Gibst es eine rechtliche Grundlage...

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Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 12:53 Uhr

..auf der geregelt ist, bis wann Gehalt einzugehen hat?

Bei uns ist es so, das der Chef meines Freundes recht unregelmäßig überweist. Wir haben heute zum Beispiel den 2. und trotzdem hat er noch nicht einmal überwiesen. Normal stört mich das weniger, denn es kommt. Zwar spät, aber immerhin.

Nachdem wir aber bei unserer Bank ein Gespräch bzgl Finazierung hatten, wurden wir von unserer SB daraug hingewiesen, das Kreditinstitute das nicht gern sehen. Einen Spielraum von 2-3 Tagen, okay, aber nicht wie bei uns zum Teil 14 Tage.

Beitrag von kathi.net - 02.12.10 - 12:55 Uhr

Die Grundlage für den Zahlungseingang ist der Arbeitsvertrag. Dort sollte drinstehen, wann Lohn/Gehalt zu zahlen ist.

LG Kathi

Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 12:58 Uhr

#aha Danke, da hätte ich selber drauf kommen können. Wie doof man sein kann :-D

Beitrag von nobility - 02.12.10 - 13:16 Uhr

Du bist nicht doof. Wie kommst du denn nur darauf? Du warst halt gerade so in anderen Gedanken versunken, da kann es schon mal passieren, dass man nicht weiß wo man was nachlesen kann. Falls das Klappt.

Beitrag von nobility - 02.12.10 - 12:57 Uhr

" ..auf der geregelt ist, bis wann Gehalt einzugehen hat? "

Ja wo könnte das bloß möglicherweise nach zu lesen sein ?


Vielleicht in der Hausordnung von Angelika Merkel ?

Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:00 Uhr

Danke, da habe ich es schon versucht. Du glaubat nicht, wo ich fündig wurde. Was total abwegiges. Im Arbeitsvertrag. Das ist nen Ding, oder? :-P

Beitrag von kaltesherz0907 - 02.12.10 - 13:07 Uhr

Angelika #kratz

Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:09 Uhr

Ich glaube, das hsat besagter Herr vor einiger Zeit schonmal so geschrieben ;-) Wir wollen niemandem was unterstellen, daher nehmen wir doch alle an, dass es sich um einen mutwilligen Fehler handelt.

Beitrag von nobility - 02.12.10 - 13:14 Uhr

Also für die runterhängenden Wangen und Lippen und so, ihre so gequetschte Aussprache macht sie unwiderstehlich. Deshalb verlängere ich ihren kurzen Vornamen etwas. Is doch OK, oder ?

Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:22 Uhr

Das ist vollkommen ok ;-) So klingt ihr Name auch gleich viel sinnlicher ;-)

Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:11 Uhr

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2914951&pid=18438763&bid=28 Guckst du ;-)

Beitrag von nobility - 02.12.10 - 14:22 Uhr

Auf ihre Firgur, ihr Aussehen, ihre schlotterige Aussprache, ihre Verlogenheit und und und bezogen, ist ihr kurzer Name schon passender. Das stimmt. Ich bin halt Optimist und sehe in fast jeder Frau etwas gutes und so betrachtet verängere ich ihren Vornamen ins etwas Romantischere#rofl

Beitrag von kati543 - 02.12.10 - 12:59 Uhr

Normalerweise steht das schon im Arbeitsvertrag den dein Freund und sein AG unterschrieben haben. Und damit ist das verpflichtend für den AG. Ein Gesetz gibt es dazu nicht. Aber eben ein unterschriebener Vertrag.
In dem Link steht nochmal alles, wie du vorgehen kannst. Aber bedenke natürlich dabei, dass dein Freund nicht unersetzbar ist für den AG.

http://www.gutefrage.net/frage/arbeitsentgeld

Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:03 Uhr

Ja, da habe ich es schon gefunden, trotzdem Danke. Uns störte es bisher auch nicht, da er einen sehr gut bezahlten Job hat und einen sehr kulanten Chef. Es müsste theoretisch zum letzten eines Kalendermonats da sein.

Beitrag von goldtaube - 02.12.10 - 13:00 Uhr

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html#tocitem2

Beitrag von sternschnuppe215 - 02.12.10 - 16:58 Uhr

... im Baugewerbe dauert es manchmal 2-3 Monate...

Bedenken haben die Banken nur, wenn Kunden kein Guthaben auf dem Girokonto haben, also von der Hand in den Mund leben...

Bei Kreditentscheidungen für Baufi sind die Lohnscheine ausschlaggebend...

... bei Ratenkrediten ... ordnungsgemässe Kontobewegungen ohne Negativmerkmale und kein Dispoanspruch...

#schwitz

Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 20:06 Uhr

#danke Ja, sie sagte uns auch nur, das die das halt nicht so gern sehen. Nen Angebot hat sie uns trotzdem gemacht ;-)

Beitrag von vwpassat - 03.12.10 - 12:16 Uhr

Naja, das war doch der Wink mit der Zaunslatte.