befristeter arbeitsvertrag und elterngeld

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Beitrag von karoclar - 13.12.10 - 06:54 Uhr

Hallo an alle!!!

Ich brauche mal eure Hilfe, weil ich nicht mehr durchblicke...

Ich habe seit dem 24.02.2010 einen befristeten Arbeitsvertrag, der geht bis zum 31.12.2010.
Bin in der 27. Woche schwanger, der entbindungstermin ist am 20.03.2011
Nun hat mir meine Chefin ein ultimatum gestellt:
Entweder, ich bleibe mit meinem Kind nur ein halbes jahr zu hause, danach soll mein mann zu hause bleiben- und mein AV wird um ein Jahr verlängert
oder ich werde bis zm Mutterschutz (05.02.2011) verlängert, brauche aber danach nicht wiederkommen...

Dazu meine Frage: sollte ich das ganze jahr zu hause bleiben, habe ich ja noch kein volles jahr durchgearbeitet (zum jahr fehlen mir ja noch 2 oder 3 Wochen). Stehen mir da trotzdem die 67% (bzw 65%) Elterngeld zu, oder bekomme ich nur den Mindestsatz von 300 €???

ich bitte dringend um Antworten!! #zitter
Danke an alle

Liebe grüße#winke
karo

Beitrag von bunny2204 - 13.12.10 - 06:59 Uhr

Du bekommst die 65% von dem was du im letzten Jahr im Durchschnitt monatlich verdient hast.

Da ist es ganz egal, ob du 6 Monate oder 12 Monate Geld verdient hast.

Lg BUNNY #hasi 25. SSW

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 07:24 Uhr

Wenn du das schriftlich hast bedeutete das viel Ärger für deine -chefin.

Ganz ehrlich? Sage ihr, du machst ees so, festlegen musst du dich ja erst nach der Geburt und dann kann das ja ganz anders aussehen ;)

Beitrag von karoclar - 13.12.10 - 19:13 Uhr

Danke schön für die schnellen Antworten :-)

Natürlich habe ich das nicht schriftlich... dass das nicht so in Ordnung ist, weiss ich auch, ich fühle mich richtig unter Druck gesetzt :-[

ich habe jetzt bisschen hin und her gerechnet, was ich so bekommen würde... da kamen wieder Zweifel-

es zählen ja die letzten 12 Monate- also es werden die 67% von meinem Lohn ausgezahlt... oki, klar.
ABER was ist, wenn ich nun ab dem Mutterschutz, also ab dem 06.02.2011 arbeitslos bin? Ist das egal?? Oder bekommt man das Elterngeld nur, wenn man weiterhin einen AV hat?
Ist echt kompliziert!!! Habe auch schon bei der Diakonie angerufen, aber so direkt konnten sie mir auch nicht weiter helfen:-(

LG
Karo

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 21:41 Uhr

Fürs Elterngeld ist es nur egal, wenn du Anspruch auf ALGI hast und somit Mutterschaftsgeld bekommst.

Beitrag von karoclar - 14.12.10 - 08:01 Uhr

...habe ja keinen Anspruch auf ALG I, weil dazu muss man ja 12 Monate voll durchgearbeitet haben. Mir fehlen 3 Wochen zu den vollen 12 Monaten...

Aber das heisst doch "nur", dass mein Mutterschaftsgeld nicht aufegstockt wird, also bei 13 € am Tag bleibt... oder???#kratz

Beitrag von susannea - 14.12.10 - 08:31 Uhr

Nien, wenn du keinen Anspruch auf ALGI hast und vor dem Mutterschutz arbeitslos wirst (ein Tag Überschneidung würde reichen), dann gibts keine Mutterschaftsgeld.

Außerdem zählt fürs Elterngeld dann das EInkommen in den 12 Monaten vor der Geburt und nicht vor dem Mutterschutz (denn den hast du als Hausfrau nicht).

Und nein, man muss nicht 12 MOnate durchgearbeitet haben, sondern in den letzten 24 Moanten insgesamt 360 Tage gearbeitet haben versicherungspflichtig!