Weiterbildung zurückzahlen?

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Beitrag von nane75 - 02.12.10 - 10:33 Uhr

Angenommen man ist in der Probezeit.
Man macht auf Firmenkosten eine Weiterbildung(mit personenbezogenem Zertifikat) im Wert von ca.2000.-€.
Dann bekommt man einen wesentlich besseren Job mit deutlich höherem gehalt in einem anderen Unternehmen angeboten und möchte diesen annehmen.
Muss die Weiterbildung dann zurückbezahlt werden?Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber!

Beitrag von fensterputzer - 02.12.10 - 10:34 Uhr

du kündigst =du zahlst! aber es gibt Fristen.

Beitrag von nane75 - 02.12.10 - 10:43 Uhr

Kannst du das genauer beschreiben?Ich werde uas Deiner Aussage nicht schlau.Sollte es Halbwissen sein, behalte es bitte für Dich!
Im I Net ist von Fristen in der Probezeit nichts zu finden!

Beitrag von kathi.net - 02.12.10 - 10:46 Uhr

Ist die Weiterbildung schon beendet?

Ich denke, wenn dazu nichts vereinbart wurde, gibt es auch keine Grundlage irgendetwas zurückzuzahlen.

Beitrag von nane75 - 02.12.10 - 10:46 Uhr

Ja die ist beendet!

Beitrag von kathi.net - 02.12.10 - 10:51 Uhr

Dann hätte der Arbeitgeber ja eine Vereinbarung dazu treffen können. Hat er ja nicht, also gibts auch keinen Grund etwas zahlen zu müssen.

Beitrag von nane75 - 02.12.10 - 10:53 Uhr

So sehe ich das auch.
Aber warum zahlt eine Fa.in der Probezeit soviel und sichert sich nicht ab.
Es ist ein int.Großunternehmen.
Komisch, aber ich habe nichts überlesen.

Beitrag von kati543 - 02.12.10 - 11:33 Uhr

Dazu müsste es entsprechende Verträge geben, wenn man etwas zurückzahlen sollte. Die Weiterbildungen, die mein Mann immer gemacht hat, waren einiges teurer, aber da musste er auch einen Vertrag unterschreiben, dass er noch für entsprechend viele Jahre im Betrieb arbeitet oder eben die Kosten für die Weiterbildung selbst zahlt.
Im Arbeitsvertrag wird so etwas nicht geregelt, sondern in einem extra - Vertrag. Das hat auch nichts mit Probezeit zu tun.

Beitrag von manavgat - 02.12.10 - 11:41 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag steht und man die Fristen einhält, dann ist das nicht zurückzuzahlen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von kerstini - 02.12.10 - 12:32 Uhr

Also ich kenne es nur so das bei größeren Fortbildungen die der Chef bezahlt hat, schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Da dies bei Dir nicht der Fall zu sein scheint denke ich nicht das dein Chef ohne Belege das Geld von dir zurückverlangen könnte.

Und selbst wenn... nimm den Job mit dem deutlich höherem Gehalt und zahl ihm im Notfall (wenn es gar nicht anders geht) das Geld einfach zurück.

Aber wie gesagt ich kenne es nur von meinen Kolleginnen so, dass der Chef direkt vor Beginn der Maßnahme alles schriftlich festlegen wollte.

Ich drück dir die Daumen!



Kerstin mit #stern Madita & #sternLeo + #stern12.SSW + Ida morgen schon 34.SSW #verliebt