Kein Lohn erhalten während Beschäftigungsverbot! Was tun?

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Beitrag von duchovny - 04.12.10 - 22:24 Uhr

Hallo,

also ich bin Spielhallenaufsicht und bin schwanger, deshalb habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen (vor allem weil ich schon Fehlgeburten hatte und wegen der Raucherei da)! Es ist ziemlich dumm gelaufen, denn ich habe erst am 01.11.2010 begonnen und am 24.11. hab ich erfahren, dass ich schwanger bin und gleich ein Beschäftigungsverbot erhalten!
Ich habs meinem Chef auch erklärt, dass dies so nicht beabsichtigt war! Und er sich das Geld, was er mir trotz Beschäftigungsverbot zahlt, von der KK wiederholen kann, wegen der Umlage 2, die er ja zahlt!

Nun gibt es dort immer am 01. eines Monats Lohn! PER VERRECHNUNGSCHECK!!!!
Nun war ich in der Halle und für mich war keiner hinterlegt, alle anderen waren da! Dann habe ich meinen Chef angerufen, er meinte er hat ihn am Mittwoch zur Post gebracht! Heute war immer noch nichts im Briefkasten! Ich rief an und er meinte, er hätte ihn weggebracht und die Post hätte ihn sicher verloren! Nichts gesagt, wegen Ersatz oder ähnlichem.

Nun ist es so, dass mein Chef gerne mal den letzten Lohn, wenn jemand geht oder gekündigt wurde nicht zahlt! Ich habe die Befürchtung, dass er nun vorhat bei mir auch nicht zu zahlen, weil ich nicht arbeite!

Ich denke er zahlt auch nur per Verrechnungsscheck um Geld von einer gegangenen Mitarbeiterin zurückholen zu können! DIe letzte die gekündigt wurde, hat ihren letzten Lohn auch nicht bekommen! Hat sie selber erzählt! Auch mit Vertröstung es kommt per Post!

Wie kann ich jetzt richtig vorgehen?
Habt ihr eine Idee?

Ehrlich gesagt ich denke darüber nach, mir einen Beratungsschein zu holen und zum Anwalt zu gehen! Denn ich denke so kriege ich ihn nicht!

Vielen Dank im Voraus!

Susanne

Beitrag von susannea - 05.12.10 - 09:02 Uhr

Ja, Anwalt, Krankenkasse (die wahrscheinlih das Geld an ihn zahlen) und Gewerbeaufsichtsamt (wo die Schwangerschaft ja auch gemeldet sein muss) sind erste Anlaufstellen.

Beitrag von sternschnuppe215 - 05.12.10 - 10:33 Uhr

1. der KK melden und fragen, ob KK ihm die Lohnkosten schon erstattet hat
2. Arbeitsamt (Insolvenzstelle) melden
3. Amt für Arbeits und Gesundheitsschutz melden

4. drauf bestehen, dass NIE wieder per Scheck gezahlt wird, das ist unüblich u. geht garnich

Beitrag von derhimmelmusswarten - 05.12.10 - 10:35 Uhr

Geh zum Anwalt, damit der direkt weiß, wo er dran ist. Für einen Laien ist es viel zu gefährlich wegen eventuell laufender Fristen. Schalte außerdem die Krankenkasse ein!

Beitrag von vwpassat - 05.12.10 - 11:26 Uhr

Was hat denn der Chef überhaupt gesagt, als er von der SS erfuhr?

Was ist mit dem damals nicht vorhandenem Arbeitsvertrag?



Ich kann zwar den Chef verstehen, aber rein rechtlich muss er eh zahlen. Er kann es nur geschickt herauszögern, billiger wird es nicht. Außer er geht in Insolvenz. Spielhallen gehören zu den Verlierern 2010 und es wird einige treffen.

Beitrag von duchovny - 05.12.10 - 12:52 Uhr

Der "schriftliche" Arbeitsvertrag existiert immer noch nicht! Jedoch eben ein mündlicher, der gilt ja auch, weil bei Formfehler des Arbeitsvertrag er ja trotzdem nicht seine Gültigkeit verliert!

Gesagt hat er nicht viel, eher so ja dann muss er wohl damit leben!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er Insolvenz anmeldet, er ist gerade dabei 2 neue zu eröffnen!
Es ist nur leider "Tradition" dass er ausscheidende Mitarbeiter einfach nicht bezahlt! Meist sind es junge Frauen, die da arbeiten und da hat sich bisher eine dagegen gewehrt! Von 20! ER ist wohl auch so, dass er wenn er jemanden kündigt, kurz vor Ende derer Schicht oder kurz vor Anfang anruft, dass sie sich ihre Papiere holen darf. Also hält auch die Kündigungsfrist nicht ein und bezahlt sie während der Kündigungsfrist auch nicht weiter!

Ich kann ihn ja auch irgendwo verstehen, es ist halt Mist gelaufen. Nur mindestens bekommt er das Geld wieder!

Beitrag von vwpassat - 05.12.10 - 13:03 Uhr

Konntest Du dieses "Insiderwissen" nicht vor Beginn der Arbeit in Erfahrung bringen? Dann hättest Du Dir u.U. den ganzen Zirkus ersparen können........

Ich denke aber mal, Du hast das alles erst im Laufe der Zeit während den Schichtwechseln vom restlichen Personal erfahren.

Aufgrund dieser ganzen Erkenntnisse würde ich gar nicht "herumdoktorn" sondern gleich einen Anwalt mit der Eintreibung der berechtigten Forderungen beauftragen. Es scheint ja wirklich so, dass der Chef hier mit den gekündigten MA auf Zeit spielt, um sich den einen oder anderen Euro zu sparen.

Das geht gar nicht.

Beitrag von duchovny - 05.12.10 - 13:30 Uhr

Genau so war es. Man hat sich bei Schichtwechsel unterhalten und hörte dann das eine oder andere! Kam leider niemand und meinte: Fang hier bloss nicht an, dein Chef ist nicht ganz koscher! Das mit dem Verrechnungsscheck erfuhr ich auch erst so nach 2 Wochen.

Ich denke, dies macht er auch nur, um evtl. Geld wieder zurückholen zu können, was bei einer Überweisung nicht geht! Ich wüsste sonst keinen anderen Vorteil von einem Verrechnungsscheck! Kostengünstiger ist das Verfahren auch nicht!

Ich denke du hast recht, ich werde mir am Mo. gleich einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und einen Beratungstermin beim RA vereinbaren!
Gekündigt bin ich ja nicht (wird er auch, denke ich, nicht machen da er die Rechtslage ja auch kennt). Und er muss mir somit noch bis 8 Wochen nach deer Geburt zuverlässig zahlen. Bzw. den Zuschlag zum Mutterschaftsgeld!

Ich danke Dir!