und arbeitslos...verfällt dann der verschobene Teil der Elternzeit?
Danke für Eure Nachrichten
lg
nina
Teil der Elternzeit wird später genommen, dann Kündigung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von nina - 30.11.10 - 16:29 Uhr
Beitrag von susannea - 30.11.10 - 17:14 Uhr
Der neue AG kann, muss aber nicht der Übertragung auch zustimmen. Du kansnt aber die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag noch ohne Möglichkeiten der ABlehnung durch den AG nehmen!
