Hallo!
Frage: ..wenn man einen 400 Euro Job außerhalb der Arbeitszeit (Halbtagsstelle) ausübt, muß man ihn dann genehmigen lassen? Schließlich übt man ihn ja in der Freizeit aus..
Wie kann der Arbeitgeber herausfinden daß man einen Nebenjob auf 400 Euro-Basis hat??
Danke für Antworten!
Nebentätigkeit
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Beitrag von andi12 - 01.12.10 - 07:23 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 01.12.10 - 09:30 Uhr
Frage: ..wenn man einen 400 Euro Job außerhalb der Arbeitszeit (Halbtagsstelle) ausübt, muß man ihn dann genehmigen lassen?
JA!!! aber der ag hat nur wenig chancen dies zu untersagen.
Wie kann der Arbeitgeber herausfinden daß man einen Nebenjob auf 400 Euro-Basis hat??
über das elena-verfahren, das finanzamt, die krankenkasse.....
eine nicht mitgeteilte nebentätigkeit ist ein kündigungsgrund!
grüße, g.
Beitrag von zwetschge007 - 01.12.10 - 12:01 Uhr
Hallo Goldie,
der AG kann einen Nebenjob untersagen wenn dieser einen Interssenkonflikt mit der Haupttätigkeit darstellt!!!
Gruß
Zwetschge
Beitrag von nordlaender - 01.12.10 - 22:24 Uhr
Eine fristlose Kündigung knn er nur in sehr seltenen Fällen aussprechen z.B. man arbeitet im Vertrieb und jobbt im Vertrieb des Wettbewerbers.
Normalerweise muss er erstmal abmahnen und auch das geht nur in begründeten Fällen.
Du must ihn aber informieren und wenn es ihm nicht gefällt muss er es begründen. Eine versagung kann allerdings schon sein wenn die Arbeitszeiten kollidieren. Dann wirst du darle
gen müssen, dass dies nicht der fall ist.
