Ich wünsche Euch einen fröhlichen
-Abend!
Konkreter gefragt: wenn in einem Arbeitsvertrag (freie Wirtschaft) als Dienstsitz Berlin vertraglich festgelegt wurde, die Tätigkeit aber fast kontinuierlich über einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr in Zürich ausgeübt wird, ist das noch rechtens? Gilt das nicht sogar schon als Entsendung oder Versetzung und gibt es ggf. für den Arbeitnehmer steuerliche / sozialversicherungsrechtliche konsequenzen?
Stehe da absolut auf dem Schlauch und erstes Googlen hat auch zu keinem Ergebnis geführt.
Danke!
LG
sunflower
Arbeitsrecht: Wie lange darf der Einsatzort ungleich Dienstsitz sein?
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Beitrag von sunflower17677 - 06.12.10 - 21:52 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 06.12.10 - 23:27 Uhr
Wenn im Vertrag Berlin angegeben ist und Dein Unternehmen z. B. einem Tarifvertrag anhängig ist, wirst Du nach dem Berliner TV bezahlt und nicht nach dem Züricher....
Du hast einen Vertrag mit "Berlin" und nicht mit Zürich.
Du versteuerst doch sicherlich noch in Deutschland? Oder wo versteuerst Du?
Es gibt Leute, die sind in deutschen Unternehmen angestellt und arbeiten nie in Deutschland. Ich kannte vor langer Zeit mal jemanden, der war bei einer Hamburger Reederei als Ing. angestellt, hat aber jede Woche im Ausland zu tun gehabt.
Wichtig ist nur, wo Du gemeldet bist und wo Du versteuerst.
LG Janette
Beitrag von sunflower17677 - 07.12.10 - 09:47 Uhr
Hallo Janette,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Steuern und Sozialabgaben werden nach Deutschland entrichtet. Mich interessiert die Frage, wie lange ich ins Ausland geschickt werden darf, wenn im Arbeitsvertrag als eindeutiger Dienstsitz Berlin angegeben wird.
Im Falle des Ingenieurs der HH´er Reederei könnte im Arbeitsvertrag durchaus etwas anderes gestanden haben, z.B. wechselnder Dienstort nach Bedarf. Dass der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist, schließt einen solchen Passus nicht aus.
LG
Beitrag von kati543 - 07.12.10 - 11:33 Uhr
Dienstsitz ist nicht immer der Arbeitsplatz. Letztendlich kann der AG dich immer überall hinschicken. Aus betriebsbedingten Gründen sowieso. Aber wieso fragst du eigentlich? Willst du das irgendwie steuerlich geltend machen? Willst du deinem AG zeigen, dass er das nicht darf? Was willst du?
Beitrag von sunflower17677 - 07.12.10 - 11:36 Uhr
Wissen, was der AG darf.
Beitrag von kati543 - 07.12.10 - 11:46 Uhr
In dieser Hinsicht ALLES. Er ist dir weisungsbefugt. Du darfst dich nur weigern, wenn er sittenwidrige oder gesetzeswidrige Sachen verlangt.
Er muß dir allerdings bestimmte Mehrkosten ersetzen. Tut er das nicht, kannst du es steuerlich geltend machen.
Beitrag von sunflower17677 - 07.12.10 - 11:52 Uhr
Meinst Du mit Mehrkosten die Verpflegungsentschädigung und Reisekostenpauschale? Klar, die zahlt er. Die ist grundsätzlich auch lohnsteuerfrei.
Aber ich meine mich zu erinnern vor ca. 3 Jahren mal gehört zu haben, dass bei einem regelmäßigen Einsatz im Ausland die Entschädigungen nicht mehr lohnsteuerfrei sind. Kennst Du Dich da auch aus? Auf Riesennachzahlungen habe ich nämlich keine lust!
LG
Beitrag von goldie99999 - 07.12.10 - 11:58 Uhr
Das stimmt so definitiv nicht, liebe Kati.
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz oder in einem bestimmten Arbeitsbereich, wenn sich dies dem Arbeitsvertrag ergibt.
Anderenfalls kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts bestimmen, wo er den Arbeitnehmer einsetzt.
Eine Versetzung oder Umsetzung erfordert das Einverständnis des AN, sofern es dazu keine vertraglichen Regelungen gibt.
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsplatz/arbeitsort.html
zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hier ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2003 - 6 Sa 871/03 - bemühe hierzu bitte Google.
Sprich mit einem Fachanwalt! Die Erstberatung kostet nicht die Welt.
Grüße, Goldie
Beitrag von myimmortal1977 - 07.12.10 - 14:11 Uhr
Was steht denn bei Dir genau im Vertrag drin? Nur weil das Unternehmen seinen Dienstsitz in einer Deutschen Stadt hat, bedeutet das nicht, dass man Dich nicht auf unbestimmte Zeit versenden darf.
Nur wenn im Vertrag ausdrücklich drin steht, dass Du nur an einem bestimmten Ort eingesetzt werden sollst/darfst/musst, darf man Dich nicht entsenden.
Um schwammigen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, formulieren Unternehmen, die einige "Abkömmlinge" auf der Welt verteilt haben, gern Konzernverträge, so auch das Unternehmen, für das ich arbeite.
In meinem Vertrag steht ausdrücklich drin, dass ich nach Annordnung konzernweit mit ähnlichen Aufgaben betraut werden kann. Somit habe ich keine Handhabe, wenn mich mein Unternehmen mal für 4 Jahre nach Polen entsenden möchte.
Unser Dienstsitz ist in Berlin, mit Hauptsitz. Gearbeitet habe ich bis 2007 in Hamburg, dann wurde meine Abteilung nach Berlin gezogen. Da hatte ich, aufgrund des Konzernvertrages, auch keine Möglichkeit drauf zu plädieren, in Hamburg bleiben zu wollen.
Du musst in den Wortlaut Deiner Einzelvertragsbestimmungen schauen. Wenn dort ausdrücklich drin steht, das DU (!) nur in Berlin beschäftigt werden darfst, dann darf er Dich nicht gegen Deinen Willen verschicken. Es sei denn, Du hast dem zugestimmt.
Aber wo ein Unternehmen seinen eigentlichen Hauptsitz, Dienstsitz oder wie auch immer man das nennen will, hat, hat mit solchen Arbeitsbedingungen wenig zu tun.
LG Janette
