Frage zu "Kinder krank tagen"

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Beitrag von lisasimpson - 08.12.10 - 11:36 Uhr

Hallo!

Bisher sind wir zum Glück drum herum gekommen, aber im moment ist bei uns echt der Wurm drin.
Seit 2 wochen ist immer mindestens ein Kind zu hause- weil krank.

Nun war mein Mann mit dem jüngsten am montag mal wieder bei der kinderärtzin und hat ein "ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" mitgebracht.

Da wir durch großeltern, flexible arbeitszeiten, Überstunden,... es schaffen, dennoch unser Pensum zu erfüllen, brauchen wir diese eigentlich nicht.

Mich hat nur der Begriff "krankengeld" erstaunt. und würde daher gerne wissen, ob diese Krankengeld dann auch nur 67% vom eigentlichen gehalt wäre?

dann ists es so, daß ja nur der name des kindes darauf steht- also könnte es ja entweder mein mann ODER ich einreichen, oder?!
wo ist denn dann geregelt, wie viele tage jeder von uns so nehmen kann?


ach ja- da mein mann ab janaur wieder voll freiberuflich tätig ist- wie sieht es denn dann aus?
würde die krankenkasse dann auch zahlen (und wenn ja was? es gibt ja kein gehalt- dann in anlehnung an die EÜR?)

verwirrte grüße
lisasimpson

Beitrag von thea21 - 08.12.10 - 11:48 Uhr

Hallo,

10 Tage pro Kind bist du als gesetzlich Versicherter (bzw das Kind ist gesetzlich versichert)Krankengeldbezugsfähig pro Jahr.

Wenn du flexibel bist, was AZ angeht und weiter deinen Lohn bekommst (weil nicht Stundenabhängig), würde ich diese nicht einreichen.

Sie betragen 75% vom bzw jedoch höchsten 90% vom netto.

Sollte es zu einem KK Bezug kommen, bekommt der AG ein Formular zugesendet, indem ausgefüllt wird, wie dein Lohn ist.

Beitrag von thea21 - 08.12.10 - 11:53 Uhr

Tschuldigung 70%

Beitrag von lisasimpson - 08.12.10 - 12:58 Uhr

DANKESCHÖN!

ja, ich hoffe, wir können das auch zukünftlig so auffangen, nur mache ich mir grad etwas sorgen- der winter hat eben erst begonnen und schon haben wir 10 tage lang (am stück!) mindestens ein kind krank zu hause gehabt..

wenn das den ganzen winter so geht, schaffen wird das eher nicht.

lisasimpson

Beitrag von schneggal08 - 08.12.10 - 11:49 Uhr

Hallo :-)

Das Krankengeld ist das gleiche, wie bei der eigenen Krankheit, also 67%.
Einreichen kann es der, der gesetzlich versichert ist. Wenn ihr beide das seid, dann einer von euch. Eine Tagebeschränkung gibts meines Wissens nicht, lasse mich aber da gerne eines besseren belehren :-)

Wenn dein Mann freiberuflich tätig ist dann zahlt die GKV gar nicht mehr, es sei denn, er ist dann dort freiweillig versichert - dann wird es berechnet wie der eigentliche KV-Beitrag, dafür wird dann die EÜR benötigt.

Ist dein Mann dann privat versichert kommts ganz auf den Tarif, die KV und den Vertrag an

LG
Veronika

Beitrag von thea21 - 08.12.10 - 11:53 Uhr

70%

Beitrag von lisasimpson - 08.12.10 - 12:57 Uhr

DANKESCHÖN!

lisasimpson

Beitrag von windsbraut69 - 08.12.10 - 13:55 Uhr

Doch, natürlich gibt es eine Beschränkung der Tage.
Pro Kind und Elternteil sind es 10 Tage.

LG,

W

Beitrag von marion2 - 08.12.10 - 14:22 Uhr

Und insgesamt dürfen es nicht mehr als 50 werden.

Gruß

Beitrag von kati543 - 08.12.10 - 12:21 Uhr

Das kommt darauf an, wie ihr versichert seid. Das kranke Kind UND der zu Hause bleibende Elternteil MÜSSEN in der GKV versichert sein, nur dann gibt es die 10 Kind-krank Tage und das Kinderkrankengeld dazu.

Beitrag von lisasimpson - 08.12.10 - 12:59 Uhr

o.k.- das wuße ich nicht, daß es sowohl vom der kk des kindes als auch des elternteils abhängt

lieben dank

lisasimpson

Beitrag von kruemlschen - 08.12.10 - 13:02 Uhr

Hallo,

schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld

da ist es genau erklärt ;-)

Die Krankmeldung musst Du beim AG einreichen von dem Elternteil der sich "Kindkrank" gemeldet hat, wenn ihr sie doch nicht braucht, reicht ihr sie einfach nicht ein und fertig.

Gruß K.

Beitrag von lisasimpson - 08.12.10 - 13:38 Uhr

danke-
werde wie dort steht, einfach mal bei der kk anfragen

lisasimpson