Ergaenzung zum Arbeitsvertrag - brauche Hilfe!!

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Beitrag von hope99 - 10.12.10 - 13:53 Uhr

Hallo,

ich brauch mal ganz dringend Hilfe von euch wegen meinem Arbeitsvertrag. Ich habe einen sehr guten unbefristeten Vollzeitvertrag. Als meine Tochter geboren wurde, blieb ich ein Jahr daheim, dann habe ich ein weiteres Jahr Teilzeit in der Elternzeit gearbeitet. Dann wurde mein Sohn geboren, wieder ein Jahr daheim, dann wieder ein Jahr Teilzeit in Elternzeit. Dieses ist nun ausgelaufen und ich verhandle schon seit Monaten mit meinem Arbeitgeber wie es weiter gehen soll. Unsere Abteilung wurde ausgegliedert und somit bekommen wir naechsten August neue Vertraege (mehr Stunden bei weniger Geld). Jetzt will ich natuerlich meinen alten Vertrag bis dahin behalten und wollte eine Ergaenzung zu meinem Vollzeitvertrag mit einer befristeten Teilzeit bis August.
Gibt es da irgendwelche Paragrafen, Gesetze etc. um dies durchzusetzen? Koennt ihr mir irgendwelche Internetseiten empfehlen?? Ich such schon die ganze Zeit und finde nichts passendes. Mir wird momentan angeboten, entweder Vollzeit mit dem alten Vertrag zu arbeiten, oder Teilzeit mit einem neuen Vertrag. Hoffe das ist nicht zu verwirrend geschrieben, hatte gerade (an meinem freien Tag) ein "nettes" Gespraech mit meinem Vorgesetzten.

Lg
Hope

Beitrag von sonne_1975 - 10.12.10 - 14:58 Uhr

Kannst du nicht das 3.Jahr Elternzeit von einem der Kinder anmelden? Dann würdest du automatisch weiter Teilzeit in deinem alten Vertrag arbeiten.

Bist du sicher, dass es überhaupt rechtens ist, dass ihr neue schlechtere Verträge bekommt? Eigentlich übernimmt der neue Eigentümer die alten Verträge...

LG Alla

Beitrag von manavgat - 10.12.10 - 15:20 Uhr

Man bekommt nicht einfach so einen schlechteren Vertrag.

Der Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen. Dieser kann der Arbeitnehmer aber widersprechen. Dann muss der AG klagen.

Gruß

Manavgat

zu Deiner Frage kuckstu:

www.teilzeit-info.de

Beitrag von parzifal - 10.12.10 - 17:58 Uhr

Und wieder 2 von 3 mal juristisch daneben getippt.

Beitrag von kristallklar - 10.12.10 - 18:14 Uhr

Also mehr als einen dummen Spruch ablassen, wie du hier, kann sie ja scheinbar. Anstatt der TE zu antworten, machst du andere dumm. Aber es selbst nicht wissen. Mann o Mann.

Beitrag von parzifal - 10.12.10 - 20:20 Uhr

Zunächst vorweg: ich habe nicht der TE direkt geantwortet oder?

Ich denke wenn ich warne, dass man bei der Antwort nicht alles glauben soll, dann halte ich das für besser als nichts zu sagen. Du nicht?

Dann streiche meine Antwort aus dem Gedächtnis und halte die Antwort von manavgat für 100 % richtig. Ob das besser ist wage ich zu bezweifeln.

Woher Du weißt das man(n) es nicht selber weiß, verschließt sich mir.

Machst Du so etwas üblicherweise, dass Du dies anderen unterstellt? Ich jedenfalls nicht.




Beitrag von susannea - 10.12.10 - 19:05 Uhr

Dann erklär doch lieber, was falsch ist, statt solche unnützen Antworten geben!

Beitrag von parzifal - 10.12.10 - 20:25 Uhr

Also ist der Hinweis, dass nicht alles richtig ist unnütz?

Warum sollte es besser sein nichts zu sagen? Dann wird das Gesagte am Ende noch zu 100 % geglaubt? Und das wäre dann nützlich?

Und manavgat etwas zu erklären ist vollkommen nutzlos. Sie hat noch nie einer Erklärung zugestimmt.

Beitrag von susannea - 10.12.10 - 20:31 Uhr

Für die Threaderstellerin ist dein Hinweis vollkommen nutzlos. Woher soll sie denn nun wissen, was richtig und was falsch ist.


Die Ausführung dazu ist notwendig für die TE sonst ist der Hinweis vollkommen nutzlos!

Beitrag von parzifal - 10.12.10 - 20:45 Uhr

Sie weiß dann aber, dass nicht alles richtig ist. Zumindest wird sie sich erkundigen, weil sie Zweifel hat.

Das ist doch nicht vollkommen nutzlos oder?

Wäre Schweigen besser gewesen?

Wenn die TE dann einer Änderungskündigung wie vorgeschlagen nur widerspricht und dann der alte Arbeitsplatz weg ist, weil sie manavgat geglaubt hat wäre das besser?

Beitrag von susannea - 10.12.10 - 21:02 Uhr

Es wäre besser der TE zu sagen, wies richtig ist!

Beitrag von parzifal - 10.12.10 - 21:39 Uhr

Bis jetzt waren wir aber bei der Behauptung "nutzlos".

Beitrag von parzifal - 11.12.10 - 07:31 Uhr

Was heißt denn "ausgegliedert"? Soll der neue Arbeitsvertrag auf eine andere Firma lauten?

Und Du kannst/sollst mit dem alten Arbeitsvertrag bei der neuen Firma voll arbeiten?

Lohn und Arbeitszeit sind feste Vereinbarungen eines Vertrages. Diese kann man nur über eine (Änderungskündigung)Kündigung oder einvernehmliche Regelung ändern.