Mahnung Rechtsanwalt aber schon überwiesen

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Beitrag von solly_23 - 06.12.10 - 12:38 Uhr

Hallo,

hab mal eine dringende Frage:

Hatte einen etwas höheren Betrag ausstehen... 2 Mahnungen bekommen incl. Mahngebühr. Hab am 15.x. überwiesen und am 16.x. kam ein Mahnschreiben vo Rechtsanwalt mit zusätzlichen Kosten von 90 Euro. Muss ich die jetzt auch bezahlen? Die Überweisung hat sich mit dem Versenden der Mahnung geschnitten.

Hoffe hier kann mir jemand helfen.

Grüße und schönen Tag,

Solly

Beitrag von sahneschnitte-01. - 06.12.10 - 12:59 Uhr

hi. nein die 90 euro musst du nicht bezahlen.das dauert ein paar tage bis das geld auf seinem konto ist.das hat sich überschnitten.die haben den brief ja weggeschickt als du es überwiesen hast.das kommt schon mal vor.

Beitrag von ppg - 06.12.10 - 13:00 Uhr

Nein.

Normalerweise steht dasso oder so ähnlich aber auch in dem Brief:

"Sollten sie den ausstehenden Betrag bereits überwiesen haben, betrachten sie dieses Schreiben als Gegenstandslos"

Ute

Beitrag von solly_23 - 06.12.10 - 13:12 Uhr

"Sollten sie den ausstehenden Betrag bereits überwiesen haben, betrachten sie dieses Schreiben als Gegenstandslos"

genau das steht nicht in dem Schreiben, deshalb bin ich ja etwas ratlos...

LG und danke.

Beitrag von kleinehexe1606 - 06.12.10 - 13:29 Uhr

und warum fällt dir das jetzt erst ein ? Ich denke wenn es am 16. gekommen ist ist die Widerspruchsfrist auch schon wieder abgelaufen, vielleicht solltest Du Dich in Zukunft schneller um die Sachen kümmern.

Beitrag von parzifal - 06.12.10 - 21:43 Uhr

Nein?

Dies hätte aber zur Folge, dass der Gläubiger den Anwalt bezahlen müsste.

Beitrag von nobility - 06.12.10 - 13:08 Uhr

Hallo Solly,

schreib diesem Anwalt, dass du den Betrag von .... am ... überwiesen hast. Somit vor Zugang seines Mahnschreibens.

Gruß
Nobility

Beitrag von solly_23 - 06.12.10 - 13:13 Uhr

Vielen Dank, so werde ich es machen.

Grüße,
Solly

Beitrag von parzifal - 06.12.10 - 21:46 Uhr

Das allein ist doch vollkommen irrelevant.

Entscheidend ist, ob das Geld vor Beauftragung des Anwaltes beim Gläubiger eingegangen ist. Nicht wann man es überwiesen hat.

Beitrag von zuckerpuffel - 06.12.10 - 13:13 Uhr

Ruf dort an und sag, dass du am 15. überwiesen hast und frag ob sich die Zahung angekommen ist und ob du die Mahnung als Gegenstandslos betrachten kannst.

Beitrag von knutschka - 06.12.10 - 13:19 Uhr

Hallo,

meines Wissens nach, hängt das von der Frist ab, die in der 2. Mahnung steht. Es gibt verschiedene Formulierungen: wenn du bis zum 15. (oder später) überwiesen haben musstest, ist alles okay. Steht da allerdings Zahlungseingang bis 15., musst du meines Wissens nach auch die Mahnkosten der 3. Mahnung zahlen...

LG Berna

Beitrag von nick71 - 06.12.10 - 15:45 Uhr

Wie hoch war der Rechnungsbetrag? Warst du mit der Zahlung schon in Verzug? Und woraus setzen sich die 90,00 Euro Mahngebühren zusammen?

Im Zweifelsfall würde ich das mit der Kanzlei klären...

Beitrag von parzifal - 06.12.10 - 21:53 Uhr

Da Du in Verzug warst musst Du auch die Kosten des Anwaltes tragen. Warum soll dies denn im Ausgangsfall der Gläubiger? Er kann ja nicht Gedankenlesen, dass das Geld kommt.

Nur wenn das Geld VOR Beauftragung des Anwaltes beim Gläubiger eingeht, dann war die Beauftragung auch nicht notwendig.

Ich setze voraus, dass in den Mahnungen keine Zahlungsfrist genannt war die eingehalten wurde.

Beitrag von solly_23 - 07.12.10 - 15:25 Uhr

Hallo,
genau so ist es :-(
hab mit dem anwalt telefoniert u muss überweisen... naja, selbst schuld, ich habs ja verbaselt... daraus lernnt man: immer alles sofort überweisen!! ;-)

LG
S.