12 tage resturlaub - trotzdem nur 1x zusammenhängender urlaub?

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Beitrag von engel_in_zivil - 07.12.10 - 17:50 Uhr

mein mann hat aus 2010 noch 12 tage resturlaub, die er dieses jahr nicht mehr nehmen darf. er hatte urlaub beantragt, dieser wurde ihm -aus betriebl. gründen- aber nicht gewährt!

auszahlen ist ja nicht rechtens und ist auch laut arbeitsvertrag ausgeschlossen (obwohl es das bei seinem ag wohl durchaus schon gab- bei kollegen).
uns wäre es auch lieb, wenn er die 12 tage am stück nehmen könnte (im januar um den 1. geburtstag unseres sohnes herum. allerdings "erlaubt" der ag bzw der supervior auch gern nur volle wochen wegen ansonsten schlechter planung. aber das ist nun nicht das große problem.

laut gesetz muss ja mind. 1 mal im jahr zusammenhängender urlaub gewährt werden (2 wochen).
nun möchte mein mann gern auch im sommer 2 zusammenhängende wochen haben (dieses jahr bekam er keinen sommerurlaub!)

könnte der ag nun aufgrund des gesetzes meinen, ihm steht aufgrund der 12 tage im januar kein weiterer zusammenhängender urlaub zu? schließlich muss er ja zw. februar und dezember (wobei im november und dezember "urlaubssperre" ist) seine 24 neuen tage nehmen. und immer nur ne woche ist ja wohl keine erholung.

und wie sieht es aus mit sozialen gründen für die bewilligung des urlaubes? 2010 hat er keinen sommerurlaub bekommen, weil die anderen mit kind vorgehen. dabei wollte er nicht mal in den ferien urlaub haben. und wir haben ja seit januar selbst ein kind!

die 4 tage nach ostern 2011 muss mein mann urlaub nehmen (trotz ferien), da da die kita zu hat und ich keinen urlaub bekomme (nehme nen großteil meines urlaubs für die eingewöhnung im januar und februar. sollte er da bevorzugt urlaub bekommen?

puh, viele fragen. ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

Beitrag von arkti - 07.12.10 - 18:05 Uhr

Eingewöhnungszeiten für die Kita werden den Arbeitgeber deines Mannes nicht interessieren.
Wieso auch?

Beitrag von engel_in_zivil - 07.12.10 - 18:28 Uhr

nö müssen sie auch nicht. aber der ag kann nicht "erwarten" dass die frau immer urlaub bekommt, wenn die kita mal zu hat. denke ich zumindest!

und ansich ist es ja gesetzlich geregelt, dass der ag soziale aspekte angemessen berücksichtigen muss. und da zählen - meiner meinung nach - auch zeiten zu, in denen der vater aufgrund von schließzeiten gefordert ist.
tut er ja bei anderen kollegen auch...

Beitrag von kleinehexe1606 - 07.12.10 - 18:43 Uhr

Für die Organisation wenn der Kiga zu hat seit ihr alleine als Eltern verantwortlich, ich kann nicht arbeiten gehen wenn die Betreuung während Schließtage nicht gesichert ist. Wie wird das mal in der Schule ?
Ich hab eine Kollegin die meint sämtliche Ferien blockieren zu müssen weil sie überhaupt keine andere Betreuung hat. Und mich nervt das unheimlich, denn ich habe auch 2 Kinder aber eine Betreuung, möchte aber auch mal Urlaub in den Ferien, dazu kommt das ich diese dann vertreten muß.

Beitrag von engel_in_zivil - 07.12.10 - 18:47 Uhr

öhm entschuldige mal bitte. schön, dass du ne betreuung hast. wir haben keine eltern in der nähe, die das übernehmen können und selbst wenn - die arbeiten selber. dann dürfte jakein arbeitender mensch kinder bekommen...

in der schule gibt es nen hort - die ganzen ferien über.
und wir nehmen schon hauptsächlich urlaub, wenn keine ferien sind.
es gibt nächstes jahr noch mehr schließtage und die decke ICH mit urlaub und frei (das geht bei mir dank schichtarbeit) ab. aber ich kannn icht mal eben 4 tage am stück frei nehmen und dafür z.b. an den feiertagen arbeiten. DAS wollen nämlich auch andere kollegen.

und klar sind wir für die organisation einer betreuung während schließzeiten zusändig. und dazu MUSS eben auch der urlaub genutzt werden.

Beitrag von kleinehexe1606 - 07.12.10 - 18:56 Uhr

Das ist euer Problem, der AG ist nicht verpflichtet Deine Betreuungszeiten zu decken. Ja eben ich habe eine gesicherte Betreuung auch während den Ferien und Schließtagen und krank sein usw. Dann müsst ihr eine Tagesmutter, eine Leihoma oder sonst wenn suchen. Es kann doch nicht das Problem des AG sein wo Dein Kind während der normalen Arbeitszeit ist #schein

Beitrag von engel_in_zivil - 07.12.10 - 19:01 Uhr

ne das nun nicht. aber es geht ja auch um die grundsätzliche vergabe von urlaub. meiner meinung nach würde es eben zur gleichstellung gehören, wenn jeder mitarbeiter in den genuss von urlaub während schließzeiten kommt. sicher ist das organisatorisch nicht immer so einfach. aber ich denke, da sollten eben die sozialen aspekte zählen.
genauso wie es nicht sein kann, dass man eben kein einziges mal im jahr zusammenhängenden jahresurlaub bekommt (2 wochen). DAS ist gesetzlich nämlich vorgeschrieben und war auch mein hauptanliegen.

Beitrag von kati543 - 07.12.10 - 18:46 Uhr

Soziale Aspekte, die du hier meinst, beziehen sich auf Schulkinder und deren Ferien. Denn Schulkinder können wirklich nur in den Schulferien in den Urlaub fahren und nicht mal so dazwischen. Daher werden normalerweise AG in den Ferien bevorzugt behandelt, wenn sie SCHULkinder haben.
Wie ihr mit den Schließzeiten des Kiga umgeht, ist euer privates Problem. Es gibt (teure) Tagesmütter, Notkindergärten, Oma/Opa, Freunde, Babysitter,...

Aber...das war ja nicht deine Frage.
Der AG kann die 12 Tage im ungünstigsten Fall schon als den zusammenhängenden Jahresurlaub zählen. Ich würde den AG allerdings in dem Fall freundlich darauf hinweisen, dass der zusammenhängende Jahresurlaub von 2010 nicht gewährt wurde. Es gibt ja auch für jeden AG alle 7 Jahre ungefähr Betriebsprüfungen, bei denen so etwas kontrolliert wird.

Beitrag von engel_in_zivil - 07.12.10 - 18:53 Uhr

danke für deine antwort.

klar, ist unser sohn kein SCHULkind. aber andere kollegen mit "nur"kita-kindern" bekamen den urlaub während schließzeiten (ferien) eben auch bewilligt. da denke ich doch dann an gleichstellung. zumal mein mann aufgrund dieser eltern letztes jahr eben nur 12 statt 24 tage urlaub bekam. " deine frau ist ja zu hause" hieß es ...

zum resturlaub: habe nun auch rausgefunden, dass der resturlaub (logischerweise #klatsch) zum urlaub 2010 zählt und es daher nicht als zusammenhängender urlaub 2011 gelten dürfte.
danke für den tipp mit dem hinweis auf die betriebsprüfung... aber ob die überhaupt schon jemals eine hatten? die müssten da noch viel mehr unstimmigkeiten finden. aber anderes thema.

Beitrag von snoopster - 07.12.10 - 19:05 Uhr

Hallo,

ich verstehe, dass Du sauer bist.
Aber ich finde es immer problematisch, gegen seine Firma vorzugehen. SChließlich will ja Dein Mann da noch länger arbeiten, oder nicht??

Und nur so zum Vergleich: Mein Mann hat dieses Jahr noch 22 (!) Tage Resturlaub. Ich habe im Sept. unser drittes Kind entbunden, danach war er eine Woche zu Hause. Er ist seit vier Jahren in der Firma und hatte noch NIE zwei Wochen am Stück Urlaub.
Dennoch brauchen wir die Arbeit, und seine Arbeit ist nur gesichert, wenn sie den Auftrag dieses Jahr noch fertig bekommen. Daher bekommt er keine Urlaub. Schön ists nicht, aber was sollen wir machen.
Außerdem hat er einen sonst sehr menschlichen Chef und das ist auch wichtig.

LG Karin

Beitrag von engel_in_zivil - 07.12.10 - 19:18 Uhr

naja mit da bleiben wollen ist das so ne sache. die arbeit macht ihm spaß aber es fehlt den supervisorn da eben am menschlichen....
und auf den zusammenhängenden urlaub im sommer werden wir bestehen. dieses jahr hatte er den nämlich nicht. eben, weil "die frau ja zu hause ist".
nur weil die frau die kinder betreut heißt es ja aber nicht, dass der mann keine erholung braucht... und da würden wir durchaus vor gericht gehen. irgendwann reichts nämlich auch mal.
mein mann rackert jetzt wegen weihnachten auch 14 stunden am tag. unser kleiner sieht ihn also über 4 wochen lang nur 5 minuten am tag. wenn überhaupt. dagegen sag ich nichts. ist eben sein job. aber dafür sollte es eben auch ausgleich geben.

wie gesagt. denke eben alles nur ich.

Beitrag von lockenlilly - 07.12.10 - 21:35 Uhr

nur 22 Tage? #schmoll

Meiner hat noch 36 Tage Urlaub von diesem Jahr übrig.

Beitrag von kati543 - 07.12.10 - 21:09 Uhr

Die Betriebsprüfung bezüglich der Mitarbeiter gibt es. Das war eines der letzten Sachen, die ich noch gemacht habe in meiner alten Firma, bevor ich in Mutterschutz mit meinen Großen bin ... und danach Elternzeit und danach noch ein Kind ;-)

Die Prüfer werden sauer, wenn der Urlaub nicht stimmt und die Gesetze nicht eingehalten werden. Allerdings ist es richtig, dass dein AG den Urlaubszeitraum mehr oder weniger bestimmen kann. Allerdings müssen es wirklich betriebliche Gründe sein und nicht Willkür.

Beitrag von sonnenblume_14 - 07.12.10 - 19:20 Uhr

Hallo,
ich hab selber mal in der Leitung gearbeitet, so daß ich da auch die Urlaubsplanung am Hacken hatte.

Ich bin der Meinung es ist so:
-Die Urlaubsplanunf unterliegt dem ArbeitGEBER, er KANN Wünsche berücksichtigen.
d.h er kann theoretisch auch vorschreiben,d aß Dein Mann zwei Wochen zusammenhängend im Februar oder Ende Oktober nimmt.

-Familien mit SCHULpflichtigen Kindern sollten im Rahmen der sozielen Gründe bevorzugt Urlaub bekommen, heißt aber nciht , daß sie in ALLEN Ferien Urlaub habne müssen / sollen / dürfen.

-Gewohnheitsrechte und Gleichstellungsrechte gibts dabei meines Wissens nicht


ansonsten ist hier das Arbeitszeitgesetz nochmal zum Nachlesen.

http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fkomm%2fBaeckDeutschArbZG%2fBuch%2fcont%2fBaeckDeutschArbZG.BUrlG.10.3.3.htm

LG und viel Glück


Beitrag von engel_in_zivil - 07.12.10 - 20:12 Uhr

danke auch für deine antwort.
ich war selbst auch schon für dienst- und urlaubsplan zuständig. und da hat jeder seinen urlaub bekommen wie gewünscht. vielleicht mit kleinen kompromissen. aber dann gabs eben frei stat urlaub oder so.
gut das ist ne andere branche und es sind weniger ma. aber bei ihm sind es ja auch untergruppen à 5 mann.

und 2 wochen im februar oder oktober wären ja auch schonmal was.