Hallo,
ich und mein Verlobter möchte gerne im März heiraten nun ist meine Frage fällt der Unterhaltsvorschuss weg?
LG Sunny
Fällt Unterhaltsv. weg, wenn ....
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Beitrag von bunny16 - 05.12.10 - 16:13 Uhr
Beitrag von duchovny - 05.12.10 - 16:24 Uhr
Ja, er fällt weg!
Beitrag von manavgat - 05.12.10 - 18:03 Uhr
Ja.
Deshalb solltest Du Dir genau überlegen, ob ihr es nicht besser lasst.
Gruß
manavgat
Beitrag von litalia - 05.12.10 - 20:35 Uhr
ja der unterhaltsvorschuss fällt weg da davon ausgegangen wird das dein neuer mann für dein kind mit sorgt.
...was ja auch so sein sollte.
den unterhalt solltest du dann vom kindesvater einklagen. dieser bleibt natürlich weiterhin unterhaltspflichtig.
Beitrag von manavgat - 06.12.10 - 10:36 Uhr
...was ja auch so sein sollte.
Interessant.
ich dachte immer, ein Erzeuger sollte für sein Kind geradestehen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 06.12.10 - 11:05 Uhr
"ich dachte immer, ein Erzeuger sollte für sein Kind geradestehen"
Das hat er mit einiger Sicherheit doch auch schon getan
Beitrag von manavgat - 06.12.10 - 12:25 Uhr
wenn Du mich kommentierst, dann lies erst mal worum es geht:
ja der unterhaltsvorschuss fällt weg da davon ausgegangen wird das dein neuer mann für dein kind mit sorgt.
...was ja auch so sein sollte.
was ich so nicht unterschreiben würde, da der neue Mann, der Mann der Mutter ist und nicht der Lückenbüßer für einen zahlungsunwilligen Erzeuger.
Würde mich mal interessieren, wie die Männer zu dieser! Frage stehen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 06.12.10 - 13:26 Uhr
Ich begrüße es grundsätzlich, wenn der Staat mit meinen Steuergeldern sorgsam umgeht!
Außerdem finde ich gut und richtig, dass der Staat alleinerziehende Elternteile, die manchmal nicht in der Lage sind, nicht gezahlten Unterhalt zu kompensieren, unterstützt!
Sobald aber ein Elternteil nicht mehr alleinerziehend ist, sondern in der Ehe sogar den besonderen Schutz unserer Verfassung genießt, besteht auch kein Grund daran zu zweifeln, dass die Eheleute sich wirtschaftlich unterstützen, im Allgemeinen sogar gemeinsam wirtschaften. Eine explizite Trennung der Ausgaben ist da nicht mehr möglich.
Das ein bestehender Unterhaltsanspruch durch die Heirat nicht erlischt, ist unstrittig. Diese Ansprüche geltend zu machen ist weiterhin Aufgabe des Elternteils, dass das Kind juristisch vertritt. Das Jugendamt unterstützt dabei!
Finanzielle Zuwendungen in Form eines Vorschusses auf zu zahlenden Unterhalt sollte der Staat aber nicht mehr leisten, das kann im Zweifel ja der neue Ehemann tun.
LG, H.H.
Beitrag von manavgat - 06.12.10 - 13:49 Uhr
Du vergißt dabei, dass die Jugendämter keinerlei Motiv haben, Unterhalt für über 12-jährige dann einzutreiben, da es ja keine Staatsknete mehr kostet.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 06.12.10 - 14:03 Uhr
... außer, diejenigen benötigen anderweitig staatliche Hilfe. Dann gäbe es schon ein behördenübergreifendes Motiv. Aber, ob sie wohl mit dem Datenabgleich schon so weit sind?
Trotzdem: Die Aussage von litalia ist durchaus richtig, von dir nur falsch verstanden worden. Der neue Ehemann zahlt nicht den Unterhalt anstelle des Vaters, sondern leistet den UHV anstelle des Jugendamtes!
Beitrag von manavgat - 06.12.10 - 14:57 Uhr
und die Mutter kriegt kein PKH um diesen beizutreiben, weil: das kann der Mann dann ja auch zahlen.
Sind diese Männer, die ja schon so nett sind die Erziehung mit zu übernehmen, eigentlich die Sparschweinchen der Nation?
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 06.12.10 - 16:38 Uhr
Ich kann kaum glauben, dass du hier ausgerechnet die Männer in Schutz nimmst.
Am Ende ist doch egal, welcher Mann gemolken wird. Es trifft eh immer den Richtigen, oder?
