Unterhalt für fast 19 Jährige???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von joys - 06.12.10 - 12:09 Uhr

Hallo!!!

Ich habe eine Frage an euch,hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Also mein Mann hat aus erster Ehe eine Tochter die bei Ihrer Mutter lebt und für die er Unterhalt bezahlt.

Die Tochter macht jetzt ihren Abi und möchte im Anschluss studieren. Nach 3 Jahren möchte Sie noch eine Ausbildung machen.

Nun haben Sie und ihr Freund beschlossen zeitnah zusammen zu ziehen. Nun ist die Frage wie wirds finanziell weiter gehen?Was steht seiner Tochter zu?. Wir sind verheiratet,haben einen 10 Jährigen Sohn,und unser zweites Kind kommt bald auf die Welt. Ich bin gelernte Zahnarzthelferin(momentan habe ich ein Beschäftigungsverbot). Ich werde auch 3 Jahre in Elternzeit gehen. Wir sind also in dieser Zeit auf das Gehalt meines Mannes angewiesen. Die Exfrau meines Mannes hat auch wieder geheiratet und hat eine 5 Jährige Tochter. Sie ist selbstständig. Ich habe gehört das Sie nun auch bald Unterhaltspflichtig ist,stimmt das??? Habt Ihr viel.Erfahrungen dies bezüglich???

Vielen lieben dank schonmal!!!!

Liebe Grüße

Joys

(27SSW)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.12.10 - 12:17 Uhr

Hallo

Ab 18 sind beide Elternteile bar unterhaltspflichtig, je nach Einkommen.

Würde das vom Anwalt ausrechnen lassen, vor allem, weil ihr ja auch noch ein 2 Kind bekommt.

Bianca

Beitrag von demy - 06.12.10 - 12:21 Uhr

Hallo,
die Mutter wird nicht bald unterhaltspflichtig, sie ist es schon.

Mit erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes ERLISCHT erstmal grundsätzlich die elterliche Sorge, da das Kind volljährig ist.

Bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung sind ab sofort dann BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig, da muss sich aber das Kind selbst drum kümmern.

Hier ist es auch nochmal erklärt.
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Gruß
Demy

Beitrag von joys - 06.12.10 - 12:39 Uhr

Hallo!!!

Danke euch!!!Ich habe jetzt in der Düsseldorfer 'Tabelle geschaut. Da steht das ihr 664€ zustehen würde, abzüglich Kindergeld wären das ja dann 420€. Aber das ist doch auch sehr wenig oder,wie soll sie davon ihre anteilige Miete bezahlen und leben??? Wie ist es eigentlich wenn die Mutter ne hohe Geldsumme geerbt hat, muss sie da auch anteilig was dazu geben,oder wird das nicht mitberechnet?.

Danke!!

L.G

Joys

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.12.10 - 12:42 Uhr

Hallo

Sie bekommt ja von der Mutter auch noch was. Sie muss ja nicht mit ihrem Freund zusammenziehen. Wenn es geldmäßig nicht geht, geht es nicht.

Und nein, das Erbe ghört nicht zur Unterhaltsberrechnung. Nur das Einkommen.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.12.10 - 12:44 Uhr

Noch was. Du wirst in der Unterhaltsberrechnung zuletzt berücksichtigt. Erst kommen die Kinder und dann du.

Nur zur Info, weil du 3 Jahre Elternzeit nimmst.

Beitrag von joys - 06.12.10 - 12:53 Uhr

Ja ich weiß das die Kinder an erster Stelle berechnet werden. Aber ich kann auch nicht gleich wieder arbeiten, wenn ich noch ein Kleines Kind zu versorgen habe. Wir haben niemanden der das Kind in dieser Zeit betreuen könnte, Tagesmutter wäre Kontraproduktiv da ich das verdiente Geld wieder für die Betreuung ausgeben müsste.

L.G

Joys

Beitrag von hauke-haien - 06.12.10 - 13:53 Uhr

Ich finde 664 Euro absolut ausreichend, um damit als Student sein eigenes Leben führen zu können!

Die selbständige Mutter wird sicherlich versuchen, sich arm zu rechnen. Trotzdem würde ich erst mal 210 überweisen und warten, ob noch Forderungen kommen.

LG, H.H.

Beitrag von aimingformore - 06.12.10 - 14:26 Uhr

Im eigenen Haushalt sollte sie dann ja auch die gesamte Summe mit Kindergeld bekommen. Also 664€. Davon kann man schon gut zurechtkommen, währen des Studiums hat man ja auch vergünstigungen (z.B. günstige Krankenkasse wenn man nicht sogar bei den Eltern mitversichert ist, Semesterticket etc. pp.).

Vor allem wenn sie in einer WG oder mit dem Freund in ner angemessenen Wohnung wohnt sollte das klappen (sofern es keine extrem teure Gegend ist). Sowohl ich, als auch die meisten meiner Freunde hatten während des Studiums nicht mehr zur Verfügung.

Es gibt ja auch immernoch die Möglichkeit für die Tochter ein wenig zu jobben. Außerdem bekommt sie evtl. ja auch Bafög. Da sollte sie sich mal informieren.

lg,
C

Beitrag von wuestenblume86 - 06.12.10 - 15:22 Uhr

Auf mehr als 660 Euro kommt man offiziell nicht ;-) egal ob die Konstellation Unterhalt + Bafög ist oder nur Bafög oder nur Unterhalt....beim Bafögantrag wird das sehr genau geprüft.

Beitrag von vwpassat - 06.12.10 - 12:51 Uhr

Warum fällt das den Frauen mit Second-Hand-Männern eigentlich immer dann ein, wenn sie selbst Nachwuchs bekommen?

#kratz

Beitrag von joys - 06.12.10 - 13:07 Uhr

Ich bin mit meinem Mann nicht erst seit gestern zusammen!!!! Wir sind nun seit 11 Jahren verheiratet. Was soll eigentlich der Begriff Second-Hand Männer#aerger???#. Ich habe Ihn geheiratet weil ich ihn liebe,und für seine Vergangenheit kann niemand etwas. Ist halt passiert, hat er denn kein Recht auf Glück,nur weil er schonmal verheiratet war???Er hat 18 Jahre lang Unterhalt bezahlt, und unabhängig davon hat er imer wieder weitere Zahlungen geleistet. Er wird auch weiterhin zahlen,und er zahlt es auch gerne denn das ist SEIN KIND!!!!!! Dein Beitrag hat somit auch nichts mit meiner Frage zu tun, hättest du dir auch sparen können. Ich muss mich nicht rechtfertigen weil ich noch ein weiteres Kind bekomme. Ich habe immer gearbeitet,und werde es auch wieder tun.

Beitrag von vwpassat - 06.12.10 - 13:43 Uhr

Tja, wenn das alles keine Rolle spielt, warum fühlst Du Dich angegriffen?

Dein Ausgangsposting liest sich nicht so.

Beitrag von joys - 06.12.10 - 13:49 Uhr

Ehm es geht hier nicht um mich sondern um seine Tochter.Und die Frage wie es finanziell für Sie weiter geht. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!

Beitrag von hauke-haien - 06.12.10 - 13:50 Uhr

Welchen Unterschied macht es eigentlich, ob man innerhalb einer bestehenden Beziehung mehrere Kinder bekommt oder ob man dies in verschiedenen Beziehungen tut? #kratz

Beitrag von vwpassat - 06.12.10 - 13:58 Uhr

Für den Mann nichts............der zahlt immer..............

Nur, wenn man die Threads hier so verfolgt, fühlen sich die Zweitfrauen mit Ihrem Nachwuchs ja immer arg benachteiligt.

Mag in dem Fall jetzt hier nicht ganz so zu sein, hinterlässt aber doch immer einen faden Beigeschmack.

Beitrag von joys - 06.12.10 - 14:30 Uhr

Ich glaube nicht das ich hier irgendwo geschrieben habe das ich mich mit meinen Kindern benachteiligt fühle. Ich gehe arbeiten und lass mich nicht von meinem Mann aushalten. Selbst jetzt fällt es mir schwer.Ich habe immer mein eigenes Geld verdient,und kann meine Kinder selbst versorgen. Ich sitze nicht Zuhause und warte auf Unterhalt und sonstige Leistungen vom Staat.Mann kann nicht immer alle Frauen in den gleichen Topf schmeißen!!!!!Das alles hier geht sowas von meiner eigentlich gestellten Frage vorbei. Selbst wenn mann nicht wieder verheiratet ist und keine Kinder hat,macht man sich doch Gedanken wie es weiter geht wenn die Kinder 18 werden und ausziehen. Oder sehe ich das falsch,was hat das eine mit dem anderen zu tun?????

Beitrag von vwpassat - 06.12.10 - 14:48 Uhr

Ist schon ok.

Dass die Tochter 18 ist, entlastet Euch ja nicht wirklich. So ein Studium geht ja auch nicht in 2 Jahren......

Beitrag von wuestenblume86 - 06.12.10 - 15:28 Uhr

Dein Mann ist bis zum Ende des 27.Lebensjahres zu barunterhalt verpflichtet sofern sein Kind noch in der ersten Ausbildung steckt und diese nicht grob vernachlässigt ;-)

Bis zu ihrem 25. Geburtstag ist sie zudem noch Familienversichert.

Als Ziel sind 664 Euro Gesamtsumme an Unterhalt vorgesehen...einen Teil wird ggf. die Mutter davon übenehmen und einen Teil dein Mann + Kindergeld :-) den Rest bis 664 Euro kann sie Bafög beantragen.

Ich habe in meiner Studienzeit in einer teuren Stadt gelebt und kam damit über die Runden...große Sprünge sind natürlich nicht drin.
Streng genommen sind Semestergebühren auch exklusiv dem Kindesunterhalt ;-) siehe DT.