Teil der Elternzeit wird später genommen, dann Kündigung

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Beitrag von nina - 30.11.10 - 16:29 Uhr

und arbeitslos...verfällt dann der verschobene Teil der Elternzeit?
Danke für Eure Nachrichten
lg
nina

Beitrag von susannea - 30.11.10 - 17:14 Uhr

Der neue AG kann, muss aber nicht der Übertragung auch zustimmen. Du kansnt aber die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag noch ohne Möglichkeiten der ABlehnung durch den AG nehmen!