sehr geehrter Herr ***,
hiermit mahne ich meinen Lohn für den Monat November prophylaktisch an und setze sie gemäß §286 BGB i.V.m. § 614 BGB in Verzug. Da dies eine Voraussetzung für eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht, in diesem Falle Amtsgericht ***, ist. Diesen Gang werde ich beschreiten, wenn mein Lohn mir nicht bis zum 08.12.2010 zugeht. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Lohnzahlung eine Bringschuld ist, somit hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass dieser beim Arbeitnehmer ankommt. Und das Risiko für evtl. Verlust auf dem Postweg zu tragen hat [§270 (1) BGB].
Des Weiteren bitte ich, damit es in Zukunft nicht zu weiteren Verzögerungen oder Verlusten kommt, meinen Verrechnungsscheck, wie sonst bei Ihnen üblich, im (Name der Spielhalle) zu hinterlegen. Gerne quittiere ich Ihnen den Empfang des Schecks auf einem entsprechenden Vordruck.
Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mein Lohn trotz meines Beschäftigungsverbotes, das auf Gesetzesgrundlage §3 (1) MuSchG gründet, weitergezahlt werden muss, da verweise ich auf §11 MuSchG, in welchem auch die Berechnungsgrundlage ersichtlich wird. Ihnen sollte aber bekannt sein, dass dieser von Ihnen aufgrund des Beschäftigungsverbotes weitergezahlte Lohn von der Krankenkasse, in diesem Fall die Techniker Krankenkasse, vollständig ersetzt wird. Dies geschieht aufgrund des Umlageverfahrens 2, an welchem jeder Arbeitgeber teilnimmt, unabhängig von Anzahl der Arbeitnehmer.
Mit freundlichen Grüßen
Hätte gerne eure Meinung und Verbesserungsvorschläge! Geht das so?
Habe Schreiben wegen Lohnanmahnung aufgesetzt, bitte mal schauen...
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Beitrag von duchovny - 05.12.10 - 19:23 Uhr
Beitrag von parzifal - 05.12.10 - 20:05 Uhr
Zu wann wird denn der Lohn November geschuldet? Was sagt der Arbeitsvertrag?
Beitrag von duchovny - 05.12.10 - 20:13 Uhr
Ich persönlich habe nur einen mündlichen Vertrag, aber üblich ist der 1. eines Monats bei uns! Alle hatten ihren Scheck nur meiner war nicht da!
Siehe diesen Thread:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2926297
Lg Susanne
Beitrag von kati543 - 05.12.10 - 20:26 Uhr
Mmmh...ehrliche Meinung? Klingt bescheiden.
* "hiermit" nutzt man nicht mehr.
* Wieso prophylaktisch? Das wird eigentlich nur im medizinischen Bereich genutzt und bedeutet "vorbeugend". Also du mahnst vorbeugend??? Und deswegen setzt du ihn in Verzug? Der November ist längst vorbei. Das Gehalt hätte schon da sein müssen. Demnach ist es nicht mehr prophylaktisch (was sowieso total nach Zahnarzt klingt).
* Du musst einen Kaufmann nicht belehren, was eine Voraussetzung für eine Klage ist. Du musst keine Rechtsbehelfsbelehrung durchführen. Also würde ich den nächsten Satz ganz weglassen.
* Den nächsten Satz würde ich entsprechend umändern: "Falls mein Gehalt mir nicht bis zum ... zugehen sollte, sehe ich mich gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten."
* Den ganzen Rest kannst du lassen. Du bist nur eine Angestellte. Dein Chef ist der Kaufmann - er muß notfalls Belehrungen durchführen, nicht du.
Beitrag von kati543 - 05.12.10 - 20:27 Uhr
P.S. Solche Schreiben hält man so kurz und knapp wie nur möglich.
Beitrag von duchovny - 05.12.10 - 20:47 Uhr
"prophylaktisch" schrieb ich, da er behauptet er hätte den Scheck abgeschickt, er müsste jeden Tag eintreffen!
Der Typ ist so ein toller Kaufmann, dass er nichtmal seinen Rechtsformzusatz ersichtlich macht! Keine Rechtsformzusatz hinter der Firma! Ehrlich jetzt! Also hat er entweder keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, obwohl ich mir dies nicht vorstellen kann und ist kein Kaufmann! Oder er hat keinen blassen Dunst! Hab seine offizielle I-Seite aufgerufen.
Ehrlich gesagt, möchte ich, dass er begreift, dass ich entsprechend Ahnung habe, was zu tun ist. Dies hat den Hintergrund, weil es bei ihm Gang und Gebe ist, "ausgeschiedenen" Mitarbeitern den Lohn nicht zu zahlen. Und da er da meist junge unerfahrene Mädchen eingestellt hatte, wehren die sich nicht, weil sie nicht wissen wie. Dies macht er wirklich schon Jahre ohne entsprechende Gegenwehr!
Ich möchte, dass er versteht, dass er jetzt jemand anderen vor sich hat, die ihre Rechte kennt und weiss wie sie sie zu nutzen hat!
Dachte, so kann ich ihn vielleicht im letzten Versuch doch noch überzeugen, dass er zahlt, weil er bei mir garantiert mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen hat! Und ich mir die Klage sparen kann!
Beitrag von kati543 - 05.12.10 - 22:58 Uhr
Das Schreiben klingt aber eher unprofessionell. Den Rechtsformzusatz muß man nicht unbedingt ersichtlich machen. Das machen die allerwenigsten Firmen. Er ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes, da er ein Gewerbe hat. Nicht wissen schützt vor Strafe nicht. Das gilt ganz besonders bei Unternehmen.
Laß so ein ewig langes Schreiben. Meinst du es wirklich ernst, laß einen Anwalt ran oder schreibe es eben ganz kurz. Du bist nicht vom Fach. Ein Anwalt findet in dem Schreiben derart viele Fehler, dass es überhaupt nicht gültig ist.
Die Frist ist übrigens viel zu kurz. Eine sinnvolle Frist wären 14 Tage. Wenn du nach der Elternzeit dort nicht mehr arbeiten willst, kannst du ihm deine (nachweislichen) Kosten in Rechnung stellen.
Beitrag von vwpassat - 05.12.10 - 21:40 Uhr
Ich halte das Schreiben für absoluten Nonsens.
Schon die Frist bis zum 08.12.
Ich weiß, in welcher Situation Du bist, aber Du hast doch bisher genug hilfreiche Tipps hier bekommen. Mit diesem Schreiben machst Du Dich m.E. lächerlich.
Enweder 2 klare Sätze mit einer 7-Tage-Frist oder das Ganze nen versierten Fachanwalt machen lassen.
Beitrag von duchovny - 05.12.10 - 22:04 Uhr
Gut, ich denke ich hole mir einen Beratungsschein und gehe zum Anwalt! Dies ist mir auch eigentlich am Liebsten so, ich denke auch egal ob ich ihm schriftlich was zukommen lasse, er wird machen wie er denkt!
Danke euch!
Beitrag von manavgat - 06.12.10 - 10:26 Uhr
prophylaktisch
wieso? Das Gehalt ist doch schon längst fällig!
Es fehlt eine Androhung von Verzugszinsen und eventuellem Schadensersatz (z. b. Rücklastschriftgebühren).
Gruß
Manavgat
