Empfehlungen aussprechen?
Guten Morgen zusammen!
Folgende Situation: Ein eingetragener, gemeinnütziger Verein hat vergessen das Formular zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit fristgerecht einzureichen. Um die Kuh vom Eis zu holen wurde ein Steuerberater hinzugezogen um das fehlende Formular nachzureichen. Nun empfiehlt die Sachbearbeiterin des Finanzamtes alle Vollmachten rund um Steuern und Gemeinnützigkeit dem Steuerberater zu übergeben und den Vorstand zu entlassen!
Es sei dazu gesagt, die Einhaltung der Empfehlung (die nicht schriftlich nur mündlich erfolgte) soll über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.
Ich stelle mir die Frage ob solche Empfehlungen ausgesprochen werden dürfen und ob diese tatsächlich das Verfahren beeinflussen können?
vg rosaundblau
Dürfen Mitarbeiter des Finanzamt….
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Beitrag von rosaundblau - 30.11.10 - 09:14 Uhr
Beitrag von bezzi - 30.11.10 - 10:15 Uhr
Ich bin nicht vom Fach, könnte mir aber vorstellen, dass das schon einen Einfluss hat.
Der jetzige (Finanz-)Vorstand hat seine Aufgabe offensichtlich nicht ausreichend im Griff. Um als gemeinnützig anerkannt zu sein (und die dadurch bedingten steuerlichen Vergünstigungen zu erhalten) müssen nunmal bestimmte Regeln eingehalten, Anträge und Formulare zeitnah eingereicht werden. Wenn das Finanzamt den begründeten Verdacht hat, dass dies in Zukunft weiterhin nicht erfolgt, könnte ich mir vorstellen, dass der Status "gemeinnützig" aberkannt werden kann, sollte der Verein nicht glaubhaft machen, dass da in Zukunft alles anders (besser) wird.
Eine Möglichkeit könnte die Beauftragung eines externen Fachmannes sein (Steuerberater) eine andere, die fristlose Absetzung des (Finanz-)Vorstandes.
Beitrag von nick71 - 30.11.10 - 18:29 Uhr
Bin mir nicht sicher, glaube aber nicht, dass sie das dürfen.
Ich habe einen Rechtspfleger des hiesigen Familiengerichts mal um die Empfehlung eines guten Anwaltes für Familienrecht gebeten, und der sagte mir, dass er mir niemanden explizit empfehlen darf.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich das mit dem Finanzamt und Steuerberatern ähnlich verhält.
Beitrag von nick71 - 30.11.10 - 18:32 Uhr
Sory...ich hab deine Frage total falsch verstanden
Beitrag von nakiki - 30.11.10 - 20:00 Uhr
Hallo!
Ich sehe es wie "bezzi".
Es gibt nichts wichtigeres für einen gemeinnützigen Verein, seine Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Wie kann es da passieren, dass Formulare nicht rechtzeitig eingereicht werden?
Anscheinend ist der Vorstand überfordert oder mit den wichtigen Dingen nicht vertraut. Das muss sich wohl ändern, damit die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt. Das FA muss jedoch echte Zweifel haben, wenn sich aber die Zuständigkeiten beim Verein nicht ändern.
Ich würde der Empfehlung zunächst nachkommen.
Gruß nakiki
