Frage zum Elterngeld

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Beitrag von goetterbote - 07.12.10 - 15:45 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage zum Elterngeld und Arbeitslosengeld I. Ich habe zur Zeit einen befristeten Vertrag, der im nächsten Jahr ausläuft. Außerdem gibt es Umstrukturierungen in der Firma. Es könnte also sein, dass ich schon vorher arbeitslos werde oder auch einen neuen (wahrscheinlich wieder befristeten Vertrag) bekomme. Will heißen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass ich, falls ich im kommenden Jahr schwanger werden sollte, irgendwann arbeitslos werde.

Sollte ich also in der Schwangerschaft arbeitslos werden, bekomme ich dann die 300 EUR Elterngeld für die 12 Monate Elternzeit oder wird ggf. das Gehalt, das ich in der Schwangerschaft bekommen habe, noch angerechnet? Wenn ich also z. B. 5 Monate Gehalt bekommen würde, dann arbeitslos werden würde und die letzten Schwangerschaftsmonate ALG I bekommen würde. Oder ist es egal, wann man arbeitslos wird, da man nur die 300 EUR bekommt, wenn man arbeitslos ist (ALG I Anspruch habe ich).

Ich weiß nicht, ob ich es riskieren soll...

Viele Grüße

Beitrag von pink-pearl - 07.12.10 - 16:14 Uhr

Hallo,

es werden die 12 Monate vor der Geburt des Kindes zur Berechnung genommen.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Gruß

Beitrag von nudelmaus27 - 10.12.10 - 10:31 Uhr

Hallo!

Also wie schon richtig gesagt, werden die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen. Also wenn du z. B. im Februar 2012 ein Kind bekommst, dann wird alles von Februar 2011 bis Januar 2012 als Einkommensberechnung genommen. Der Durchschnitt ergibt dann die Summe von der du 65% Elterngeld ein Jahr lang bekommst!

Also wenn du unbedingt schwanger werden möchtest trotz ungeklärter Arbeitssituation (wobei ich denke, es passt nie und selbst ein unbefristeter Job ist keinen Garantie für irgendwas!), dann sage ich ganz klar, lieber früher als später ;-).

Ich war auch befristet angestellt, allerdings mit mündlicher Zusage zur Weiterbeschäftigung. Leider gab es kurzfristig einen Chefwechsel und dann konnte sich natürlich niemand mehr an die Absprache erinnern :-[ und so wurde ich im 4. SS Monat arbeitslos. War allerdings nur stundenweise arbeiten, heißt nach neuem Elterngeld 2011 bekommen ich nicht mal die 300 Euro anrechnungsfrei sondern nur einen Teil davon #schock und ehrlich ich finde es zum K....., denn hätte man das alles vorher gewusst, wäre wenigstens noch die Möglichkeit gewesen sich gegen ein Kind zu entscheiden (wobei ich natürlich froh bin meine kleine Maus zu haben #verliebt).

#winke#winke, Nudelmaus