Hallo,
ich hab zwei bis drei Verständnisfragen, die bitte mit Ja oder Nein beantwortet werden dürfen. 
Berechnet wird nur nach dem Gehalt der letzten 12 Monate?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
Werden aus den letzten 5 Jahren Erziehungszeiten rausgerechnet?
Bei mir wären das 2 Jahre Elternzeit. Macht das dann 7 Jahre?
und Gruß
Zu Hilf - Arbeitslosengeld
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Beitrag von poecilia - 02.12.10 - 15:23 Uhr
Beitrag von susannea - 02.12.10 - 16:56 Uhr
Wie alt sind denn deine Kinder?
Bei mir muss z.B: fiktiv berechent werden, da die Erziehugnszeiten beider Kinder (hintereinander, ältere nun 4 Jahre) eben rausgerechnet werden konnten.
Beitrag von kati543 - 02.12.10 - 17:10 Uhr
"Berechnet wird nur nach dem Gehalt der letzten 12 Monate? "
Nein. Es gibt auch noch die Berechnung nach fiktivem Gehalt und die Härtefallregelung. Je nachdem, was für dich nun eben gilt.
Was genau meinst du denn mit Erziehungszeiten rausrechnen? Ich habe z.B. die letzten 4,5 Jahre meine Kinder erzogen. Davor hatte ich ALG1 und davor eben gearbeitet. Mein aktuelles ALG1 wird nach einem fiktiven Gehalt berechnet - eben nach meinem Beruf.
Beitrag von karin3 - 02.12.10 - 20:26 Uhr
Hallo,
"Berechnet wird nur nach dem Gehalt der letzten 12 Monate? "
Nicht immer
#(3) Der Bemessungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert, wenn
1. der Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält,
1a. in den Fällen des § 123 Absatz 2 der Bemessungszeitraum weniger als 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält oder
2. es mit Rücksicht auf das Bemessungsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen unbillig hart wäre, von dem Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum auszugehen.#
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__130.html
Gruß Karin
