Hallo!
Wenn ich im Sommer am Abendgymnasium einen Vormittagskurs belege um mein Abitur nachzuholen, steht mir dann Schülerbafög zu?
Wie ist das mit der Krankenversicherung? Wird die übernommen?
Ich habe zwei Kinder und bin alleinerziehend.
Schülerbafög??
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von milchkirsche - 06.12.10 - 20:03 Uhr
Beitrag von erdbeerschnee - 06.12.10 - 21:57 Uhr
Hallo,
da müsstest du mal beim Bafög Amt nachfragen aber ich glaube, das geht vorwiegend für schulische Ausbildungen und nicht fürs Abitur ?!
Und sie werden dir sicher sagen, dass du dann ja Nachmittags noch arbeiten könntest !?
Ich war damals noch Familienversichert als ich Bafög bekommen habe- auch das kann dir die Bafög-Stelle sagen.
Viel Erfolg,
Erdbeerschnee
Beitrag von milchkirsche - 06.12.10 - 22:07 Uhr
Hallo,
ich habe gerade mal nachgelesen. Wenn ich ein Kolleg besuche, steht mir BaföG zu. 
Die Frage die sich mir nur stellt: wird das Einkommen von meinem NOCH-Mann angerechnet (die Scheidung wird im Mai 2011 eingereicht)?
Wird der Unterhalt für die Kinder als Einkommen gewertet?
Danke!
Beitrag von sandrinchen85 - 07.12.10 - 12:26 Uhr
hey,
ich denke schon,dass dir dann ein bafög zu steht.ob es jetzt schülerbafög ist oder die art bafög,die über uni etc. laufen,weiß ich nicht.
bei uns ist gerade so,dass ich in diesem semester mein studium wieder aufgenommen hab(nach elternzeit)und nun auch bafög beantrage.da ich 25 (nicht verheiratet,lebe aber mit dem vater meiner tochter zusammen)bin zählt bei mir sogar das einkommen meiner eltern noch rein....bis ich 27 bin.
krankenversicherung muss ich trotzdem selber zahlen,wird aber im bafögantrag benötigt.pro kind hast du einen zusatzbedarf(wie hoch hab ich vergessen) und auch die höhe der miete musst du im antrag angeben.
ich würde einfach mal zur zuständigen behörde gehen und nachfragen.mir stünde im besten fall bafög in höhe von 600€/monat zu...was man letztlich kriegt,musst du natürlich errechnen lassen,aber die dame zu der man mich geschickt hat(war zwar schülerbafög und daher für mich falsch,aber die wusste auch die anderen sachen)war seeehr nett und hat mir alles erklärt.
lg und alles gute
sandra
Beitrag von marshy - 07.12.10 - 19:17 Uhr
Also als ich am Abendgymnasium war gab es nur Bafög von 12.2 bis 13.2. Jetzt bin ich auf einem Weiterbildungskolleg und bekomme von anfang an Bafög, da es eine Vollzeit Schule ist. Abendgymnasien haben ja weniger Stunden (20-24h). dementsprechend scheint die Förderung auch anders zu verlaufen....
Zitat:
a) Kolleg: Kollegschüler können fürs Abi nachholen elternunabhängiges und darlehensfreies, sprich rückzahlungsfreies, Bafög beantragen, sofern die Kurse in allen Semestern den ganzen Tag über gehen. Sollte bspw. der Vorkurs, und das kommt oft vor, eine zu geringe Anzahl (in der Regel unter 20) an Wochenstunden haben, erhält man kein BAföG. Ausnahmen im Vorkurs sollten aber geprüft werden. Dafür darf man in der Zeit des Vorkurses dann aber in der Regel voll arbeiten, was in den anderen Phasen nicht erlaubt ist! Wenn man beim Eintritt in die Einführungsphase (1. + 2. Semester) älter als 30 Jahre alt ist, erhält man nur dann BAföG, wenn vorher der Vorkurs besucht wurde. Da es aber alles im Einzelfall entschieden wird, muss das BAföG-Amt kontaktiert werden.
b) Abendgymnasium: Alle Studierenden müssen bis zum Ende des 3. Semesters berufstätig bleiben bzw. vom Arbeitsamt als Arbeitsuchende anerkannt sein. Ab dem 4. Semester kann man eine Berufstätigkeit aufgeben und eine elternunabhängige Förderung nach BAföG in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Anwesenheitspflicht befolgt wird.
Beitrag von susanne85 - 07.12.10 - 22:59 Uhr
Hallo
das kurze vormittagskurse reichen nicht.
du brauchst eine bestimmte anzahl an blöcken die hast du meist nur bei den normalen tageskollegs.
zur sicherheit frag einmal nach...
