hab ne frage...alg1...400€ job...mutterschaftsgeld...

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Beitrag von aeni - 06.12.10 - 19:05 Uhr

Hallo..

...die freundin meines neffen bekommt die tage ein kind. Sie hat eine abgeschlossene ausbildung zur altenpflegehelferin, arbeitet derzeit in einem 400€ job (hat aber BV)...KV ist sie über ihren Vater...sie ist 21...ab 1.1.11 bezieht sie eine wohnung die vom amt gezahlt wird...meine eigentliche frage ist aber...bekommt sie mutterschaftsgeld...wenn ja, wieviel...wird elterngeld auch beim alg1 bezug angerechnet? Kindergeld? Bekommt sie überhaupt alg1 oder bekommt sie alg2...? Ich frage, weil mein neffe heute irgebdwas von 250€ haushaltsgeld in der woche geredet hat...kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen...

Lg

Beitrag von windsbraut69 - 07.12.10 - 07:19 Uhr

Möchte sie sich dem Arbeitsmarkt nach dem Mutterschutz sofort wieder zur Verfügung stellen?
Dann kann sie ALGI bekommen, ansonsten natürlich nicht.
Ob sie ALGII beziehen muß, hängt davon ab, wieviel Unterhalt sie von Deinem Neffen bekommt.

Gruß,

W

Beitrag von marion2 - 07.12.10 - 10:34 Uhr

Hallo,

bei den Summen, die dein Neffe zur Verfügung stellen kann, bekommt sie kein ALGII.

ALGI bekommt sie auch nicht, da sie ja Elterngeld beantragen will und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Denkbar wäre allenfalls ein TeilzeitALGI-Bezug und TeilzeitElterngeld. Dann aber mal viel Spaß beim Formulare ausfüllen und erklären, wie das praktisch gehen soll.

Gruß Marion

Beitrag von susannea - 07.12.10 - 12:07 Uhr

ALGI bekommt sie auch nicht, da sie ja Elterngeld beantragen will und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Denkbar wäre allenfalls ein TeilzeitALGI-Bezug und TeilzeitElterngeld. Dann aber mal viel Spaß beim Formulare ausfüllen und erklären, wie das praktisch gehen soll.


DAs ist falsch!

Es gibt die Möglichkeit ALGI zu beziehen und dazu den Sockelbetrag Elterngeld, wenn man sich cniht für mehr als 30h anbietet! Wird sogar so vom MInisterium vorgeschlagen, gibt also eigentlich keine Probleme!

Beitrag von marion2 - 07.12.10 - 13:17 Uhr

An welcher Stelle habe ich also etwas falsches geschrieben?

Sie könnte weder den vollen Satz ALGI noch das volle Elterngeld beziehen.

"Eigentlich" gibt es nur dann keine Probleme, wenn das Gegenüber auf dem Amt einen Fall wie diesen hier schon bearbeitet hat ;-)

Beitrag von sandrinchen85 - 07.12.10 - 12:34 Uhr

hi,

also ich kann dir nur sagen wie es bei mir war(letztes jahr)..ich war auf über meinen vater versichert und habe KEIN mutterschaftsgeld bekommen.ich habe dann direkt nach der geburt elterngeld erhalten.
wie genau das mit dem alg läuft kann ich dir nicht sagen,da ich keins bezogen habe.
mir wurde gesagt,dass uns kein alg1 zusteht,da ich mich dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung stellen wollte,sondern das erste jahr meine tochter betreut habe.alg2 ist möglich,kommt halt auf die sonstigen bezüge an.ab 1.1. soll,wenn man mir das richtig erklärt hat,sowohl elterngeld als auch kindergeld auf alg2 angerechnet werden...aber wie gesagt,da lieber mal zum arbeitsamt gehen und fragen wie es sich in der von dir beschriebenen situation verhält.
lg

sandra