Arbeitsvertrag NACH Elternzeit

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Beitrag von belebice - 06.12.10 - 12:17 Uhr

Hallo zusammen

Muß mal kurz was fragen

Vorweg..., meine Maus ist jetzt fast 18 Monate alt und ich habe zunächst für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun hat mich soeben mein AG angerufen und vorsichtig nachgefragt ob ich schon wüsste, ob ich nach diesen 2 Jahren wieder komme oder aber ob ich noch ein weiteres Jahr hintendran hängen möchte. Für mich steht fest, dass ich, egal ob ich jetzt nach 2 oder 3 Jahren, wieder einsteige, dass NICHT in der Form wieder machen möchte wie es vor Leni der Fall war. Da hatte ich ne Ganztagsstelle als Gruppenleitung in einer kirchlichen Tageseinrichtung für Kinder. Wenn ich nun wieder einsteige, werde ich das nur mit ner halben STelle machen, ergo 19,25 Std. als Ergänzungskraft. Alles andere ist just im Moment mit den drei Kindern und nem Mann als Fernfahrer leider nicht vereinbar.

Jetzt zu der eigentlichen Frage....

Mir wurde soeben erzählt, dass ich mich direkt vor dem Wiedereinstieg entscheiden muß, ob ich nun dauerhaft die neue Arbeitszeit und die Stelle als Ergänzungskraft möchte, da ich nämlich sofort den anderen Vertrag los bin. Meines WIssens nach ist es aber so, dass ich das Recht habe´, mir den neuen Vertrag befristen zu lassen, mit der Option nach dieser Befristung (die bei mir mit dem EIntritt von Leni in die Schule beendet werden würde) wieder in meinen alten Vertrag einzusteigen?! Bin ich da fehlinformiert..., wer weiß genaueres?


Lg Bianca

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.12.10 - 12:36 Uhr

Hallo

Ich kann dir nur von mir berichten. Ich habe meine Teilzeit erstmal auf 2 Jahre befristet. Kann dann wieder Vollzeit gehen, oder nochmal für 2 Jahre befristen.

Erst danach muss ich mich entgültig entscheiden. Bei uns( Caritas) steht das in den AVR des öffentlichen Dienstes.

BIst du nicht auch dem öffentlichen Dienst angeglichen und gelten diese für dich nicht?

Bianca

Beitrag von belebice - 06.12.10 - 12:50 Uhr

Hallo Namensvetterin ;)

Joa..., ich bin auch dem öffentlichen Dienst angeglichen und dachte halt bisher, dass ich meinen Wiedereinstieg nach 2 oder 3 Jahren halbtags für nen gewissen Zeitraum befristen kann. Jetzt geht mir gerade der Ar**** auf Grundeis bei der neuen Info..., das würde ja heißen, dass ich meine schöne Stelle direkt aufgeben müsste und das fände ich echt ziemlich ätzend ;(

Mir stellt sich dann auch noch die Frage ob die verschiedenen Gemeinden nicht auch noch intern regeln dürfen?! Und ausgerechnet JETZT ist der zuständige Sachbearbeiter der Rendantur im Urlaub (sei im ja gegönnt), aber ich stehe ich mit den Händen am Kopf kratzend ...


Lg Bianca

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.12.10 - 12:52 Uhr

Hallo

Mhh. Frag am besten bei deinem Sachbearbeiter nochmal nach. Müste ja bei dir dann auch kein Problem sein.

LG
BIanca:-)