Kind PKV-Krankengeld??

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Beitrag von marla1206 - 02.12.10 - 20:43 Uhr

Hallo Ihr!

Ich hätte da mal eine Frage:

Ich bin als Beamtin in der privaten Krankenversicherung, mein Mann ist in der gesetzlichen KV.
Unser Sohn, 1,5 Jahre ist über mich privat versichert.
Jetzt war unser Sohnemann letzten Monat 2 Tage krank.
Wir hatten die Info, dass jeder von uns beiden 10 Tage daheim bleiben kann, wenn das Kind krank ist.
Mein Mann ist also daheim geblieben und hat im Geschäft die Krankmeldung fürs Kind abgegeben.
Jetzt haben wir gestern einen Brief von der AOK erhalten, dass sie da nichts zahlen können, weil unser Sohn ja privat versichert ist.
Was heißt das jetzt für die Zukunft?
Dass nur ich daheim bleiben kann und mein Mann nicht, weil er dann weniger Geld bekommt?
Vor allem geht es bei meinem Mann im Betrieb leichter, mal zu Hause zu bleiben als bei mir.
Kann mir da jemand helfen?
Viele Grüße,
marla1206

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.12.10 - 21:06 Uhr

Hallo

Das ist korret so. Da dein Sohn privat ist, stehen deinem Mann die Tage nicht zu.

Bianca

Beitrag von seikon - 02.12.10 - 21:09 Uhr

Das Kinderkrankengeld wird nicht bei der eigenen Krankenversicherung beantragt, sondern bei der Kasse wo das Kind versichert ist. In eurem Fall bei der PKV.
Die zahlt nur dann, wenn ihr das extra mit in der Police drin habt. Also Krankentagegeld. Habt ihr das nicht abgesichert, dann zahlt sie auch nicht, und ihr bekommt dann keinen Ausgleich. Da ist es dann übrigens egal, wer zuhause bleibt, ob du oder dein Mann.

Beitrag von vwpassat - 02.12.10 - 21:13 Uhr

Egal wer von Euch daheim bleibt.

Ihr bekommt es beide nicht bezahlt.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.12.10 - 21:27 Uhr

Hallo

Doch, wenn es im Vertrag der PKV Steht, schon.

Bianca

Beitrag von susannea - 03.12.10 - 12:03 Uhr

UNd als Beamtin hat sie so oder so Kinderkrankentage zusätzlich, wo es vom AG den vollen Verdienst gibt, allerdings keine 10!

Beitrag von tweety12_de - 02.12.10 - 21:20 Uhr

genau aus diesem grund hat mein mann sein ag (da sind quasi90%privat versichert) vertraglich geregelt, das der arbeitnehmer 20 bezahlte tage zur betreuung naher angehöriger zur verfügung hat.....

attest vom arzt ist hierfür ausreichend..

bis jetzt haben die 20 tage immer gut gereicht...

lg alex