Was hat sich beim Elterngeld bezügl. Auszahlung auf 2 Jahre geändert?

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Beitrag von derhimmelmusswarten - 04.12.10 - 20:36 Uhr

Ich habe heute von einer Freundin gehört, dass sich für Leute, die sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen irgendwas ändert hinsichtlich der Versteuerung. Sie hat da wohl ein Schreiben von der Elterngeldstelle bekommen. Dass Elterngeld ab nächstem Jahr für das 2. Auszahlungsjahr irgendwie anders bewertet würde. Verstanden hat sie´s aber nicht genau. Wisst ihr dazu Näheres?

Beitrag von littlequeen - 05.12.10 - 08:19 Uhr

wir bekommen auch nächstes jahr das 2. jahr des elterngeldes, haben aber kein schreiben von der Elterngeldstelle bekommen,was genau stand denn darin?

Beitrag von gh1954 - 05.12.10 - 10:05 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da was geändert hat.
Vielleicht ist der Progessionsvorbehalt gemeint...?
Deine Frage ist schwer zu beantworten, du hast von einer Freundin "was gehört", aber was genau, weißt du nicht...

Beitrag von derhimmelmusswarten - 05.12.10 - 10:37 Uhr

Es stand wohl sinngemäß drin, dass Elterngeld im 2. Auszahlungsjahr wie Einkommen gewertet würde hinsichtlich der Steuererklärung und wenn sie keine Nachteile haben wolle, könnte man ihr den Restbetrag Ende des Monats in einer Summe auszahlen. #kratz