Elternzeitantrag? Vor UND nach der Geburt nötig?

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Beitrag von joshy2310 - 02.12.10 - 11:17 Uhr

Hallo Zusammen,

wenn ich jetzt (also vor der Geburt meines Kindes) den Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgebe, schreibe ich ja mit rein: "Eine Kopie der Geburtsurkunde mit dem genauen Geburtsdatum reiche ich nach".
Den Empfang des formlosen Schreiben lasse ich mir bestätigen.

Nun meine Frage:
Muss ich nach der Geburt einfach die genauen Daten nachreichen und gut is oder muss ich wieder ein formloses Schreiben aufsetzten? Brauche ich dann noch einmal eine Empfangsbestätigung meines AG?

Ich habe meinem Chef, allerdings auf einem Post-It, schon vor einigen Monaten die Daten aufgeschrieben zwecks Planung. Würde jetzt gerne seine Empfangsbestätigung haben, aber wenn ich das alles 2x machen muss, kann ich es ja auch nur nach der Geburt machen.

Beitrag von kati543 - 02.12.10 - 11:28 Uhr

Elternzeitantrag macht man nach der Geburt, nicht davor. Davor kannst du dem AG eine unverbindliche Mitteilung wegen der Planung machen, aber eben nicht mehr.

Beitrag von loonis - 02.12.10 - 12:18 Uhr




Den Antrag auf Elternzeit stellt man NACH d.Geburt.

LG Kerstin

Beitrag von susannea - 02.12.10 - 15:22 Uhr

Verbindlich kannst du die Elternzeit erst nach der Geburt anmelden, also kannst du dir das vorher auch sparen. Ist nicht das Papier wert, auf dem es steht!