Hallo,
bin das erste Mal hier im Forum. Mich beschäftigt gerade die Frage, ob mir nach dem Elterngeld Arbeitslosengeld zusteht.
Ich war von 2008 bis Ende 2010 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Jetzt beziehe ich noch bis Juni 2011 Elterngeld...bekomme ich danach 67 % von meinem früheren Gehalt Arbeitslosengeld und muss ich mich wieder für die Arbeit zur Verfügung stellen? Mein Kleiner ist doch dann erst 1 Jahr alt. Ich würde nämlich dann gerne noch ein weiteres Jahr zu Hause bleiben und dann wieder eine Arbeit suchen.
Bitte um Hilfe und Rat.
GLG
Daniela
Elterngeld danach Arbeitslosengeld???
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Beitrag von dani-n - 01.12.10 - 10:21 Uhr
Beitrag von helly1 - 01.12.10 - 10:27 Uhr
Hallo,
wenn du keine Arbeit suchst, bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Du musst dich schon mind. dem Arbeitsmarkt 15 Stunden/ Woche zur Verfügung stellen.
LG
helly
Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.12.10 - 10:27 Uhr
Hallo
Um Alg I zu beziehen, must du dem Arbeitsmarkt mind 15 Stunden in der Woche zur VErfügung stehen.
Bianca
Beitrag von goldtaube - 01.12.10 - 10:28 Uhr
Wenn du ALG I beziehen möchtest und Anspruch darauf hast, musst du dich dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen. Wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und die nur anteilig zur Verfügung stellst, bekommst du auch nur anteilig ALG I.
Stellst du dich gar nicht zur Verfügung gibt es kein ALG I.
Beitrag von dani-n - 01.12.10 - 10:30 Uhr
Zur Verfügung stellen heißt dann aber auch das ich die 15 Stunden arbeiten muss um ALG I zu beziehen oder?
Beitrag von helly1 - 01.12.10 - 10:36 Uhr
Ja!
Es kann auch sein, dass die AA das kontrolliert, indem sie dich auf irgendwelche Maßnahmen / Seminare schickt.
Beitrag von daisy80 - 01.12.10 - 10:59 Uhr
Du musst bereit dazu sein, ja.
Beitrag von susannea - 01.12.10 - 10:58 Uhr
Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ja, sonst nein!
Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 11:12 Uhr
Wenn Du noch ein 2. oder 3. Jahr daheim bleiben willst, stehst Du dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung.
Ergo hast Du auch KEINEN Anspruch auf ALGI.
Beitrag von daisy80 - 01.12.10 - 11:13 Uhr
In dem Fall hat man zunächst die Möglichkeit, insgesamt 3 Jahre lang ALG2 zu beziehen. Danach stellt sich dann die ALG1-Frage.
Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 11:25 Uhr
Ja, wenn man alleinerziehend ist.
Hier scheint aber auch ein Mann mit von der Partie zu sein, dann kann man sich vor der ARGE nackig machen wegen dreifuffzich.
Beitrag von daisy80 - 01.12.10 - 11:30 Uhr
Ja, wenn es noch einen Mitverdiener gibt, kann man da natürlich auch so an den Mindestbedarf rankommen.
Aber es gibt auch genug Papas, die nicht ausreichend verdienen und dann gibt es diese Möglichkeit.
In der Tat kann es dann sein, dass man den Aufwand wegen 20 Euro im Monat treibt und dann sollte man es sich schon echt überlegen.
Wobei man sich ja dann in den meisten Fällen zum Beispiel und unter anderem auch die GEZ-Gebühren sparen darf. Es läppert sich also.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.12.10 - 11:32 Uhr
Hallo
Dann sollte man in Erwähnung ziehen, vielleicht doch eher wieder zu arbeiten.
Und wenn man erg ALG II bezieht, kann sich glaube ich nicht von der GEZ befreien lassen.Nur bei "reinen" ALG II Beziehern.
Bianca
Beitrag von daisy80 - 01.12.10 - 19:41 Uhr
Da bin ich grade akut überfragt
Beitrag von windsbraut69 - 01.12.10 - 12:21 Uhr
Ja, aber nur, wenn man sich diese Elternzeit nicht leisten kann!
Beitrag von dani-n - 01.12.10 - 17:05 Uhr
dann werde ich mich wohl nicht arbeitlos melden und mir nen 400 eurojob suchen!
