Hallo!
Ich habe wie folgt gearbeitet/arbeite bis:
- 01.01.2009 bis 31.12.2009 : 40 Stunden pro Woche
- 01.01.2009 bis 22.04.2009: ALG1
- 23.04.2010 bis 22.07.2010 : 40 Stunden pro Woche
- 23.07.2010 bis 31.07.2010: ALG1
- 01.08.2010 bis 31.01.2011: 40 Stunden pro Woche
Da habe ich doch auf jeden Fall Anspruch auf ALG1, oder? Ich will nur sicher gehen...man spielt ja immer so Gedankenflipper, wenn man den Weg zum Amt vor sich hat.
Danke im Voraus!
J.
Anspruch auf ALG 1 ? Jetzt muss ich doch mal fragen
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Beitrag von juleslorchen - 06.12.10 - 11:07 Uhr
Beitrag von kati543 - 06.12.10 - 11:30 Uhr
Du hast sicherlich noch alten Anspruch. Wie es aussieht hast du die Tage des alten Anspruchs ja noch nicht alle genommen. Der verjährt erst nach 4 Jahren.
Beitrag von hermina - 06.12.10 - 12:34 Uhr
Du arbeitest ein ganzes Jahr und beziehst nebenbei noch ALG I. Oder sehe ich das falsch.
Beitrag von juleslorchen - 06.12.10 - 14:05 Uhr
Hi,
ja, das siehst du falsch. Habe nur Jan - April und 1 Woche im Juli nehmen müssen.
Viele Grüße
Jule
Beitrag von hermina - 06.12.10 - 16:25 Uhr
Aber in deiner Auflistung hast du geschrieben
01.01.2009 - 31.12.2009 - 40 Stunden-Woche
Das ist doch ein ganzes Jahr gearbeitet oder kann ich nicht richtig lesen. Oder hast du dich vielleicht im Jahr vertan?
LG
Beitrag von thea21 - 06.12.10 - 13:15 Uhr
Ich muss auch mal kurz zwischenfragen.
Anspruch von 7 Monaten ALG 1 erworben.
(1 Jahr und 6 Monate gearbeitet innerhalb von 2 Jahren Grundlage).
01.07. - 19.09. ALG in Anspruch genommen.
Also 2einhalb Monate.
AV 20.09. - 30.04. (7 Monate)
In welcher Länge hat man dann "noch" ALG 1 Anspruch?
