Hall!
Weiß jemand, wie lange die normale Kündigungsfrist ist, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist?
Probezeit ist 6 Monate, ich befinde mich IN der Probezeit.
Tarifvertrag ist der TVöD.
Merci
Simone
Kündigungsfrist bei 6 Monaten Probezeit
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Beitrag von 4mone - 08.12.10 - 17:55 Uhr
Beitrag von hoja13 - 08.12.10 - 17:57 Uhr
Hallo!!
Bei uns war's damals eine Woche...
LG Kerstin
Beitrag von parzifal - 09.12.10 - 09:01 Uhr
Du schreibst nicht mal was "bei uns" heißt.
Das hilft der TE sicher weiter.
Beitrag von goldtaube - 08.12.10 - 18:34 Uhr
Wenn vertraglich bzw. tarifvertraglich nichts geregelt ist, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Zitat:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Beitrag von demy - 08.12.10 - 18:38 Uhr
Hallo,
gesetzlich sind es 2 Wochen, aber in einem Tarifvertrag kann weniger vereinbart werden.
In dem TVöD ist aber auch 2 Wochen, also die gesetzliche Frist, allerdings dort ist es so geregelt dass nur zum Monatsende gekündigt werden kann.
Gruß
Demy
Beitrag von 4mone - 08.12.10 - 18:47 Uhr
Hallo Demy,
vielen lieben Dank für die Info - das hat mir recht weitergeholfen!!!!
Liebe Grüße
***
