Fahrtkostenübernahme durch Arbeitgeber - Steuerprofis

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Beitrag von bettem - 01.12.10 - 15:35 Uhr

Hallo zusammen,

kürzlich habe ich gehört, dass es ein steuerrechtliches Instrument gibt, bei dem der AG die Fahrkosten übernimmt.

Dazu habe ich folgendes gefunden:
Seit dem 1. Januar 2007 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Pendlerpauschale nur noch ab dem 21. Kilometer anerkannt wird. Hierbei stellt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage, ob der Fahrtkostenzuschuss, der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt, wird lohnsteuerfrei ist. Darauf gibt es eine klare Antwort: nein. Der Zuschuss für die tägliche Fahrt zur Arbeit unterliegt generell der Lohnsteuer. Ausgenommen sind jedoch Dienstreisen, Kosten bei einer doppelten Haushaltsführung und bei Sammelbeförderungen.
Es gibt aber eine Möglichkeit den Fahrkostenzuschuss so zu berechnen, dass er „finanzamtsicher“ ist. So kann der Fahrkostenzuschuss mit 15 Prozent pauschalisiert werden. Vorausgesetzt, die Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum sowie geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und der Zuschuss ist höchstens so hoch wie die absetzbaren Werbungskosten des Mitarbeiters. Die Berechnung ist 30 Cent pro Entfernungskilometer x Kilometer x Anzahl der Tage.
http://www.autowebsite.de/finanzierung-steuern/fahrtkostenzuschuss.htm

Heißt das, dass mir der AG diesen Betrag netto (da steuerfrei) auszahlen kann?

Und hat er dadurch Nachteile?
Was heißt das: So kann der Fahrkostenzuschuss mit 15 Prozent pauschalisiert werden.?

Ist es sinnig, den AG darauf anzusprechen?

Wer kennt sich aus?
Danke für eure Hilfe!

Beitrag von sonne_1975 - 01.12.10 - 17:41 Uhr

Es kann nur im Zuge einer Gehaltserhöhung gemacht werden, wie schon oben steht, kann der Zuschuss nur dazu gezahlt werden, kein Gehaltsteil umgewandelt.

Der Zuschuss darf nicht höher als deine Kosten sein (30 Cent mal Kilometer mal Tage).

Der AG hat den Vorteil, dass er nur 15% Steuer darauf zahlt, aber keine Abgaben. Und du, dass du das Netto bekommst.

LG Alla

Beitrag von bettem - 01.12.10 - 17:49 Uhr

Danke für deine Antwort, das hilft mir sehr!

Also, wenn ich jetzt Fahrkosten von 100 Euro hätte, müsste der AG 15 Euro Steuern zahlen, aber keine Abgaben?

Hm, kann man den AG denn einfach fragen, ob er das machen würde?

Müsste ich diese 100 Euro denn gar nicht angeben als Teil meines Gehaltes? Auch nicht als Geldwerten Vorteil (oder wie das heißt)?

LG



Beitrag von sonne_1975 - 01.12.10 - 19:22 Uhr

Du musst es in der Steuererklärung angeben und zwar bei den Fahrkosten, da gibt es eine Zeile über den Fahrkostenzuschuß. Er wird dann von deinen Fahrkosten abgezogen, somit kriegst du natürlich weniger zurück.

Ca. 2/3 davon behälst du aber (je weniger Gehalt desto mehr bleibt dir übrig, weil weniger Steuern), es ist auf jeden Fall ein Gewinn für dich.

Der AG muss ja gewillt sein dir eine Gehaltserhöhung zu geben, wenn ja, dann ist es auf jeden Fall sinnvoller für beide Seiten als normales Brutto.

Ich weiss nicht, ob du ein Kind im KiGa hast. Wenn, dann kann der AG auch Kinderbetreuungszuschuß bezahlen, ist genau so steuerfrei für dich. Musst dann bei der Kinderbetreuung in der Steuererklärung angeben.

LG Alla