Hallo,
ich hatte seit Juni 2010 einen 400 Euro-Job.
Ich hatte keinen Arbeitsvertrag (wurde immer hingehalten) und habe nur auf Abruf gearbeitet. Also keine festen Tage.
Letzte Woche wurde mir nun gesagt, dass meine Dienste nicht mehr benötigt werden... :(
Nach dem ersten Schock frag ich mich nun, ob diese "mündliche Kündigung" so überhaupt wirksam ist. Müsste man mir nicht ordentlich schriftlich kündigen? Auch ohne Vertrag und nur geringfügig beschäftigt? Steht mir noch Urlaubsgeld zu?
Kennt sich da jmd. aus?
LG
Kündigung 400 Euro-Job
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Beitrag von klappspaten - 07.12.10 - 21:45 Uhr
Beitrag von susannea - 07.12.10 - 23:08 Uhr
Nein, eine Kündigung bedarf immer der Schriftform.
Arbeit anbieten udn damit muss auch gezahlt werden!
Beitrag von klappspaten - 08.12.10 - 11:58 Uhr
Vielen Dank!
Beitrag von minimoeller - 08.12.10 - 08:57 Uhr
Hallo,
bei mir sieht die Situation ähnlich aus.
Allerdings habe ich gekündigt. Da ich aber auch keinen Arbeitsvertrag habe, wollte ich eigentlich per sofort aufhören aber der Rechtsanwalt meines Chefs hat mich eines besseren belehrt. Ich muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet zum 1. oder 15. des Folgemonats darfst Du gehen. Dein Arbeitgeber hat sich ebeso an diese Kündigungsfristen zu halten!
Dir steht als 400 Eurokraft auch Urlaub zu. Wenn tariflich oder vertraglich nichts vereinbart ist, hast Du Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Den musst Du dann auf die Monate, die Du gearbeitet hast runterrechnen. Diese Tage stehen Dir dann zu.
Googel Dich mal durch Internet zum Thema 400 Euro Jobs. Da findest Du einige wichtige Infos.
LG
Beitrag von klappspaten - 08.12.10 - 11:59 Uhr
Lieben Dank!
Beitrag von denis412 - 08.12.10 - 10:34 Uhr
1. auch ohne Vertrag ist es ein gültiges Arbeitsverhältnis
2. eine Kündigung muss schriftlich erfolgen
3. die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen (ich hatte das Problem auch)
4. Dir steht ganz normal anteilig Urlaub zu, wie einem vergleichbar vollzeitig Angestellten
5. Schau im Teilzeit- und Befristungsgesetz und unter minijobzentrale nach, da steht alles ganz genau
6. Nimm Dir einen Anwalt! Wenn Du kein Geld hast, dann hilft er Dir mit dem Prozesskostenhilfeantrag
Beitrag von klappspaten - 08.12.10 - 12:00 Uhr
Vielen lieben Dank!
