Elterngeld - "Mindestbetrag" - dennoch alle Unterlagen notwendig?

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Beitrag von zimtmaedchen030 - 06.12.10 - 19:11 Uhr

Guten Abend ihr Lieben,
ich hab mal eine Frage zum Elterngeld.

Ich studiere und habe neben der Uni auf Rechnung gearbeitet, das heißt war selbstständig tätig. Da ich aber "nur" ca 300 Euro monatlich nebenbei verdient habe, würde ich nur den Mindestbetrag von 300 Euro kriegen.
Mutterschaftsgeld habe ich nicht bekommen, da ich studentisch krankenversichert bin.
Findet dann eine Einkommensprüfung statt?

Im Antrag steht ja "Beruf", gebe ich da Student an?
Muss ich meine Selbstständigkeit erwähnen? Ich arbeite ja nicht mehr auf Rechnung zur Zeit. Müsste ich alle von mir gestellten Rechnungen aus den letzten 12 Monaten einreichen? So ein durcheinander...

Ich hinke mit den Anträgen total hinterher, weil meine Kleine schon 1 1/2 Monate alt ist.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank

Beitrag von wuchtbrumme79 - 06.12.10 - 20:34 Uhr

Am einfachstens ist es immer wenn du die Stelle anrufst und mit einem Sachberarbeiter deine Fragen durchgehst, die helfen dir!
Besser aufgeklärt kannst du danach nicht sein!

Ist nur ein Anruf :-D oder mach ein Termin zum Gespräch aus!

LG

Beitrag von susannea - 06.12.10 - 22:02 Uhr

Wenn du Einkommensunabhängiges Eltenrgeld beantragst, dann brauchst du keine Gehaltsnachweise.

Allerdings die Negativbescheinigung der KK zum MUtterschaftsgeld schon.

Beitrag von zimtmaedchen030 - 07.12.10 - 09:58 Uhr

Vielen lieben Dank für die Information!

Beitrag von sandrinchen85 - 07.12.10 - 12:29 Uhr

hallöchen :)

also als beruf würdest du studentin angeben,ja.
bei mir (vor einem jahr)war es so,dass ich alle gehaltsabrechnungen(hab auf 400 € basis gearbeitet und noch an einer schule unterrichtet)einreichen musste.
eine bescheinigung über nicht erhaltenes mutterschaftsgeld musste ich nicht einreichen.aber da würde ich lieber nochmal bei der familienkasse nachfragen wie die das gerne hätten...
lg und alles gute

sandra