Wer vom Sparpaket betroffen ist 30.11.20100 Kommentare
Ab dem 1. Januar 2011 gibt es neue Spielregeln beim Elterngeld. Die beschlossenen Änderungen gelten auch für bereits im Jahr 2010 erteilte Bescheide. Also auch für alle, die im Moment Elterngeld beziehen.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Elterngeldbezieher erhalten ab einem Netto-Einkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) dieses Einkommens ersetzt.
Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent.
Familien mit sehr hohem Einkommen erhalten künftig kein Elterngeld mehr.
Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben unangetastet.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand. Deshalb wird es - wie beim Kindergeld - auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet. Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, soll dafür auch Elterngeld erhalten. Dazu gehören auch pauschal besteuerte Einnahmen, vor allem aus so genannten Minijobs.
Kein Elterngeld für Eltern mit hohem Einkommen
Der Bundesrat hat die Kürzungen beim Elterngeld gebilligt. So erhalten auch Steuerpflichtige, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete 500.000 Euro im Jahr versteuern, ab Januar kein Elterngeld mehr.
Neues beim Elterngeld
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Beitrag von auisa - 09.12.10 - 12:11 Uhr
Beitrag von sonne990 - 09.12.10 - 12:30 Uhr
Puh, gerade nochmal Glück gehabt, dass wir unter 500 000 bleiben 
Ne aber im ernst - die dürfen bereits erteilte Bescheide widerrufen?
Beitrag von susannea - 09.12.10 - 17:32 Uhr
Nö, dürfen sie sicherlich nicht so einfach!
Beitrag von sommersonnenwind - 10.12.10 - 16:13 Uhr
klar dürfen die das.
habe es so verstanden, daß es neu berechnet wird.
wir bekommen noch kinderzuschlag, aber ich blicke nicht durch wiehoch mein freibetrag ist.
habe vor elternzeit teilzeit gearbeitet und jetzt reicht es nicht mehr und wir bekommen kinderzuschlag unter vorbehalt der rückforderung.
ich habe aber mehr wie 400 euro verdient.
was wird mir angerechnet und wieso??????
elterngeld ist eine lohnersatzleistung und kidz ist für die kinder gedacht.
und mein mann wird wohl seine 2 monate nicht nehmen, weil wir wahrscheinlich nicht über die runden kommen. tolles gesetz!
Beitrag von susannea - 10.12.10 - 17:12 Uhr
Nee, dürfen sie nicht rückwirkend. Gibt da was wie Bestandsschutz.
Beitrag von sternschnuppe215 - 09.12.10 - 16:24 Uhr
... wie verhält es sich bei den ALG II "Aufstockern"?
... also wenn das Elterngelb bspw. 450 EUR beträgt... u. man mit ALG II aufstocken muss... werden da die 300 EUR Mindestelterngeld mit angerechnet oder nicht
(weil bei kpl. ALG II Empfängern wirds ja angerechnet...)
Beitrag von -0815- - 09.12.10 - 17:19 Uhr
Alle Elterngeldberechtigten, die ALG 2, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der gGeburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1.1.11 einen Elterngeldfreibetrag.
Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 €. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei.
Hierzu ist ein Antrag notwendig. Diesen verschicken die Gemeinden derzeit mit einem Infoblatt zu den neuen Regelungen.
Beitrag von kati1981 - 09.12.10 - 20:16 Uhr
Hallo 0815!
Hab da mal eine Frage vielleicht kannst Du mir da ja auch weiterhelfen? Und zwar beziehe ich zur Zeit ALG II und erhalte das Thüringer Erziehungsgeld in Höhe von 250 Euro im Monat! Bleibt das auch Anrechnungsfrei? Weil die ARGE hat es mir ab Januar 2011 angerechnet! Ist das nicht das Gleiche wie das Elterngeld? Oder? Dank dir!
LG
Kati
Beitrag von -0815- - 10.12.10 - 11:47 Uhr
Auf die Schnelle gerade gefunden:
http://hartz.info/index.php?topic=26269.0
http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10114.html
Am Besten beim zuständigen Leistungsträger des Erziehungsgeldes anrufen und nachfragen, dann Widerspruch bei der ARGE einlegen.
Beitrag von kati1981 - 10.12.10 - 19:57 Uhr
Hallo!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Werde mich gleich Monatg mal schlau machen!
Schönes WE und einen schönen 3ten Advent!
LG
Kati
Beitrag von kasi13 - 12.12.10 - 08:55 Uhr
Eure berichte sind ja gut und schön was mir fehlt ich bin seit 01.12.2010 arbeitslos und nun hat sich herrausgestellt das ich Schwanger bin.
Freue mich auch aber bekomme jetzt ALG 1 und was passiert dann mit dem Elterngeld wie wird das berechnet ???
Vielleicht sollte ich Ohne etwas zu sagen doch lieber ganz schnell wieder arbeiten damit ich wenigstens einen erhöten anspruch habe.
Wer hat damit erfahrungen.
Danke für Eure Hilfe
kasi13
