Hallo,
habe hier schon einige Fäden gelesen, die ein ähnliches Problem behandelt haben, wie ich es habe, aber einige Fragen sind dennoch ungeklärt. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2011.
Bin jetzt Schwanger mit ET am 9.05.1011
Gerne würde ich im Anschluss so schnell wie möglich das zweite Kind angehen.
Ich kann ja nur bis 31.12.2011 Elternzeit beantragen, bekomme aber Geld bis 08.05.2012.
Wenn ich noch bis zum 08.05.2012 in erneuten Mutterschutz gehen würde, bekäme ich dann das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind? Habe ich Anspruch auf Mutterschutzgeld und wenn ja, wie würde sich das berechnen?
Wenn es mir nicht gelingen würde, müsste ich mich dann am 9.05.1012 arbeitssuchend melden? Oder könnte ich einfach noch ein Jahr Elternzeit machen? Wo müsste ich das dann beantragen? Ich frage deshalb, weil ich, wenn ich noch zwei oder drei Monate hätte bis zum Mutterschutz ja bei der Berechnung des Elterngeldes besser gestellt wäre, wenn ich noch in Elternzeit, also nicht arbeitslos wäre...
Wenn ich dann in Elternzeit (Zweites Jahr) dazu verdienen würde...Würde dieser Zuverdienst dann mit einbezogen bei der Elterngeldberechnung? Denn eigentlich bin ich ja in Elternzeit. Oder zählen nur die 12 Monate vor der ersten Geburt?
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Zweites Kind während Elternzeit
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Beitrag von tifosa-md - 07.12.10 - 15:47 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 07.12.10 - 17:41 Uhr
wenn du im Juni 2012 in Muschu gehst, bekommst du das gleiche elterngeld wie jetzt beim ersten.
jeder monat, den du später erneut in muschu gehst, "kostet" dich 1/12 des betrages (und du bekomsmt 10% geschwisterbonus obendrauf).
also die Monate nach ende des elterngeldbezuges gehen mit genau dem einkommen ein in die berechnung, das erzielt wird- also entweder mit deinem zuverdienst oder mit "0"- dabei spielt es keine rolle ob arbeissuchend oder nicht (das ist nur relevant für deine sozialversicherung)
lisasimpson
Beitrag von tifosa-md - 07.12.10 - 17:51 Uhr
Oh super vielen Dank, dass hilft mir doch schon mal weiter.
Aber wer zahlt dann das MuSchu Geld vor Entbindung und wie hoch würde das dann ausfallen?
Beitrag von lisasimpson - 07.12.10 - 18:47 Uhr
das muschu geld vor der entbindung bekomsmt du höchstens in höhe von 13€ pro tag- wenn du selsbt versichert bist.
bist du jedoch familienversichert, dann bekommst du nichts
(nach der geburt dann eben für 12 monaten eg. nicht für 10 wie jetzt)
lisasimpson
Beitrag von susannea - 07.12.10 - 20:02 Uhr
Mutterscaftsgeld gibts keines ohne AG!
