Hallo ihr lieben.
Ich habe im Dezember 2007 meinen Sohn bekommen.
Im august 2008 bei einem anderen AG einen 400 Euro Job angenommen. In einem ganz anderen Beruf den ich über alles liebe. Wollte auf gar keinen Fall ins alte Büro zurück. Also haben ich im September 2008 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Jetzt endet am Samstag meine Elternzeit und nun frage ich mich....(erst jetzt, ganz schön schlau) ob ich da irgendwas tun muss? Arbeitsamt melden oder nicht? Ich könnte ja theoretisch mehr arbeiten als jetzt diese 400 Euro....was muss ich tun? Oder gar nix und ganz normal meinen 400 Euro Job weiter machen.
Es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Ich wäre sehr dankbar.
LG minizwerg
Elternzeit endet nun...Aufhebungsvertrag unterschrieben
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Beitrag von minizwerg2008 - 07.12.10 - 19:31 Uhr
Beitrag von susannea - 07.12.10 - 19:58 Uhr
Wenn du schon vorher einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast oder gekünsigt hast, war deine Elternzeit eh beendet wenn du die beim neuen AG nicht angemeldet hast!
Beitrag von minizwerg2008 - 07.12.10 - 20:09 Uhr
und was heißt das genau???
für deine antwort
Beitrag von susannea - 07.12.10 - 20:17 Uhr
Das sich für dich jetzt nichts ändert. Du kannst dich jederzeit arbeitslos melden wenn du nicht mehr als 15 h Woche arbeitest und mindestens 15 zur Verfügung stehst!
Beitrag von minizwerg2008 - 07.12.10 - 20:19 Uhr
Ich arbeite aktuell 12 Std. die Woche bei meinem Minijob mit 400 €.
Würde/Könnte theoretisch mehr arbeiten, wegen guter Kinderbetreuung.
Hätte ich denn einen Anspruch auf ALG....?
Macht es Sinn mich arbeitslos zu melden????
Sorry.....diese Fragen schwirren mir grade so im Kopf rum. Hab mich bis eben nicht damit auseinander gesetzt.
Beitrag von susannea - 07.12.10 - 20:20 Uhr
Ja, natürlich hast du Anspruch, hättest du scho in Elternzeit gehabt und ja, macht Sinn ;)
Beitrag von minizwerg2008 - 07.12.10 - 20:30 Uhr
Was echt?
Dann muss ich mich da mal schlau machen......
Kann man irgendwo den Anspruch ausrechnen? Also wie viel mir da in etwa zustehen würde.
Vielen Dank für deine Hilfe....
wie "dumm" man so ist...oder unwissend
Beitrag von susannea - 07.12.10 - 20:34 Uhr
Nein, kann man nicht, denn dein ALGI muss fiktiv berechnet werden, da die Kindererziehungszeiten als Anwartschaftszeiten gelten, aber kein wirkliches EInkommen in den letzten 24 Monaten vorhanden war.
Beitrag von jenny-79 - 07.12.10 - 21:35 Uhr
Hallo,
wie bist Du denn krankenversichert?
Ich verstehe nicht so genau, warum Du Dich jetzt dem Arbeitsamt melden möchtest. Wäre das nicht besser gewesen direkt nach dem Aufhebungsvertrag zu machen? Du wirst doch bestimmt eine Abfindung bekommen haben.
LG
Jenny
Beitrag von anyca - 07.12.10 - 21:36 Uhr
Wenn Du nix vom Amt willst, mußt Du Dich da auch nicht melden - es gibt ja keine Arbeitspflicht.
