Elterngeld und arbeiten- wie verhält sich das????

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von peg83 - 10.12.10 - 14:53 Uhr

Also zum kurzen Stellungnahme. ich bin in elternzeit und bekomme den Sockelbetrag von 300 Euro. mein mann ist leider arbeitslos geworden und jetzt im winter sieht es schlecht mit arbeit aus. er bekommt ALG1,

wenn ich jetzt eine vollzetstselle annehme , werden da die 300 euro weitergezahlt oder sind die dann futsch?
Ode rwerden diese dann evtl aufgehoben, sodass man evtl die elterzeit im 2 lebensjahr nehmen könnte

viell könnt ihr mir ja helfen wie es ist.

Oder darf man nur die 30 stundne arbeiten

Beitrag von windsbraut69 - 10.12.10 - 14:58 Uhr

Man darf nur max. 30h arbeiten, sonst endet die Elternzeit und der Elterngeldanspruch ebenfalls.

LG

Beitrag von michisimi - 10.12.10 - 15:05 Uhr

Hallo!

Dazu hab ich auch mal ne Frage: Ich krieg Elterngeld, jetzt hat mein AG gefragt ob ich an Weihnachten mal ein paar Stunden aushelfen könne und vielleicht in Zukunft wenns eng wird. Wie wird das mit dem EG verrechnet. Ich weiss ja nicht vorher wann ich wieder arbeite. Im Moment bekomme ich 855 Euro Elterngeld.

Lg michi

Beitrag von wemauchimmer - 10.12.10 - 16:01 Uhr

wenn Du während dem Elterngeldbezug Geld verdienst, bekommst Du nicht mehr 67% vom vorherigen durchschnittlichen Netto, sondern nur noch 67% von dem Unterschied zwischen vorher und jetzt. Heißt ungefähr, 2/3 vom Verdienst gehen vom EG ab, unterm Strich hast Du also nur 1/3 des Verdiensts mehr. Lohnt sich also nicht so wahnsinnig, zumal Du ja vielleicht noch Kinderbetreuugskosten hast.

Du bist verpflichtet, es sofort der Elterngeldstelle zu melden, wenn Du zuverdienst. Bei uns war es seinerzeit so, daß sie dann erstmal alle Zahlungen eingestellt haben, bis wir Nachweise über den tatsächlichen Verdienst bringen konnten.

LG

Beitrag von vwpassat - 10.12.10 - 18:49 Uhr

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und keine Belohnung für's Kinderkriegen.

Wenn Du Vollzeit arbeitest, muss ja nichts "ersetzt" werden, das Elterngeld würde wegfallen.

Beitrag von peg83 - 11.12.10 - 14:19 Uhr

mir ging es drum das ich die zeit überbrücke die mein mann arbeitslos ist, es geht zwar gerade so aber da darf nichts, rein gar nichts dazwischen kommen, wie auto ect.


ist das elterngeld dann komplett weg für die restlichen monate, oder bekomme ich es weiter wenn ich dann wieder daheiim wäre???