Brauche irgendwie Hilfe beim Ausfüllen, bzw ob ich den Antrag vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muß:
Und zwar:
Ich war jetzt 4Jahre in Elternzeit (da zwei Kinder 3J und 4Jahre) und nach der Elternzeit würde ich gekündigt, da mein Chef mich für 5Std nicht nehmen konnte).Habe also bis August Elternzeit gehabt. Bekomme jetzt seid August Arbeitslosengeld (kein Harz4).
Jetzt bin ich seid August wieder SS.
Muß ich jetzt den Antrag für den Arbeitgeber ausfüllen lassen? Und wenn ja von wem (ehm. AG oder Arbeitsamt)
Et ist am 21.4.11, bekomme bis dahin Arbeitslosengeld?
Oder lass ich das einfach weg, da ich ja nicht gearbeitet habe,sondern auf Suche nach Arbeit war???????
Danke für eure Hilfe
LG
Diana
Frage Elterngeldantrag....
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Beitrag von dia111 - 04.12.10 - 15:29 Uhr
Beitrag von susannea - 04.12.10 - 16:00 Uhr
DA ALGI kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist bekommst du eh nur den Sockelbetrag und brauchst da nichts vom AG ausfüllen lassen!
Lediglich Geschwisterbonus gibts noch oben drauf!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.12.10 - 16:03 Uhr
Hallo
Bekommt sie denn noch GEschwisterbomus? Fie KInder sind doch schon über 3?
Bianca
Beitrag von susannea - 04.12.10 - 16:10 Uhr
Ja klar, es sind zwei Kinder unter 6 Jahren!
Beitrag von dia111 - 04.12.10 - 17:22 Uhr
Echt, dachte das wenn ein Kind unter 3 ist was bekommt,
danach nicht mehr.
Da muß ich mal nachlesen.
Aber es ging mir ja nur um das ausfüllen,und das lass ich jetzt leer.
Danke euch
LG
Diana
Beitrag von susannea - 04.12.10 - 17:24 Uhr
Ein kidn unter 3 oder zwei Kinder unter 6 Jahren.
Das erfüllst du ja ;)
Beitrag von dia111 - 04.12.10 - 17:21 Uhr
Nein bekomme denke ich mal kein Geschwisterbonus, da sie ja im August 3J geworden ist.
Beitrag von dia111 - 04.12.10 - 17:19 Uhr
Das ich den Sockelbetrag bekomm weiß ich,
doch es ging mir nur darum ob ich das ausfüllen muß und wenn ja von weg.
Aber da ist meine Frage ja schon beantwortet, danke dir.
Ich laß es frei.
Geschwisterbonus bekomm ich keinen
Vielen vielen Dank
LG
Diana
Beitrag von susannea - 04.12.10 - 17:22 Uhr
Wieso solltest du den nicht bekommen, wenn du zwei Kinder mit 3 und 4 Jahren im Haushalt hast. Dann steht er dir natürlich zu!
