Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen. Mein Stiefvater ist Anfang der Woche ganz plötzlich verstorben. Und schon geht der bekannte "Erbstreit" zwischen meiner Mutter und meiner (Stief-)Schwester los. Meine Mutter war von meinem Stiefvater getrennt lebend aber noch nicht geschieden. Auf Grund der Trennung hatte mein Stiefvater ein Testament verfaßt (welches wir bis jetzt noch nicht in den Händen haben, da es wohl in einem Schließfach liegen soll) in dem er meine Schwester und meinen Sohn als Haupterben eingesetzt hat. Das heißt ja 50 : 50 für die beiden. Kann man prozentual sagen, wie hoch der Pflichtteil meiner Mutter wäre. Muss dazu sagen, dass Sie nach dem jetztigen Stand die Begünstigte der ganzen Lebensversicherung ist. Unser Vater hinterläßt ein Dreifamilienhaus mit riesigem Grundstück, aber auch mit Schulden. Jetzt hat meine Mutter gleich zu Beginn gesagt, sämtliche Lebensversicherungen gehen auf das Hauskonto, damit die Schulden und die laufenden Kosten gedeckt sind.
Jetzt rief mich meine Mutter heute ganz überraschend an und meinte, dass egal was komme, ob Testament vorhanden oder nicht, alles durch drei geteilt werden solle, d. h. meine Schwester, meine Mutter und ich. Aber ich bin der Meinung das dies gar nicht so einfach ginge, selbst für den Fall, dass alle Beteiligten damit einverstanden wären. Das ganze ist doch dann eine Mischung zwischen Erbe und teilweise einer Schenkung oder?
Ich finde es aber furchtbar, dass es bei solchen Angelegenheiten, immer Theater geben muss. Am liebsten würde ich mich da ja ganz raus ziehen. Aber zum einen kümmere ich mich für die beiden um den ganzen Papierkram und will sie damit jetzt auch nicht alleine lassen, weil sie da absolut keinen Durchblick haben. Zum anderen ist dann da die Frage, wenn mein Sohn als Miterbe eingesetzt ist und dies der letzte Wunsch vom Opa war, kann ich doch nicht heute für meinen Sohn sagen, ich nehme das Erbe nicht an. Es ist ja auch eine Absicherung für ihn später.
Vielleicht kann mir da ja mal jemand nähere Infos geben.
Vielen Dank und ein schönes zweites Adventswochenende
Hymira
(die sich eine ruhigere und schönere Weihnachtszeit gewünscht hätte)
Höhe des Pflichtanteils der Ehefrau im Erbfall
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von hymira - 04.12.10 - 18:44 Uhr
Beitrag von ppg - 04.12.10 - 19:12 Uhr
Da Deine Mutter noch nicht geschieden ist, hat sie Anspruch auf den Pflichteil von 50%, die restlichen 50% werden zwischen den Geschwistern geteilt.
In wie fern ein Testament ( so es existiert und rechtsgültig ist ) daran etwas ändert erklärt Euch gerne das Amtsgericht.
Wenn Deine Mutter begünstigte der Lebensversicherung ist, fallen diese nicht in den Nachlaß. Ferner hat deine Mutter Anspruch auf 50% + 25% aller Konten, die auf beider Namen laufen.
Eine Schenkung wird erst nach 10 unanfechtbar - vor Ablauf dieser Frist fließen auch Schenkungen in die Erbmasse mit ein.
Ute
Beitrag von hymira - 04.12.10 - 19:20 Uhr
Hallo Ute,
danke erst einmal für Deine Antwort. Du schreibst, dass die restlichen 50% zwischen den Geschwistern geteilt werden. Habe ich auch ein Anrecht darauf, da er ja nicht mein leiblicher Vater ist, sondern mich nur angenommen (nicht adopiert) hat?
Wenn meine Mutter jetzt sagt, sie möchte alles dritteln. Dann wäre das doch aber eine Schenkung von Ihrem Anteil an uns, oder nicht? Bzw. falls ich kein Anrecht haben sollte (wovon ich immer ausgegangen bin) wäre das doch dann auch eine Schenkung von meiner Schwester auf mich. Oder denke ich jetzt viel zu kompliziert?
Denke mal, es ist eh am besten, wenn die beiden zu einem Beratungsgespräch zum Rechtsanwalt gehen, der dann auch gleich die Erbscheine beantragt, scheint doch alles etwas komplizierter zu werden.
Hymira
Beitrag von fensterputzer - 04.12.10 - 19:35 Uhr
Pflichtteile bekommen auf jeden Fall deine Mutter und deine Schwester,
meist sieht es so aus das deine Mutter als (NOCH)ehefrau 50% bekommt plus eine Erhöhung, deine Halbschwester 25% und der Rest dann eben an den durch den Erblasser festgelegten Erben. Du als "Fremde" für deinen Stiefvater hast keinerlei gesetzlichen Ansprüche.
Beitrag von ppg - 04.12.10 - 19:41 Uhr
Nein, Du hast keinen Anspruch auf das Erbe - Dein Sohn villeicht. das läßt sich aber erst dann hinlänglich klären wenn das Testament tatsächlich vorliegt und auch rechtsgültig ist.
Deine Mutter kann nicht von sich aus bestimmen , wie das Erbe aufgeteilt wird - daher ist das mit dem dritteln Quatsch - denn da kenn Deine Stiefschwester zu Recht wiedersprechen. Allerdings kann deine Mutter Dir natürlich von ihrem Anteil soviel schenken, wie sie mag.
Du brauchst zu keinem Beratungstermin beim Anwalt der kostet nur und ist vollkommen unnötig. Das Nachlaßgericht berät kostenlos und kompetent und sagt Dir auch ob Du überhaupt Anspruch auf den Erbschein hast. Denn so wie ich das beurteile haben den nur Deine Mutter und Deine Stiefschwester
Es sei denn das Testament taucht noch auf und ist rechtsgültig.
Ute
Beitrag von osdream - 04.12.10 - 20:00 Uhr
Der Pflichtteil ist doch die Hälfte von der gesetzlichen Erbfolge. Daher kann sie doch gar nicht 50 % bekommen, sondern eher 25%.
Im übrigen sollte doch noch geklärt werden, ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart war, denn das hat ja auch noch einen Einfluss, ob es mehr als 25 % sind.
Beitrag von fensterputzer - 04.12.10 - 19:21 Uhr
das BGB gibt in den §1371 und §1373ff Auskunft.
Beitrag von sabuscha - 04.12.10 - 19:28 Uhr
hallo hymira,
zuerst einmal herzliches beileid.
nach meinem wissen (ich kann mich natürlich auch täuschen) steht euch allen zumindest ein Pflichtteil zu, d.h. dir, deiner schwester, mutter (als hauterben) und dann (wenn was übrigbleibt) die anderen also dein sohn ect. der pflichtteil besteht in der hälfte des wertes des gesetzlichen erbteils.die regelungen hinsichtlich des pflichtteilsrechts finden sich in den §§ 2303 - 2338 BGB. eine schenkung muss zu lebzeiten geschehen. du kannst jedezeit ein erbe ausschalgen auch für deinen sohn, erst recht wenn das erbe auch schulden mitbringt.
warum wendest du dich nicht einfach an ein notar, dann würdest du es richtig wissen.
liebe grüße und trotzdem schöne weihnachtszeit
sabuscha
Beitrag von gh1954 - 04.12.10 - 19:46 Uhr
>>>und dann (wenn was übrigbleibt) <<<
Was soll denn da übrigbleiben??
Beitrag von fensterputzer - 04.12.10 - 19:50 Uhr
d.h. dir
falsch: STIEFkindern steht null, nichts zu.
Beitrag von sabuscha - 04.12.10 - 19:53 Uhr
das mit stiefkindern kamm erst später dazu, bin davon ausgegangen dass sie leibliches kind ist
Beitrag von osdream - 04.12.10 - 19:33 Uhr
Hallo,
also soweit ich weiß ist die Höhe des Pflichtteils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Als Ehefrau ist der gesetzliche Teil die Hälfte und somit 1/4 ist ihr Pflichtteil. Da Dein Vater Dich auch nicht als Erbe eingesetzt hat, sondern Dein Kind, steht Dir 1/8 als Pflichterbteil (die Hälfte von 1/4) zu. Wie sich das nun bzgl. Deiner Schwester und Deinem Kind verhält kann ich nicht so genau sagen. Dazu müsstest Du mal Googeln. Es könnte sein, dass Deine Schwester auch erst den Pflichtteil bekommt und dann noch einmal vom Rest die Hälfte und Dein Sohn die andere Hälfte. Das würde für mich logisch klingen. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Vielleicht kann Dir ja jemand anderes hierzu noch was sagen.
Das mit der Lebensversicherung ist so, dass sie nicht in den Erbfall hinzugerechnet wird, wenn ein Begünstigter auf den Todesfall eingesetzt wurde, sofern es eine ehebezogene Schenkung darstellt. Das würde ich hier mal bezweifeln, da die beiden sich scheiden lassen wollten. Ist dies nämlich nicht als solche anzusehen, dann muss sie in den Nachlass zur Berechnung der Pflichtteile mit eingerechnet werden.
Im Übrigen hat sie Glück gehabt, dass die Scheidung noch nicht vollzogen war, sonst hätte sie nichts bekommen. So bekommt sie auch noch Witwenrente. Wäre sonst auch weggefallen....
Mein Rat wäre, hier einen Anwalt einzuschalten, um spätere Mißverständnisse auszuschließen und das ganze korrekt abgewickelt wird. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Wenn Deine Mama so gierig auf ihr Erbe ist, würde ich das machen. Nicht das sie später Stress macht, weil sie ihrer Meinung nach zu wenig bekam.
Schönen Abend noch!
PS: Bin zum Glück Einzelkind und hab diese Probleme nicht.
Beitrag von gh1954 - 04.12.10 - 19:43 Uhr
Witwenrente wird sie nicht bekommen.
Beitrag von ppg - 04.12.10 - 19:46 Uhr
Natürlich kriegt sie Witwenrente - war bei meinem Vater eine ähnliche Konstellation und meine Stiefmutter bezieht Witwenrente.
Ute
Beitrag von gh1954 - 04.12.10 - 19:49 Uhr
Als ich Witwenrente beantragt habe, musste ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass unsere Ehe bis zum Tod Bestand hatte, wir nicht getrennt waren bzw. vorhatten, uns zu trennen.
Ich bin sehr ernsthaft belehrt worden, welche Folgen eine Lüge gehabt hätte.
Beitrag von ppg - 04.12.10 - 19:53 Uhr
Keine Ahnung an wen Du da geraten bist - meine Stiefmutter hat ohne jede persönliche Befragung die Rente beantragt und bewilligt bekommen.
Sie waren getrennt aber mein Vater hat die Scheidung herausgezögert, weil das Geizbrötchen keinen Unterhalt zahlen wollte. So hat sie doppelt und dreifach abkassiert, Konten, Plichteil, Rente und die Wertgegenstände aus der Wohnung, die nach den Tod meines Vater seltsammerweise unauffindbar waren......
Ute
Beitrag von fensterputzer - 04.12.10 - 19:59 Uhr
wie lange ist das her?? es gab 2006 und 2010 Nivellierungen des ganzen.
Beitrag von gh1954 - 04.12.10 - 20:03 Uhr
Das war 2004.
Beitrag von fensterputzer - 04.12.10 - 20:06 Uhr
ich sage ja es gab in 2006 und 2010 Änderungen.
Beitrag von manavgat - 05.12.10 - 12:34 Uhr
Ah ja?
Dann erinnerst Du Dich eben daran, dass ihr gerade einen Versöhnungsversuch laufen hattet...
Gruß
Manavgat
Beitrag von sabuscha - 04.12.10 - 19:46 Uhr
warum nicht? die waren doch noch verheiratet?
Beitrag von osdream - 04.12.10 - 19:46 Uhr
warum nicht? Sie gilt doch noch als Ehefrau. War bei uns in der Verwandtschaft auch so. Die Scheidung lief und der Mann begann Selbstmord. Sie hat sich gefreut und bekam so die Rente von ihm. Hätte er das eine Woche später gemacht, wäre die Scheidung durch und sie hätte nichts bekommen.
Oder hat sich hier das Gesetz geändert?
Beitrag von hymira - 04.12.10 - 21:22 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten!
Also Witwenrente wird meine Mutter wohl bekommen. Zumindest hat sich bereits ein Rentenberater angemeldet, um den Antrag hierfür zu stellen und ihm wurde auch gesagt, dass die beiden getrennt gelebt haben.
Mal schauen, was die nächsten Tage so mit sich bringen. Jetzt müssen wir uns erst einmal auf die Suche nach den Schließfachschlüsseln machen. Hier wollte er sein Testament reinlegen. Und das wird eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
Schönen Abend
Hymira
Beitrag von manavgat - 05.12.10 - 12:32 Uhr
soweit ich weiß:
Das gesetzliche Erbe für Ehefrauen ist 50 %. Der Pflichtteil die Hälfte davon. Ergo 25 %. Dein Pflichtteil ist 12,5 %. Sowie der Pflichtteil Deiner Schwester 12,5 %. D. h. die Hälfte des Erbteils ist also durch Pflichtteile belegt und nur der Rest kann dann unter Deinem Sohn und Deiner Schwester aufgeteilt werden - hier könnte aber der Pflichtteil angerechnet werden), anteilig, wie im Testament vorgesehen.
Bei dem Vermögen würde ich keinesfalls auf den Pflichtteil verzichten. Es hilft Deinem Sohn auch nicht, wenn Du verzichtest, da er eventuell dann Erbschaftssteuer zahlen müsste (hängt vom Wert des Erbes ab).
Mein Rat:
ab zu einem Fachanwalt für Erbrecht!
Gruß
Manavgat
Beitrag von kati543 - 05.12.10 - 23:20 Uhr
Hatte denn dein Stiefvater oder deine Mutter bereits die Scheidung eingereicht? Wenn das der Fall ist, hat deine Mutter keinen Pflichtteil mehr. Haben beide nur getrennt gelebt, dann hat sie auf alle Fälle Anspruch auf den Pflichtteil.
Wann wurden denn die Immobilien angeschafft? Während der Ehe? Dann gehören sie eh zur Hälfte der Mutter.
