Mietnebenkostenabrechnung

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Beitrag von gigli - 09.12.10 - 19:13 Uhr

Hallo zusammen,
heute kam die Nebenkostenabrechnung von 2009. Unser Vermieter rechnet eine RWE Stromrechnung für den Allgemeinstrom(Keller und Treppenhaus) anteilig dazu. Ist ja auch in Ordnung. Jetzt aber meine Frage:Die RWE Rechnung ist vom 01.04.2009 bis 12.04.2010. Ich meine, er darf doch nicht die gesamte Rechnung die schliesslich auch 2010 beeinhaltet mit in die Nebenkostenabrechnung von 2009 nehmen, oder???Er müsste das doch auf die Tage des Jahres 2009 umrechnen...?#kratz
Danke für alle Beiträge
lg gigli

Beitrag von werner1 - 09.12.10 - 19:20 Uhr

Hallo,

Er könnte das abgrenzen, muss es aber nicht.
"Leistungsprinzip" heisst alles abgrenzen, rausrechnen.

"Abflussprinzip" heisst alle Rechnungen des Kalenderjahres, nur nach Rechnungsdatum.

Der Unterschied wäre auch ziemlich gering.

freundliche Grüsse Werner