Hallo,
ich komm grad gar nicht zurecht.
Ich habe ebend einen Brief von unserer Elterngeldstelle(Sachsen-Anhalt) bekommen wegen der Information über die Änderung für das Elterngeld.
Und ich steige da beim besten Willen nicht durch.
Und zwar steht da drin
Sonderregelung Elterngeldfreibetrag:Alle Elterngeldberechtigte,die Arbeitslosengeld II,Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen UND die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren,erhalten ab 1 Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag.Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300€.Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei:
a)Ihr Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes wurde durch die Elterngeldstelle bereits festgestellt und Sie erhalten auf dieser Grundlage Elterngeld von mehr als 300€ monatlich(ohne Geschwisterbonus bzw.Mehrlingszuschläge).In diesem Fall bleibt das Elterngeld bisher in Höhe von 300€ anrechunungsfrei.
So ich habe vor der Geburt gearbeitet und bekomme kein AlG II u keine Sozialhilfe aber ich bekomme Kinderzuschlag!
was heisst das denn nun jetzt für mich???
ich bekomme um die 600€ Elterngeld und um die 200€ Kinderzuschlag.
wäre nett wenn mir eine Hilft,denn irgendwie blicke ich nicht durch...
lg
Elterngeldfrage... wegen 1.1.11... Blicke nicht durch...
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Beitrag von keineahnung86 - 11.12.10 - 13:27 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 11.12.10 - 13:40 Uhr
Meiner Ansicht nach wird es beim Kindergeldzuschlag voll angerechnet, ohne Freibetrag.
Gruß,
W
Beitrag von keineahnung86 - 11.12.10 - 13:49 Uhr
na aber da ssteht so in meinem Schreiben
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 14:51 Uhr
WArum sollte es?!?
Sie erhält nach dem Schreiben den höchstmöglichen anrechnungsfreien Betrag von 300 Euro (also so, wie jetzt).
Alles drüber wird angerechnet, aber nicht die 300 Euro!
Mal davon abgesehen, dass das alles ja eh nur evtl. passiert, denn bisher ist es meines Wissens nach immer noch nicht geändert im Gesetz!
Beitrag von windsbraut69 - 11.12.10 - 14:58 Uhr
Stimmt. Hab ich hinterher auch begriffen.
Es nützt Ihr aber nichts, wenn 300 Euro anrechnungsfrei sind und sie nur 200 Euro Kindergeldzuschlag bekommt, oder?
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 15:09 Uhr
Bisher sind doch auch nur 300 Euro anrechnungsfrei soviel ich weiß, also würde sich nichts ändern zu jetzt!
Beitrag von windsbraut69 - 12.12.10 - 09:04 Uhr
Stimmt auch...
Beitrag von silbermond65 - 11.12.10 - 14:57 Uhr
Steht doch ganz klar da.Du hast gearbeitet,du bekommst Kindergeldzuschlag ,also bekommst du ab Januar weiterhin 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei.
