Hallo,
bis wieviel Stunden wäre ein Minijob und wieviele Stunden eine Teilzeitstelle mit Lohnsteuerkarte.
Und wird das Kind mit angerechnet?
lg netti
Ab wann ist eine Teilzeitstelle, eine Teilzeitstelle?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von romance - 29.11.10 - 13:18 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 29.11.10 - 13:21 Uhr
Das hat nichts mit der Anzahl der Stunden zu tun, sondern damit, ob der Job als Minijob angemeldet wird und davon, dass beim Minijob das Maximaleinkommen von 400 Euro berücksichtigt werden muß.
Was soll das Kind damit zu tun haben?
Gruß,
W
Beitrag von romance - 29.11.10 - 13:23 Uhr
Danke für deine Antwort.
Es war nur eine Frage, ob das Kind beim Einkommen mit gerechnet wird.
Scheint ja wohl nicht.
LG Netti
Beitrag von windsbraut69 - 29.11.10 - 13:27 Uhr
Ja, inwiefern sollte das Kind denn angerechnet werden?
Beitrag von susannea - 29.11.10 - 14:58 Uhr
Wenn du einen Kinderfreibetrag auf der LSK hast, dann zählt das natürlich mit!
Beitrag von october - 29.11.10 - 13:23 Uhr
Hallo,
du vermischst da etwas.
Minijob definiert sich über den Lohn, also bis 400 € pro Monat.
Eine Teilzeitarbeit definiert sich über die Wochenstunden, also alles, was geringer ist als die betriebsübliche Vollzeit, bei 40h-Woche ist eine 39h-Woche schon eine (vollzeitnahe) Teilzeitstelle. Selbst ein Minijob ist eine Teilzeittätigkeit.
LG Annika
Beitrag von romance - 29.11.10 - 13:25 Uhr
Huhu,
nee, vermische das nicht. Es war mir schon das mit dem Minijob klar...
Ich wollte wissen, worauf ich achten muß wenn ich mich auf eine Teilzeitstelle bewerbe. Die Stundenanzahl!
Das ist beim Minijob auch 15 Stunden die Woche arbeiten kann, ist mir bewußt.
Weil nämlich beides gesucht wird, worauf ich mich bewerben möchte.
LG Netti
Beitrag von windsbraut69 - 29.11.10 - 13:31 Uhr
Doch, klar bringst Du das durcheinander.
Du kannst genau so gut 10 h als Minijob machen als auch als Teilzeitstelle.
Gruß,
W
Beitrag von october - 29.11.10 - 13:31 Uhr
Mit der Stundenanzahl hat das aber nichts zu tun, nur der Verdienst spielt eine Rolle.
Wenn du 20€/h verdienst, musst du anders rechnen, als wenn du nur 5€/h verdienst.
LG Annika
Beitrag von romance - 29.11.10 - 13:33 Uhr
Okay, ich habe es verstanden.
Beitrag von marion2 - 29.11.10 - 13:23 Uhr
Hallo,
auch Minijobs sind Teilzeitstellen.
Du kannst auf Steuerkarte 2 Stunden die Woche arbeiten und auf Minijobbasis 20.
Gruß Marion
Beitrag von silke_35 - 29.11.10 - 18:57 Uhr
Hallo,
...und auf Minijobbasis 20.
Das stimmt aber so nicht:
Bei einem Mini-Job (geringfügige Tätigkeit) darf man nicht mehr als 400 Euro verdienen, ansonsten muss man eine Steuerkarte abgeben und evt. Lohnsteuer (je nach Verdienst) und Sozialversicherung bezahlen.
LG
Silke
Beitrag von lamia1981 - 29.11.10 - 19:37 Uhr
wenn der stundenlohn niedrig genug ist, dann stimmt das sehr wohl
Beitrag von silke_35 - 29.11.10 - 19:42 Uhr
Von der Höhe des Stundenlohns hast Du aber nix geschrieben. 
Beitrag von lamia1981 - 29.11.10 - 20:31 Uhr
Ich? Ich hatte vorher garnix geschrieben.
Beitrag von silke_35 - 30.11.10 - 06:43 Uhr
Sorry, ich bin davon ausgegangen, dass ich ursprünglich auf Dein Posting geantwortet habe.
Beitrag von windsbraut69 - 30.11.10 - 07:02 Uhr
Marion hat aber auch nichts Falsches geschrieben.
Beitrag von silke_35 - 30.11.10 - 07:27 Uhr
Hallo W.!
Du bist also der Meinung, dass das ein Minjob ist? Das sehe ich aber anders.
20 Std. pro Woche x z.B. 10 Euro Stundenlohn ???
Das bedeutet, dass am Monatsende mind. ein Bruttoverdienst von 800 Euro entsteht.
Für 800 Euro ohne Steuerkarte arbeiten? Da zeig mir doch mal bitte, den entsprechenden Gesetzestext.
Es gibt auch noch Leute, die nicht für 5 Euro arbeiten müssen.
LG
Silke
Beitrag von marion2 - 30.11.10 - 08:08 Uhr
Hallo,
es gibt aber auch Leute, die einen Job für 5 Euro pro Stunde und weniger annehmen.
a) weil sie schlecht qualifiziert sind
b) weil es grad nichts anderes gibt
c) weil ein schlecht bezahlter Job im Lebenslauf immer noch besser aussieht als gar keiner
Windsbraut hat nicht geschrieben, dass sie Minijobs auf 20h-Basis gut fände.
Gruß Marion
Beitrag von silke_35 - 30.11.10 - 12:53 Uhr
Hallo Marion,
ich hab echt keine Lust hier zu diskutieren.
Du hast geschrieben:
"Du kannst auf Steuerkarte 2 Stunden die Woche arbeiten und auf Minijobbasis 20. "
Und das ist schlichtweg falsch. Ich kann nicht generell bei einem Minijob 20 Stunden/Woche arbeiten. Es richtig sich nicht nach den Arbeitsstunden, sondern "nur" nach dem Verdienst, nämlich max. 400 Euro. Wie viele Stunden man dafür arbeiten will, bleibt jeden selbst überlassen.
Zu deiner Belehrung, wann man für 5 Euro arbeiten muss, schreib ich jetzt mal nix.
So, das Thema ist für mich jetzt auch erledigt.
LG Silke
Beitrag von windsbraut69 - 30.11.10 - 13:47 Uhr
Das ist NICHT falsch.
Marion hat "KANN " geschrieben und nicht "generell ist das so"...eben WEIL der Verdienst die einzige Einschränkung ist.
Wenn Du nicht diskutieren magst, solltest Du Diskussionsforen vielleicht meiden :)
Beitrag von silke_35 - 30.11.10 - 13:54 Uhr
Sag mal, was hast Du eigentlich für ein Problem?
Die Aussage ist und bleibt, so wie sie da steht, falsch.
Ich "kann" bei einem Minijob nicht generell 20 Stunden/Woche arbeiten.
Ich diskutiere nur mit Leuten, die auch zugeben können, wenn sie nicht im Recht sind. Du gehörst definitiv nicht dazu.
Ende!
LG
Silke
Beitrag von marion2 - 30.11.10 - 18:17 Uhr
Natürlich kannst du. Du musst aber nicht.
Mach mal nen Sprachkurs.
Beitrag von windsbraut69 - 01.12.10 - 15:48 Uhr
Das "generell" hast Du zugefügt.
Warum sollte ich Dir Recht geben, wenn Du Blödsinn schreibst?
Beitrag von windsbraut69 - 30.11.10 - 13:45 Uhr
Keiner hier hat behauptet, dass jeder 20h-Job ein Minijob ist und auch nicht, dass jeder für 5 Euro arbeiten muß....
