Hintergründe einer Entscheidung für einen Mitarbeiter!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von nane75 - 01.12.10 - 12:04 Uhr

Ich finde es ganz interessant :
Mein Mann hatte ein Vorstellungsgespräch als Führungskraft bei einem
internationalen Pharma Konzern!
Er hat nicht den gewünschten , aber einen ähnlichen Job in diesem Unternehmen bekommen.Wahl 1 hat den gewünschten Job, Wahl 2 ist mein Mann.

Jetzt hatte er Einblick in die Bewerberprotokolle, entschieden haben 4 Personen GF/Lagerleiter/Personalleiter/Betriebsrat

Wahl 1 positiv Deutscher ,gute Zeugnisse
negativ lange Arbeitslos ,arrogant,teuer

Wahl 2 positiv Top Auftreten,super Zeugnisse,toller Lebenslauf,zielstrebig
negativ : Ausländer, etwas nervös

Wahl 1 verdient 1000.-€ brutto mehr als Wahl 2

Interessant,oder?
Beide Positionen sind eine Gehaltsstufe, nach der Probezeit bekommt mein Mann 300.-€ mehr .Jetzt ist mein Mann etwas sauer und möchte am liebsten etwas neues suchen.Er fühlt sich ungerecht behandelt weil er mittlerweile Aufgaben von Wahl 1 mitmachen muss, weil ihm die Erfahrung und die Zertifikate fehlen.
Auch hat mein Mann 6 Mon.Probezeit, Wahl 1 nur 3.

Ein Mitentscheider hat meinem Mann gesteckt, dass die Ausländer in Führungspos.nicht gerne gesehen sind.Angeblich machen diese zuviel Heimaturlaub ,würden schnell ausflippen...
Wahnsinn soviele Vorurteile in einem Großunternehmen.

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 12:35 Uhr

War ja vorige oder vor 2 Wochen Thema bei SternTV.


Wenn Dein Mann sich da nicht wohlfühlt, dann muss er halt kündigen.



Meinst Du, dass man als Deutscher im Ausland 1. Wahl ist?

Mehr schreib ich dazu absichtlich nicht.

Beitrag von aennsche - 01.12.10 - 12:41 Uhr

Aber dafür wurde ja das AGG ins Leben gerufen

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 12:49 Uhr

AGG hin oder her.

Wenn ich Mitarbeiter bräuchte, interessiert mich das genausowenig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.

Beitrag von aennsche - 01.12.10 - 13:05 Uhr

Wenn du welche bräuchtest, wüsstest du, dass mit dem AGG nicht zu Spaßen ist.

Du hast immernoch jede Freiheit, den Mitarbeiter einzustellen, den du brauchst. Nur darfst du ihm nicht wegen jedem beliebigen Grund absagen.

Aber das weißt du ja wahrscheinlich alles...

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 13:11 Uhr

Keine Angst, da gibt es genügend Schlupflöcher.

Beitrag von aennsche - 01.12.10 - 13:12 Uhr

Guck an, jurist ist er auch

Beitrag von brummeli67 - 02.12.10 - 20:20 Uhr

er hat keine Absage bekommen, also...

Beitrag von nane75 - 01.12.10 - 12:50 Uhr

Mein Mann ist jetzt so enttäuscht und fühlt sich "tatsächlich"als 2.Wahl,
dass wir jetzt angefangen haben Bewerbungen zu schreiben.
Er mag nicht mehr kämpfen, sondern das seine Leistungen anerkannt werden.

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 12:59 Uhr

Ich weiß ja jetzt nicht, welcher Nationalität Dein Mann abstammt, aber er sollte mit Kontakten unter seinen Landsleuten suchen.

Beitrag von nane75 - 01.12.10 - 13:03 Uhr

Mein Mann ist Bosnier.
Natürlich hat er Kontakt zu seinen Landsleuten.
Aber was hat das mit dem Job zu tun?Es gibt nicht viele Bosnier in Führungspositionen in Deutschland. Ich kenne nur einen einen und ich kenne viele Bosnier.

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 13:07 Uhr

Ich kann Dir da nicht weiterhelfen.

Es ist wie es ist, auch wenn es nicht gesetzeskonform ist.


Beitrag von aennsche - 01.12.10 - 13:07 Uhr

Lass dich auf so eine Diskussion nicht ein!!!
Wo sind wir denn *kopfschüttel*

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 13:12 Uhr

In Deutschland. #huepf

Beitrag von aennsche - 01.12.10 - 13:07 Uhr

Was für ein Schwachsinn

Beitrag von zeitblom - 01.12.10 - 13:06 Uhr

"im Ausland "

Groenland? Ruanda?.....

Beitrag von shmenkman - 01.12.10 - 14:29 Uhr

Na komm, mach mal ... Deine Haltung ist nicht zu überlesen, da interessieren mich deine Argumente für die Bevorzugung eines schlechter qualifizierten Deutschen doch sehr.

Gruß
B.

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 18:22 Uhr

Sorry, aber ich habe Verbot, hier gewisse Dinge zu schreiben.

Beitrag von aennsche - 01.12.10 - 13:12 Uhr

So, nun hier

Fakt ist, lt. AGG ist es nicht zulässig, jemanden aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu benachteiligen http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html

Dafür wurde das Gesetz ins Leben gerufen und man sollte sich doch tunlichst dran halten (und seitdem wissen wir auch, dass der Ossi kein eigenen Volksstamm hat)

Ich würde mir die Dokumente kopieren, das Gespräch suchen und wenn das nicht fruchtet einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

An der Stelle deines Mannes wär ich mehr als sauer.

Gruß, Anne

Beitrag von vwpassat - 01.12.10 - 13:14 Uhr

Er ist doch eingestellt.

Den anderen Job bekommt er auch bei ner Klage nicht.

Beitrag von aennsche - 01.12.10 - 13:15 Uhr

Er wurde nicht für den Job eingestellt, den er wollte

Beitrag von windsbraut69 - 01.12.10 - 14:16 Uhr

Ja, weil er nervös war...

Beitrag von wasteline - 01.12.10 - 15:57 Uhr

Sorry, aber es werden viele nicht für den Job eingestellt, den sie haben wollen. Da hilft auch kein AGG. Zum Glück bleibt es immer noch dem Arbeitgeber überlassen wen er einstellt.

Er hätte den Job doch nicht annehmen müssen, wenn er ihn nicht will.

Beitrag von sissy1981 - 01.12.10 - 16:34 Uhr

Das Leben ist ja auch kein Wunschkonzert

Beitrag von marion2 - 01.12.10 - 13:46 Uhr

Hallo,

es liegt an ihm, die Vorurteile zu bestätigen.

Wenn er seinen Job gut macht, wird er in Kürze eine Gehaltsverhandlung führen können.

Wenn er als beleidigte Leberwurst eine andere Stelle sucht, bestätigt das genau den Punkt, der ihm negativ aufgerechnet wurde: etwas nervös.

Gruß Marion