Vertragsfrage!

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Beitrag von daniela.rose - 08.12.10 - 20:24 Uhr

Hallo,

bin gerade etwas verunsichert. Versuche mich mal kurz zu fassen:

Ich arbeite seit der Ausbildung 1995 in dem Betrieb. Habe 2005 und 2009 meine Kinder bekommen.
Beim 2. Kind habe ich nur ein Jahr Elternzeit genommen und arbeite seit dem 29.11.2010 20 Std. die Woche, vorher waren es 24 Std. die Woche. Nun habe ich heute meinen Vertrag bekommen und dort steht drin das ich ab 29.11.2010 in ein Angestelltenverhältnis eingestellt werde.
Jetzt bin ich echt unsicher ob ich das unterschreiben soll, denn ich fange ja nicht neu an, sondern bin dort schon seit 15 Jahren. Habe angst wenn ich es mache das ich die erste dann seien werde, wenn es um Kündigung geht, oder mache ich mir da zu Unrecht Sorgen?

Was haltet ihr davon?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
lg

Beitrag von kati543 - 08.12.10 - 20:31 Uhr

Aber es ist doch ein neuer Vertrag, oder? Du hast doch die Stunden geändert.

Beitrag von daniela.rose - 08.12.10 - 20:35 Uhr

Ja schon, aber man hätte doch auch eine Ergänzung anhängen können, denn ich fange ja nicht als jemand Neues an. Oder spielt es keine Rolle.

Beitrag von ikarya - 08.12.10 - 21:36 Uhr

Wir machen sowas immer über eine Nebenabrede zum Vertrag. Der Vertrag selber bleibt bestehen. Ich fände einen Neuvertrag die schlechtere Lösung.

Beitrag von laus1 - 09.12.10 - 15:11 Uhr

Hallo,

ich würde auf einen Änderungsvertrag bestehen Habe ich damals auch gemacht als ich meine Stundenzahl halbiert habe.

So geht dir eine bessere Kündigungsfrist flöten,vielleicht auch eine bessere Gehaltsgruppe, etc.

laus

Beitrag von helen2007 - 08.12.10 - 23:39 Uhr

Habt ihr ein betriebsrat dor ? oder so den einschalten

Beitrag von rosalinde.x - 08.12.10 - 23:45 Uhr

Hallo,

bei mir ist die neue Stundenzahl (mit Arbeitstagen, Urlaub, Gehalt,...) in einer "Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom ..." geregelt. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass alle anderen Punkte des Vertrags weiter gelten.

Ich habe sowohl in als auch nach der Elternzeit in Teizeit gearbeitet.
Die Dienstjahre werden von Anfang an weiter gerechnet.

Wende dich an die Personalabteilung und bestehe auf eine Fortsetzung des bestehenden Vertrags (bzw. zumindest einen Verweis darauf). Du bist auch während der Elternzeit "angestellt".

Auch wenn du in einer anderen Abteilung oder Filiale arbeiten solltes, könnte das als "Versetzung" laufen.

Liebe Grüße

Beitrag von ao510 - 09.12.10 - 08:33 Uhr

Guten Morgen!

Dies wird grundsätzlich als Nebenabrede zum bestehenden Arbeitsvertrag hinzugefügt.
Wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst, gehen eventuelle Rentenansprüche (wir bekommen ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit eine entsprechende Firmenrente) verloren.
Zudem hast Du Recht bezüglich des Kündigungsschutzes. Da Du aktuell 15 Jahre im Betrieb tätig bist, hast Du eine 6-monatige Kündigungsfrist.
Dieser Vorteil würde Dir bei Unterzeichung des neuen Vertrages ebenfalls verloren gehen.
Bitte direkt mit dem Chef oder dem Betriebsrat reden.

VG

Beitrag von parzifal - 09.12.10 - 08:57 Uhr

Und in welchem "Verhältnis" warst Du denn vorher eingestellt?





Beitrag von leopoldina1971 - 09.12.10 - 09:57 Uhr

Du wurdest bis dato sicher auf Stundenbasis abgerechnet.
Jetzt befindest du dich in einem Angestelltenverhältnis. Der dir vorliegende Vertrag ist kein neuer Vertrag, sondern wurde nur abgeändert. Die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit ist entscheidend, nicht die Tätigkeit als Arbeiterin oder Angestellte. Die Jahre bis zu deinem 25. Lebensjahr werden bei der Berechnung deiner Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt. Die Beschäftigungsdauer spielt bei der Berechnung der Kündigungsfrist die entscheidende Rolle. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, hängt jedoch nicht ausschließlich von der Beschäftigungsdauer ab.

Stell dir lieber die Frage, ob dein Arbeitgeber nicht eher darauf spekuliert, dass du Überstunden im Rahmen des Angestelltenverhältnis ohne Vergütung erbringen musst!? Der AG denkt praktisch und wirtschaftlich orientiert.

LG

Beitrag von manavgat - 09.12.10 - 10:42 Uhr

Du machst eine Menge Aussagen, ohne diesen und den vorherigen Vertrag gesehen zu haben.

Mutig.

Gruß

manavgat

Beitrag von leopoldina1971 - 09.12.10 - 11:16 Uhr

Ich habe nur auf die Frage der TE geantwortet. Die TE geht davon aus, dass sie mit der Unterzeichnung des nun vorliegenden Vertrages im Falle von Kündigungen an vorderster Stelle steht bzw. ihr eine Betriebszugehörigkeitsdauer verlustig geht. Was d i e s e Frage angeht, ist der Inhalt des Vertrages jedoch nicht entscheidend, sondern die gesetzliche Normierung und die gerichtliche Praxis. In Deutschland gilt nicht der amerikanische Grundsatz: "last hired, first fired". Neben der Betriebszugehörigkeit muss eine Abwägung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bzw. tariflichen Vorgaben bei einer möglichen Kündigung erfolgen.

LG L.

Beitrag von myimmortal1977 - 09.12.10 - 14:02 Uhr

"Die Jahre bis zu deinem 25. Lebensjahr werden bei der Berechnung deiner Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt."

Na, ich glaube nicht, dass Du das abschließend beantworten kannst, ohne den Vertrag gesehen zu haben.

Bei mir gelten ALLE GEARBEITETEN JAHRE zur Betriebszugehörigkeit. Ich habe 1995 - 1998 meine Ausbildung bei meinem AG absolviert, im Anschluss einen Festvertrag unterzeichnet.

Bei mir steht auf jeder Abrechnung drauf, wie viele Jahre arbeitsrechtlich relevant sind und das sind aktuell 15 Jahre! Und ich habe mit 18 meine Ausbildung begonnen.

Im Vertrag ist diese Klausel bei mir genau definiert.

Daher, ohne die genauen Vertragsbestandteile der TE zu kennen, kann man es nicht pauschal beantworten.

LG Janette

Beitrag von leopoldina1971 - 09.12.10 - 14:38 Uhr

<<...Bei mir gelten ALLE GEARBEITETEN JAHRE zur Betriebszugehörigkeit. Ich habe 1995 - 1998 meine Ausbildung bei meinem AG absolviert, im Anschluss einen Festvertrag unterzeichnet...>>






Natürlich umfasst deine Betriebszugehörigkeit alle 15 Jahre; hast ja bis dato auch 15 Jahre dort gearbeitet.

ABER davon kannst du 7 Jahre streichen hinsichtlich der Berechnung der dann für dich geltenden Kündigungsfrist, weil die Jahre vor dem 25. LJ nun mal keine Berücksichtung finden. Es sind zwei Paar verschiedene Schuhe.


LG

Beitrag von myimmortal1977 - 09.12.10 - 14:51 Uhr

Ich hatte die Thematik "Kündigungsfrist" wohl im Beitrag überlesen.... Sorry, das sind natürlich, wie Du sagst, 2 verschiedene Paar Schuhe.

#danke für die Aufklärung!

LG Janette

Beitrag von manavgat - 09.12.10 - 10:41 Uhr

In meinen Augen solltest Du das nicht unterschreiben, sondern vorher eine Anwältin fragen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von myimmortal1977 - 09.12.10 - 14:21 Uhr

Es kommt drauf an, was der AG damit bezwecken will.

Arbeitsrechtlich wäre es richtig, wenn er Dir eine Änderungskündigung als Zusatz zu Deinem bestehenden Vertrag zukommen läßt. Es muss das Wort Änderungskündigung im Wortlaut drin stehen.

Dort werden dann nur die Positionen benannt, die sich für Dich ändern. In dem Falle nur die Stundenanzahl, ggf. Dein Gehalt und die Urlaubstage. Dieses wird dann als Anhang zu Deinem bestehenden Vertrag genommen. Die anderen Vertragskonditionen bleiben unberührt.

Wir können es jetzt etwas verkomplizieren ;-) Rein rechtlich besteht Dein alter Vertrag noch weiter, auch wenn er Dir 1000 neue Verträge unter die Nase hält, ohne den alten (ersten) Vertrag jemals ordnungsgemäß gekündigt zu haben. Es sei denn, es steht in einem neuen Vertrag irgendwo drin, dass alle alten Verträge mit der Unterzeichnung des neuen Vertrages nichtig werden.

Ich wäre mit der Unterzeichnung trotzdem so, wie sie ist, etwas vorsichtig und würde in so einem Fall einen Fachmann aufsuchen. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und ist in so einem Falle gut investiertes Geld.....

Ich hätte aber noch eine abschließende Frage an Dich..... Warum hast Du nur ein Jahr Elternzeit genommen? Du hättest in Teilzeit in der Elternzeit bei Deinem AG arbeiten können. In dem Falle hätte es einen neuen Vertrag geben müssen, aber Dein alter hätte nach der EZ wieder aufgelebt.

Außerdem verschenkst Du jetzt wertvolle Rentenpunkte bei der Rentenversicherung, die nicht unerheblich sind, da während der EZ ein fiktives Grundgehalt von 2.500 € monatlich zugrunde gelegt wird und Du so hättest rund 70 € zustätzlich zu Deinem jetzt erarbeiteten Geld Deinem Rentenkonto beisteuern können.

Es hätte vieles für Dich einfacher gemacht.

LG Janette