Hallo Ihr!
Dachte ja schon ich bekomme keinen Brief aber in Sachsen dauert das anscheinend länger
.
Jedenfalls habe ich in dem Jahr vor der Geburt meiner zweiten Tochter stundenweise gearbeitet und im Durchschnitt 208 Euro im Monat verdient, welche schon damals als Einkommen bei Kinderzuschlag mit berücksichtigt wurden. Mein Mann verdient recht wenig, so mussten wir Kinderzuschlag beantragen.
Nun kommt ja die neue Regelung und mich würde interessieren ob die restlichen 92 Euro (bekomme ja den Grundbetrag von 300 Euro Elterngeld derzeit!) nun einfach dem Kinderzuschlag gegengerechnet werden oder wiederum "nur" als Einkommen berücksichtigt werden?
Hoffe jemand kennt sich aus und kann mir einen guten Rat geben,
, Nudelmaus
Heute nun auch Brief wegen Elterngeld und Frage wg. Kinderzuschlag!
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Beitrag von nudelmaus27 - 09.12.10 - 19:36 Uhr
Beitrag von cutes1985 - 09.12.10 - 21:56 Uhr
Es wird nichts als Einkommen angerechnet, bis zu 300€ hast du Elterngeldfreibetrag. Für dich verändert sich also nichts, wenn ich das richtig verstanden habe.
Für Eltern, die vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, haben diesen Elterngeldfreibetrag. Nur Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben werden die 300€ voll angerechnet.
Beitrag von nudelmaus27 - 10.12.10 - 10:20 Uhr
Nee da musst du was falsch verstanden haben. In meinem Scheiben ist so ein Beispiel wenn jemand 160 Euro verdient hat sind diese 160 Euro anrechnungsfrei und die 140 Euro die verbleiben werden angerechnet.
Daher dachte ich mir werden wohl meine 92 Euro auch angerechnet, die Frage wäre nur ob als Einkommen (was ja prozentual gemacht wird) oder ob die kompletten 92 Euro einfach abgezogen werden, was ja schon fies wäre.
Gruß, Nudelmaus
Beitrag von cutes1985 - 10.12.10 - 11:23 Uhr
OH sorry hast recht, bin von mir ausgegangen und hatte über 300€ verdient...
