Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Im Februar 2010 kam meine Tochter zur Welt.
Ende Februar 2010 endete mein befristeter Arbeitsvertrag.
Habe ich ab Februar 2011 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Alg I habe ich Anspruch?
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Beitrag von conny3006 - 02.12.10 - 14:49 Uhr
Beitrag von nele27 - 02.12.10 - 14:52 Uhr
Hi,
ja, hast Du wenn Du
1. lange genug gearbeitet hast, sodass Du bezugsberechtigt bist (ich glaube 24 Monate, bin aber nicht sicher).
2. eine Kinderbetreuung nachweisen kannst (also dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehst)
LG, Nele
Beitrag von susannea - 02.12.10 - 15:07 Uhr
Du musst 12 Monate innerhalb von 24 Monaten gearbeitett haben oder anderweitig die Anwartschaft erfüllen und das tut sie durch ein Jahr Elternzeit ;)
Beitrag von marion2 - 02.12.10 - 14:57 Uhr
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html
Beitrag von susannea - 02.12.10 - 15:06 Uhr
Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehtst natürlich!
Beitrag von theda - 03.12.10 - 16:22 Uhr
Ja hast Du ,bist zum dritten Lebensjahr deiner Tochter...Wovon sollst Du denn sonst Leben? Wir sind ja nunmal ein Sozialstaat.
Beitrag von susannea - 03.12.10 - 17:23 Uhr
Du bringst da was durcheinander. Ich bin weder die TE noch stimmt diene Antwort, denn es geht ja um ALGI und nciht um ALG2!
Beitrag von theda - 03.12.10 - 18:11 Uhr
Oh Sorry , dass hat die Mutti falsch gelesen
