..auf der geregelt ist, bis wann Gehalt einzugehen hat?
Bei uns ist es so, das der Chef meines Freundes recht unregelmäßig überweist. Wir haben heute zum Beispiel den 2. und trotzdem hat er noch nicht einmal überwiesen. Normal stört mich das weniger, denn es kommt. Zwar spät, aber immerhin.
Nachdem wir aber bei unserer Bank ein Gespräch bzgl Finazierung hatten, wurden wir von unserer SB daraug hingewiesen, das Kreditinstitute das nicht gern sehen. Einen Spielraum von 2-3 Tagen, okay, aber nicht wie bei uns zum Teil 14 Tage.
Gibst es eine rechtliche Grundlage...
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Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 12:53 Uhr
Beitrag von kathi.net - 02.12.10 - 12:55 Uhr
Die Grundlage für den Zahlungseingang ist der Arbeitsvertrag. Dort sollte drinstehen, wann Lohn/Gehalt zu zahlen ist.
LG Kathi
Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 12:58 Uhr
Danke, da hätte ich selber drauf kommen können. Wie doof man sein kann
Beitrag von nobility - 02.12.10 - 13:16 Uhr
Du bist nicht doof. Wie kommst du denn nur darauf? Du warst halt gerade so in anderen Gedanken versunken, da kann es schon mal passieren, dass man nicht weiß wo man was nachlesen kann. Falls das Klappt.
Beitrag von nobility - 02.12.10 - 12:57 Uhr
" ..auf der geregelt ist, bis wann Gehalt einzugehen hat? "
Ja wo könnte das bloß möglicherweise nach zu lesen sein ?
Vielleicht in der Hausordnung von Angelika Merkel ?
Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:00 Uhr
Danke, da habe ich es schon versucht. Du glaubat nicht, wo ich fündig wurde. Was total abwegiges. Im Arbeitsvertrag. Das ist nen Ding, oder? :-P
Beitrag von kaltesherz0907 - 02.12.10 - 13:07 Uhr
Angelika
Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:09 Uhr
Ich glaube, das hsat besagter Herr vor einiger Zeit schonmal so geschrieben
Wir wollen niemandem was unterstellen, daher nehmen wir doch alle an, dass es sich um einen mutwilligen Fehler handelt.
Beitrag von nobility - 02.12.10 - 13:14 Uhr
Also für die runterhängenden Wangen und Lippen und so, ihre so gequetschte Aussprache macht sie unwiderstehlich. Deshalb verlängere ich ihren kurzen Vornamen etwas. Is doch OK, oder ?
Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:22 Uhr
Das ist vollkommen ok
So klingt ihr Name auch gleich viel sinnlicher
Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:11 Uhr
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2914951&pid=18438763&bid=28 Guckst du
Beitrag von nobility - 02.12.10 - 14:22 Uhr
Auf ihre Firgur, ihr Aussehen, ihre schlotterige Aussprache, ihre Verlogenheit und und und bezogen, ist ihr kurzer Name schon passender. Das stimmt. Ich bin halt Optimist und sehe in fast jeder Frau etwas gutes und so betrachtet verängere ich ihren Vornamen ins etwas Romantischere
Beitrag von kati543 - 02.12.10 - 12:59 Uhr
Normalerweise steht das schon im Arbeitsvertrag den dein Freund und sein AG unterschrieben haben. Und damit ist das verpflichtend für den AG. Ein Gesetz gibt es dazu nicht. Aber eben ein unterschriebener Vertrag.
In dem Link steht nochmal alles, wie du vorgehen kannst. Aber bedenke natürlich dabei, dass dein Freund nicht unersetzbar ist für den AG.
http://www.gutefrage.net/frage/arbeitsentgeld
Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 13:03 Uhr
Ja, da habe ich es schon gefunden, trotzdem Danke. Uns störte es bisher auch nicht, da er einen sehr gut bezahlten Job hat und einen sehr kulanten Chef. Es müsste theoretisch zum letzten eines Kalendermonats da sein.
Beitrag von goldtaube - 02.12.10 - 13:00 Uhr
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html#tocitem2
Beitrag von sternschnuppe215 - 02.12.10 - 16:58 Uhr
... im Baugewerbe dauert es manchmal 2-3 Monate...
Bedenken haben die Banken nur, wenn Kunden kein Guthaben auf dem Girokonto haben, also von der Hand in den Mund leben...
Bei Kreditentscheidungen für Baufi sind die Lohnscheine ausschlaggebend...
... bei Ratenkrediten ... ordnungsgemässe Kontobewegungen ohne Negativmerkmale und kein Dispoanspruch...
Beitrag von jennychrischi - 02.12.10 - 20:06 Uhr
Ja, sie sagte uns auch nur, das die das halt nicht so gern sehen. Nen Angebot hat sie uns trotzdem gemacht
Beitrag von vwpassat - 03.12.10 - 12:16 Uhr
Naja, das war doch der Wink mit der Zaunslatte.
