Hallöchen, vielleicht kennt ihr euch aus und könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Ich bin seit dem 21.09 im Beschäftigungsverbot, damals war ich in der 5. Woche. Meine Firma bezahlt mich für einen vollen Monat immer am 10. des Monats. Als ich mich damals abmeldete, hat mir die Verwalterin gesagt sie zahlt mich wie bei einer Lohnfortzahlung aus. Ich hab mich dmals noch ned damit befasst, war ja alles neuland. Ich werde eigentlich nach pro Stunde bezahlt, wir haben alle 20 Stunden Verträge, machen aber mehr. Nun habe ich von meiner Firma 1399 Euro bezahlt bekommen, mit Weihnachtsgeld,aber wenn ich nach dem Muschu §11 rechne, so wie ich es erlese, dann müßte ich 1495 Euro bekommen. Was gilt denn? 3 Monate den Nettolohn : 3 oder Lohnfortahlung??
Wo könnte man sich denn beraten lassen? Anwalt würde ich ungern befragen, trotz Reschu.
Ich danke euch
lui
Arbeitsentgeld bei Beschäftigungsverbot
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Beitrag von luiziona - 11.12.10 - 14:42 Uhr
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 14:53 Uhr
Beim Beschäftigungsverbot gilt der Durchschnitt der letzten 3 vollen Kalendermoante vor dem Eintreten der Schwangerschaft.
Seit wann bist du schwanger?
Was hast du in den drei Monaten verdient?
Das mus sder AG zahlen und bekommt es auch von der KK wieder. Bist du dir unsicher, wende dich an die KK!
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 14:54 Uhr
Es zählt wahrscheinlich der Durchschnitt der Monate Mai, Juni und Juli.
Beitrag von luiziona - 11.12.10 - 15:27 Uhr
Danke ihr lieben, für eure Meldung
also im
Mai = 1536,78
Juni = 1823,78 hatte da Urlaub
Juli = 1428,45
wären das doch 1596 Euro oder habe ich da was alsch gerechnet? Im Muschu § 11 steht ja ab beginn der SS, da ich am 21.09 in der 5 Woche war, wäre ich ja schon im August Schwanger gewesen und dieser Monat fällt weg.... oder, stehe ich mir bei meiner Rechnung wieder selbst im Weg?
lg lui
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 15:40 Uhr
Genau so sehe ich das auch, aber hast du beim Urlaub Urlaubsgeld dabei? das wird nicht mit berücksichtigt!
Beitrag von luiziona - 11.12.10 - 15:44 Uhr
Ja hatte ich dann blick ich da nicht mehr durch.
Ich hatte ende juni bis anfang juli Urlaub. Ich wüßte nicht wie ich das nun ausrechnen könnte
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 15:46 Uhr
Das Urlabusgeld muss doch einzeln auf deiner Abrechnung aufgeführt sein.
Ich meine nicht die "normale" Bezahlung für die Tage sondenr noch zusätzliches Entgelt!
Beitrag von luiziona - 11.12.10 - 15:54 Uhr
Die Rechnen komisch, zahlen drauf ziehen wieder ab usw. Ich habe grad eine Seite gefunden für AG zum Thema Arbeitsentgeld bei Muschu § 11, da steht das diese auch Urlaubsentgeld berücksichtigen müssen.
http://www.vnr.de/b2b/personal/mutterschutzlohn-und-mutterschaftsgeld.html
die Verwaltung macht viel unsinn, ich war vorher immer gutgläubig, andere Kollegen sammeln Ihre Stundenzettel, weil sehr viele abweichungen gibt. Mal 40 Stunden abgezogen etc Wir haben ca 100 Mitarbeiter und eine Verwalterin. Ich höre jeden Monat sowas. Ich werde nach meiner SS auch darauf achten müssen.
Beitrag von luiziona - 11.12.10 - 15:59 Uhr
Achso jetzt verstehe ich, normal heißt es bei un es gibt kein Urlaubsgeld nur eine Jährliche zuwendung von 200 Euro
im Juni 130 Urlaubsgeld
und Juli keins
jetzt habe ich dich verstanden. Das ist doch auch noch Brutto oder? bzw davon werden doch auch immer steuern abgezogen oder?
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 16:06 Uhr
Ja, genau.
Beitrag von luiziona - 11.12.10 - 17:27 Uhr
Naja trotzdem könnte das ja dann ned hinkommen 1399 Euro Netto mit Weihnachtsgeld... Mein Urlaubsgeld war ja auch ned so hoch, wenn ich von von meinem einkommen im Juni das Urlaubsgeld abrechne bleiben ja noch ca 1690 Euro netto. Stimmt ja hinten und vorne nicht.
Kann mir denn die KK da weiterhelfen?
Ich verstehe das nicht, wenn ich soviel mist verzapfen würde monat für monat hätte ich mein Job nicht mehr.
lg lui
Beitrag von susannea - 11.12.10 - 22:18 Uhr
KLar kann dir die KK da weiterhelfen, denn die erstatten es ja dem Ag und wissen wieviel und warum ;)
Mehr muss es auf jeden Fall sein. Sie sollen dir dasdoch sonst bitte mal vorrechnen bei euch, mal sehen, ob sie das können!
Beitrag von luiziona - 12.12.10 - 08:55 Uhr
Ich hätte damals schon schalten sollen , wie sie mir sagte du wirst weiter bezahlt wie bei er Lohnfortzahlung also 6 stunden..
Das bekommen wir, wenn man eine AU hat.
Ich habe da noch eine Frage
meine Gyn hat mich um 4 Tage versetzt sprich erst war der Entindungstermin am 27.06.2011 und nun 01.07.2011, muß ich es meinem AG mitteilen?
Lg und Einen wunderschönen start in den 3. Advent ;)
lui
Beitrag von susannea - 12.12.10 - 09:40 Uhr
Ja, dadurch beginnt ja der Mutterschutz anders.
Aber ich würde es erst kurz vorher machen, wenn du weißt, welches Datum wirklich auf der Bescheinigung für den Mutterschutz steht!
Beitrag von luiziona - 13.12.10 - 17:44 Uhr
huhu,
ich habe heute bei der KK angerufen, die Dame schaute nach, gab mir aber recht. Danach habe ich bei mir in der Verwaltung angerufen. Ich sagte das ich die Lohnabrechnung nicht verstehe, wie es denn gerechnet wird.
Sie erklärte mir Von Monatg 6 Stunden etc. Kein wort verstanden. Diese Stunden wären dann in etwa, ( in etwa sagte sie) das was ich eh immer im durchschnitt bekommen würde.
Sie fragte danach, warum, hast du solch gravierende abweichungen?!. Ich sagte ja. Erklärte ihr nochmal was im Muschu § 11 steht. Sie versprach nochmal nachzuschauen, aber nicht heute, da viel zutun und wird es dann mit nächsten Monat verrechnen. 
