Hallo, wisst ihr vielleicht wie weit die durchsetzung zur abschaffung des Elterngelds für Hartz4 ist?
Stehe nämlich ab Februar dann recht blöd da, von der Arge bekomm ich derzeit nichts mir wird nur die miete bezahlt und das mit den kosten des lebensunterhalts für mich und meine kinder.
ab januar wird mit das elterngeld angerechnet und ich muss von meinen 2mal 184€ kindergeld und 375€ elterngeld 348€ zur miete dazu tun da die arge dann die volle miete nicht mehr übernimmt
ab februar fallen noch die 200€ landeserziehungsgeld weg. weiß gar nicht wie ich dann meine rechnungen bezahlen soll.
eine größere wohnung steht mir eig auch zu, die ich aber so nie bezahlen könnte.
ich hoffe ihr wisst mehr und könnt mir weiterhelfen.
liebe grüße jasmin
Hartz4 + Elterngeld
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Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 20:07 Uhr
Beitrag von fantastic-four2009 - 10.12.10 - 20:20 Uhr
Hallo
Ich kann dir nur sagen das hier in Bayern das landeserziehungsgeld nicht angerechnet wird, Bei ALg 2.
Gruß
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 20:29 Uhr
mir wird das landeserziehungsgeld auch nicht angerechnet, es fällt ab februar weg da julien im märz 2 wird.
in meinem bescheid steht das mir ab januar 11 das erziehungsgeld angerechnet wird da ja ab januar 11 hartz4 überhaut kein elterngeld mehr bekommen soll.
Beitrag von tweety12_de - 10.12.10 - 20:34 Uhr
hallo,
du bekommst das geld noch, es wird dir nur angerechnet.
alex
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 20:41 Uhr
ja das weiß ich doch, gerade das ist mein problem.
ich wollte doch einfach nur wissen ob das beschlossene sache ist oder nicht.
hab ich denn wirklich so unverständlich geschrieben?
Beitrag von silbermond65 - 10.12.10 - 20:46 Uhr
Hast du kein Schreiben vom Amt bekommen? Die sind doch jetzt raus.
Elterngeld wird ab Januar bei ALG 2 angerechnet.Es sei denn ,du hast vorm ALG 2 gearbeitet ,dann hast du wohl weiterhin den Sockelbetrag von 300 Euro anrechnungsfrei.
Beitrag von tweety12_de - 10.12.10 - 20:46 Uhr
hallo,
ja klar ist das beschlossene sache, das ging doch durch die medien....
eg ist lohnersatzleistung...... von daher... bin ich der meinung, das das ok so ist.
Beitrag von schnattie26 - 11.12.10 - 19:19 Uhr
lass es dir noch dieses jahr auszahlen. mache ich auch.
Beitrag von windsbraut69 - 12.12.10 - 09:11 Uhr
Das funktioniert nur, wenn gesplittet wurde, im zweiten Jahr!
Aber auch da wird es m. W. teilweise angerechnet.
Gruß,
W
Beitrag von anja570 - 12.12.10 - 01:41 Uhr
Hallo,
Die Elterngeldstelle schreibt hier viele Eltern deshalb an und empfiehlt beim Bezug von Hartz 4 oder Kinderzuschlag den Restbetrag an Elterngeld in einer Summe auszahlen zu lassen.
Meist betrifft es Eltern die es gesplittet haben, so stand es heute auch bei uns in der Zeitung.
Aber stelle so schnell wie möglich einen Antrag, damit es noch im Dezember ausgezahlt wird.
Ob Landeserziehungsgeld auch angerechnet wird, wussten sie bei der Elterngeldstelle nicht.
LG
Anja
Beitrag von duchovny - 10.12.10 - 20:52 Uhr
Ich weiß das ALG II knapp ist, aber du müsstest doch noch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommen, oder? Bekommst du für die Kinder kein Wohngeld?
GLG
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 20:57 Uhr
wenn ich überhaupt mal lebenserhaltungskosten bekommen würde okay, aber ich bekomme von der arge ledeglich die miete bezahlt.
ja für ein kind bekomme ich unterhaltsvorschuss was aber komplett für meine fix-kosten drauf geht und nichtmal damit sind die abgedeckt.
soweit ich weiß kann man nur als arbeitnehmer usw. wohngeld beantragen da bei hartz4 unterkunft beinhaltet ist.
wenn du die kosten für unterkunft und heizung der arge meinst bekomme ich für jedes kind ca. 30 euro
Beitrag von silbermond65 - 10.12.10 - 21:20 Uhr
Wenn du für die Kinder UV und Kindergeld bekommst,müßtest du eigentlich für sie Wohngeld beantragen können.
Ist bei uns jedenfalls so.
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 21:28 Uhr
da werde ich mich gleich mal schlau machen danke :)
in welchem bundesland wohnst du denn?
Beitrag von silbermond65 - 10.12.10 - 22:03 Uhr
Ich denke das ist überall so.
Meine Tochter hat mit UV und Kindergeld ihren Bedarf gedeckt und bekommt ab August Wohngeld.
Beitrag von duchovny - 10.12.10 - 21:34 Uhr
Also irgendwas läuft doch schief bei dir! Moment, normalerweise hast du, wenn du mit deinen 2(?) kindern alleine wohnst so ganz grob gerechnet so einen Anspruch (ich nehme jetzt mal an, da du so jung bist, dass deine Kinder unter 5 sind?):
359,- € für dich
215,- € für Kind 1
215,- € für Kind 2
129,- € Alleinerziehendenzuschlag
_________________
918,- € + ANGEMESSENE MIETE
davon Kindergeld und UVG und (bald) Eltergeld runter= dein Anspruch
Habe ich jetzt richtig verstanden dass du alleinerziehend bist?
Wieso bekommst du nur für ein Kind UVG oder Unterhalt?
Oder bist du jetzt im Moment schwanger?
Irgendwie steige ich noch nicht ganz durch!
GLG
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 21:50 Uhr
ich bekomme nur für ein kind geld, da der kindsvater das mit der vaterschaftsanerkennung nicht hinbekommt, ich weiß dass, das jua diese erwirken kann aber das ist ein anderer schuh.
wie schon geschrieben bekomme ich weder für mich noch für meine kinder den lebensunterhalt.
genau kann ich es nicht sagen aber ungefähr bekommen meine kinder pro kopf 30€ für miete und heizkosten ich bekomme knappe 150€.
das kindergeld und zweimal unterhalt werden mir angerechnet (obwohl noch kein 2. beantragt ist). dadurch verdienen meine kinder zu viel und bekommen nichts ausgezahlt.
dazu kommen noch 80€ darlen, laut meiner sachbearbeiterin bleibt NICHTS übrig.
so wie es jetzt ist komme ich prima aus, nur die aussicht auf januar bereitet mir bauchschmerzen, da ich durch die elterngeld anrechnung knapp 400€ zur miete beisteuern muss.
Beitrag von fienchen1101 - 10.12.10 - 22:00 Uhr
Hallo,
hol dir nen Beratungsschein und dann ab damit zu nem Anwalt, damit das mit dem Unterhalt usw. geregelt wird.
Laut VK hast du nen Partner. Unterstützt er dich nicht?
lg
Fienchen
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 22:13 Uhr
meine vk habe ich nicht aktualisiert, aber wie gesagt das mit dem unterhaltsvorschuss ist ein anderer schuh :)
Beitrag von duchovny - 10.12.10 - 23:06 Uhr
Fürs Amt aber leider nicht! Du hast alles zu tun, dass du deinen Anspruch auf Sozialleistungen verringerst, deshalb werden sie dir den auch anrechnen, obwohl du ihn nicht bekommst! Kläre das doch mit dem UVG! Denn ich denke da liegt bei dir der Hund begraben, dass du sowenig Geld hast!
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 23:22 Uhr
im moment habe ich nicht zu wenig geld, denn ich komme genau hin. der arsch geht mir nur auf grundeis wenn ich an februar denke.
und da sind 133€ nur ein tropfen auf dem heißen stein wenn ich bedenke das uns 600€ (ca. 400€ die ich zur miete zu tun muss + 200€ landeserziehungsgeld die durch ablauf wegfallen) zum leben fehlen.
Beitrag von fienchen1101 - 10.12.10 - 23:33 Uhr
Wie kommst du darauf, dass dir die Miete nicht mehr bezahlt wird?
Und dass das Landeserziehungsgeld und irgendwann das Elterngeld auch wegfallen, dass weiß man doch auch. Oder hattest du vor, jedes Jahr ein Kind zu bekommen?
Du bekommst doch dann ab nächstes den ganz normalen ALG2-Satz. (auch wenn Kindergeld, Elterngeld etc. angerechnet werden)
Landeserziehungsgeld und Elterngeld waren doch bis jetzt nur ein Bonus.
Beitrag von 28032009 - 10.12.10 - 23:43 Uhr
weil in meinem bescheid steht das ich ab januar 2011 ca. 400€ zu meiner miete dazu zu tun habe. meinst du eig. ich mach mir hier zum spaß sorgen?
könntest du eventuell beim thema bleiben? ich habe nie behauptet das mir elterngeld usw. immer zustehen. mir ist durchaus bewusst das es ab september wegfällt, ich dann aber nichtmehr selber für die miete aufkommen muss.
es sind immerhin 9 monate in denen ich 400€ für die miete abdrücken muss. und das ist in so einer situation ein kleines kunstwerk, wie ich finde
Beitrag von windsbraut69 - 11.12.10 - 11:07 Uhr
Ja, WO soll man Dir das Geld denn sonst "abziehen"?
Beitrag von supermutti8 - 12.12.10 - 21:07 Uhr
leg doch einfach mal deine zahlen offen auf den tisch ..damit kann man dann etwas mehr anfangen...
