Hallo,
in der Firma meines Mannes wird unter Vorbehalt immer im Januar ( am 12. des MOnats mit dem Lohn) für Dezember das Weihnachtsgeld gezahlt.
Nun hat er mir telefonisch gesagt, das er zum 12.12. gekündigt wurde.
Er bekommt also für Dezember im Januar noch den halben Lohn und uns stellt sich die Frage, ob er auch wie die Kollegen Weihnachtsgeld für das letzte Jahr bekommen wird oder nicht ( rechtl. Ansprüche???).
Kennt sich da jemand aus? Ich weiß nur ( Google) das der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zurückzahlen " muß" wenn er bis zu einer bestimmten Frist kündigt im nächsten Jahr.
Danke & LG Sanny0606
Weihnachtsgeldzahlung bei heutigem Kündigungserhalt durch Arbeitgeber?
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Beitrag von sanny0606 - 30.11.10 - 15:00 Uhr
Beitrag von hippogreif - 30.11.10 - 15:25 Uhr
Weihnachtsgeldzahlungen werden freiwillig gezahlt und unterliegen dem Direktionsrecht des AG und daher ist entscheidend, was dazu in dem Arbeitsvertrag Deines Mannes geregelt ist. Meistens gibt es eine Klausel, wonach kein Weihnachtsgeld für gekündigte MA (mit bestimmtem Stichtag) gezahlt wird bzw. sogar eine Rückzahlungsklausel, wenn man in den folgenden 3 Monaten aus dem Unternehmen ausscheidet.
Manche AG unterscheiden aber auch nach dem Kündigungsgrund.
Es kommt also auf die vertragliche Regelung an.
Beitrag von mausezahn1980 - 30.11.10 - 15:31 Uhr
Wie kann er denn heute eine Kündigung zum 12.12. erhalten haben? Selbst in der Probezeit hat man doch zwei Wochen Kündigungsfrist...
Beitrag von hippogreif - 30.11.10 - 15:51 Uhr
Das ist nicht richtig. Es gibt genug Tarifverträge, die andere Kündigungsfristen als die BGB-Fristen vorsehen.
Beitrag von susannea - 30.11.10 - 17:16 Uhr
DAnn zählt das BGB, wenn das für den AN günstiger ist, das steht nämlich über sämtlichen Tarifverträgen!
Beitrag von kathi.net - 30.11.10 - 15:39 Uhr
Zum 12.12.? Deiner Schilderung entnehme ich, dass dein Mann nicht mehr in der Probezeit war. Also dürfte die Kündigung wegen Formfehler hinfällig sein. 
Zum Weihnachtsgeld: hier kommt es auf den genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag an!
LG Kathi
Beitrag von sanny0606 - 30.11.10 - 16:05 Uhr
WArum hinfällig? Und nein, er ist nicht mehr in der Probezeit.
Hat aber mit der Kündigung eine 2. Abmahnung erhalten ( 1. Abmahnung im November wegen " unsauber" ausgeführtet Arbeit und nun wegen privater Telefongespräche am privaten Handy; muß dazu sagen er ist in der Woche auf Montage und da hat man ab und an mal was zu klären etc. und eine Klausel das Telefongespräche nicht erlaubt sinmd steht auch nicht im Vertrag oder so).
Falls diese Infos was zur Sache tun.....?!
LG Sanny
Beitrag von kathi.net - 30.11.10 - 16:10 Uhr
Kündigungsfrist lt. BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Und gegen die Abmahnung sollte er auch vorgehen!
Beitrag von sanny0606 - 30.11.10 - 16:28 Uhr
Danke erstmal.
Leider kommt er erst am Donnerstag von MOntage. Komisch ist ja auch, das die Kündigung datiert ist auf den 25.11 und er sie mehr oder weniger vorgefunden hat ,am 29.11. morgends im Betriebsauto auf dem Weg zur Montage.
Ich schaue heute mal in seinen Arbeitsvertrag wegen der Kündigungsfrist.
LG SAnny
Beitrag von kathi.net - 30.11.10 - 16:30 Uhr
Na huch, dann hat er sie ja gar nicht bekommen 
Beitrag von hippogreif - 30.11.10 - 16:38 Uhr
Ich möchte es an dieser Stelle nochmals ausdrücklich sagen: es hört sich sehr danach an, als ob die Kündigung unwirksam ist! Laßt euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Für eine Kündigungsschutzklage (die wohl große Erfolgsaussicht hat) habt ihr 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit.
Wenn Du magst kannst Du mich auch gerne über PN anschreiben, ich helfe gerne weiter.
Beitrag von kathi.net - 30.11.10 - 16:51 Uhr
Warum denn klagen, wenn die Kündigung gar nicht zugestellt ist?
Beitrag von sanny0606 - 30.11.10 - 16:54 Uhr
Huch
! Werde das mal mit meinen Mann besprechen.
DAnke & LG
Beitrag von hippogreif - 30.11.10 - 19:24 Uhr
Ist das sicher??? Die Kündigung muß ihm nur irgendwie zugehen. Postweg ist nicht vorgeschrieben. Und ich denke mal, wenn seine Frau hier bei urbia schon die Kündigungsformalitäten diskutiert, wird wohl der Mann auch etwas zu nem Kollegen gesagt haben. Und wenn der dann vor Gericht für den AG aussagt, dass der Gekündigte die Kündigung erhalten hat, dann hat der AG seinen Beweis.
Daher würde ich mich auf den mangelhaften Zugang nicht unbedingt verlassen. Denn wenn ein Gericht den Zugang für rechtswirksam erklärt und die Klagefrist von den 3 Wochen rum ist, dann schaut der AN blöd aus der Wäsche.
Beitrag von susannea - 30.11.10 - 17:18 Uhr
Damit kann der Chef den Zugang doch gar nicht nachweisen, also hat er sie cniht gefunden und geht normal am 12.12 bzw. 13.12. zur Arbeit ;)
Beitrag von hippogreif - 30.11.10 - 16:29 Uhr
OK, also so langsam interessiert mich dann doch mal der genaue Sachverhalt.
Wenn Dein Mann länger als 6 Monate dort gearbeitet hat und in dem Betrieb mehr als 10 AN beschäftigt sind, dann hat er Kündigungsschutz! Und nur unter ganz engen Bedingungen darf ihm überhaupt gekündigt werden. Was diese Abmahnungen betrifft, so klingt es sehr danach, als ob sie unwirksam sind und damit dann wohl auch die Kündigung. Aber dazu bräuchte ich ein paar mehr Infos. Kannst mich gerne über PN anschreiben.
