Hallo
ich muss mich mal an Euch wenden. Ich wurde in der SS gekündigt, habe jetzt einen Klageerhebung bei Gericht gemacht mit nachträglicher Klageerweiterung (mein AG hat auch den letzten Lohn einbehalten)
So jetzt hab ich seit 1,5 Monaten weder was von meinem AG noch von seinem Anwalt gehört. Jetzt hatte ich gerade einen Brief im Postkasten von dem gegnerischen Anwalt mit der Bitte um Rückruf und ob man das evtl VOR dem Gerichtstermin noch aussergerichtlich lösen könnte.
So wie läuft das denn ab, wenn ich tatsächlich alles abblase was kommen für Kosten/Pflichten/Nachteile auf mich zu?
Lg
Gekündigt in der SS - Gerichtstermin zurückziehen?
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Beitrag von sandonna - 04.12.10 - 16:11 Uhr
Beitrag von smartysandra - 04.12.10 - 16:35 Uhr
bevor du hier dir ein eigentor schiesst, such dir lieber auch einen fachanwalt!
Beitrag von fensterputzer - 04.12.10 - 16:35 Uhr
Laß dir ein Angebot machen und geh das mit deinem Anwalt durch.
Beitrag von manavgat - 04.12.10 - 16:55 Uhr
Das klärst Du mit Deinem Anwalt!!!!!
Es ist eine Fechheit, wenn ein Anwalt mandatiert ist, den Gegener direkt - also unter Umgehung des Kollegen - anzuschreiben!
oder hast Du die Klage eingereicht, ohne Anwalt?
Gruß
Manavgat
Beitrag von derhimmelmusswarten - 04.12.10 - 17:49 Uhr
Manavgat hat völlig recht! Wenn du jetzt ohne Job bist, wird ja auch nichts für das Elterngeld angerechnet. Du erhältst weniger Geld in den Monaten, in denen du Mutterschaftsgeld bekommst und wie das dann evtl. mit drei Jahren Elternzeit aussieht, weiß ich auch nicht. Mit welcher Begründung hat dein Chef dir denn gekündigt?!
Beitrag von sandonna - 04.12.10 - 17:59 Uhr
ohne Grund im Zuge der Probezeit. Es geht ja nicht um eine Abfindung da ich das mit EG weiss, für mich kommt nur die Wiedereinstellung in frage, bzw hat das Gewerbeaufsichtsamt gesagt das die Kündigung rechtswidrig ist und somit nicht in Kraft getreten ist. Es geht lediglich darum, wenn man das so VOR Verhandlung noch regeln kann, was das finanziell auch mit sich zieht - da ja das Gericht trotzdem ja Geld haben möchte
Bzgl Anwalt bis dato habe ich noch keinen eingeschalten, da die RS bei so einem Fall nicht greift.
Lg
Beitrag von tweety12_de - 04.12.10 - 19:54 Uhr
hallo,
dann wäre es jetzt an der zeit einen anwalt einzuschalten......
sparen hin oder her...
hast du demnach keine berufsrechtsschutz ??
lg alex
Beitrag von derhimmelmusswarten - 04.12.10 - 20:21 Uhr
Du hast also Arbeitsrecht nicht versichert?
Ich würde sagen: Mach es bloß nicht! Du hast nur Nachteile. Dein Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen. Ich weiß ja nicht, als was und zu welchem Gehalt du arbeitest. Aber dir geht mit Sicherheit eine Menge Geld durch die Lappen! Und es kann sein, dass du auch noch eine Sperre beim ALG I bekommst!
Beitrag von manavgat - 05.12.10 - 12:07 Uhr
Wenn Du Arbeitsrechtschutz in Deiner Versicherung hast, dann greift das.
Du sparst hier am falschen Ende! Soooo teuer ist ein Anwalt nicht.
Gruß
Manavgat
Beitrag von fienchen - 04.12.10 - 22:27 Uhr
Hallo
suche dir schnellst möglich einen Anwalt, daß ist schon echt überfällig. Ich hatte zu dem Zeitpunkt auch keine Rechtsschutzversicherung (Beruf). Hatte dasselbe Problem wie Du- Kündigung in der Schwangerschaft. Hat mich zwar eine Menge Geld gekostet, aber das war es wert, denn so hatte ich wenigstens mein Gehalt bekommen den die Chefin mir nicht gezahlt hatte.
Bei mir wollte sie erst gar nicht einlenken und kaum stand der Gerichtstermin, bat man mich es doch bitte so zu klären. Ich war Arsch und wir haben uns vor Gericht getroffen.
Viel Glück
LG Nadine, die nun die entsprechende Versicherung hat
Beitrag von myimmortal1977 - 05.12.10 - 00:02 Uhr
Dein Ex-AG will einen außergerichtlichen Vergleich anstreben, da denen schon klar ist, dass sie vor Gericht verlieren werden. Da die dann ihnen aufgedrückten Gerichtskosten ihre Auslagen um ein Vielfaches übersteigen werden, versuchen sie jetzt so aus der Nummer rauszukommen.
Wie Dir die anderen schon angeraten haben, nimm Dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Man wird Dir sicherlich eine Summe X anbieten, damit Du die Klage fallen läßt.
Aber nur der Fachanwalt kann beurteilen, ob die Summe X gut sein wird, oder ob sie Dich mit einem lapidaren Betrag abspeisen wollen.
Ein Fachanwalt ist in dem Falle gut investiertes Geld und in der Situation (die Firma wird den Prozess verlieren) muss der AG im Nachhinein Dir auch die Kosten für den Anwalt erstatten.
LG Janette
Beitrag von demy - 05.12.10 - 12:49 Uhr
Ein Fachanwalt ist in dem Falle gut investiertes Geld und in der Situation (die Firma wird den Prozess verlieren) muss der AG im Nachhinein Dir auch die Kosten für den Anwalt erstatten.
Nicht in der ersten Instanz vor einem Arbeitsgericht!
Dort trägt, egal wie der Prozess ausgeht, jeder seine Anwaltskosten selber.
Kannst du hier auch nochmal nachlesen.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
Gruß
Demy
Beitrag von woodgo - 05.12.10 - 19:04 Uhr
Hallo,
Du gibst das Schreiben natürlich Deinem Anwalt, der weiß, was zu tun ist
LG
