Frage zum Mutterschaftsgeld - an die Experten

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von xyz09 - 13.12.10 - 11:52 Uhr

Motte ist nun knapp 3 Monate alt. Bei ihr habe ich kein Mutterschaftsgeld in dem Sinne bekommen, sondern für die Zeit mein ganz normales Gehalt (bin Beamtin). Würde ich nun innerhalb des EG-Bezuges noch ein Kind bekommen, würde mir dann kein Mutterschaftsgeld zustehen? Und wenn das zweite Kind 18 Monate nach Motte kommen würde und ich noch nicht wieder gearbeitet hätte, wie sähe es dann aus?

Danke für eure Hilfe

xyz mit Motte *17.9.2010

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 14:34 Uhr

Beamtenrecht ist Landesrecht, es kann dir also ohne die Nennugn deines AG keiner etwas dazu sagen!

Evtl. suchst du dazu mal im Netz oder nennst hier zumidnest das Bundesland.

Beitrag von xyz09 - 13.12.10 - 17:17 Uhr

Huhu susannea,

Land Niedersachsen, bin Lehrerin. Gibt es Gesetze, wo das nachzulesen ist? Wonach muss ich suchen?

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 17:21 Uhr

Beamtenrecht Niedersachen als Suchbegriffe sollten gehen

http://www.beamten-online.de/niedersachsen_beamtengesetz

http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=14941&article_id=60371&_psmand=33

Sind dann evtl. hilfreich dabei

Beitrag von xyz09 - 13.12.10 - 17:25 Uhr

Ich habe jetzt schon was gefunden:
Bei Geburt eines weiteren Kindes während der Elternzeit erhält die Beamtin, wenn sie nicht teilzeitbeschäftigt ist, einen Zuschuss nach Maßgabe des § 3 MuSchEltZV.
Das werd ich nun mal suchen.

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 17:29 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/BJNR032010009.html

Aber für mich ist das damit nicht eindeutig!

Beitrag von xyz09 - 13.12.10 - 17:55 Uhr

Was meisnt du? Ich hätte das jetzt so verstanden, dass ich, wenn ich innerhalb der EZ wieder schwanger werden sollte, im Mutterschutz (die sechs Wochen vorher) pro Tag 13 Euro bekomme.
Was liest du heraus?

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 18:25 Uhr

DAs hätte ich auch erstmal so gelesen, aber dann kommt die Begrenzung auf 210 Euro, da frage ich mich, was nun gilt!

Beitrag von xyz09 - 13.12.10 - 18:31 Uhr

Ich würde es so interpretieren: Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze (nach Wikipedia dieses Jahr 4.162,50€) verdienen würde, bekommt nur 210€. Da ich aber weniger verdiene, würde ich die 13€ pro Tag bekommen.
Nach der Geburt bekomme ich doch aber im Mutterschutz auch schon Elterngeld, oder? Wenn das denn mehr ist als diese 13€ bekomme ich das volle EG?

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 18:32 Uhr

Du bekommst erstmal Mutterschaftsgeld nach der Geburt und wenn das Eltengeld höher ist, dann bekommst du die Differenz zum Mutterschaftsgeld als Elterngeld oben drauf.

Beitrag von xyz09 - 13.12.10 - 18:50 Uhr

Ok! Und du würdest es auch so verstehen, dass ich dann (da unter diesen viertausendundnochwas verdienend) pro Tag 13€ bekomme, wenn ich das nächste Kind bekomme, ohne erneut vorher gearbeitet zu haben. Unabhängig davon, ob das Kind noch innerhalb der EG-Zeit kommt, oder danach, oder?
Und: Wenn ich mein jetziges EG noch einmal bekommen wollen würde (also noch einmal EG in dieser Höhe), müsste der Mutterschutz für's nächste Kind spätestens am 1. Geburtstag meines ersten beginnen, richtig?

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 20:40 Uhr

Genau, allerdings wirds Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld vom 1. Kidn im 1. Jahr angerechnet!

Und nein, es reicht, wenn der Mutterschutz im darauffolgenden Kalendermonat beginnt!

Außerdem erhält man die selbe Summe ja noch etwas später auch, durch den Geschwisterbonus!

Beitrag von xyz09 - 13.12.10 - 21:11 Uhr

>Genau, allerdings wirds Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld vom 1. Kidn im 1. Jahr angerechnet! <

Das verstehe ich nicht. Ah, doch, ich glaube doch. Das heißt, wenn ich innerhalb des 1. Lebensjahres wieder in den Mutterschutz gehe, werden mir diese 13€/Tag vom EG vom 1. Kind abgezogen?

>Und nein, es reicht, wenn der Mutterschutz im darauffolgenden Kalendermonat beginnt! <

Danke!

>Außerdem erhält man die selbe Summe ja noch etwas später auch, durch den Geschwisterbonus! <
Was genau meinst du damit?

Beitrag von susannea - 13.12.10 - 21:46 Uhr

Genau das meinte ich mit Anrechnung.

Du bekomsmt ja durch den Geschwisterbonus dann nicht nur 65% sondern 71,5%, also kann das durchschnittliche IEnkommen auch etwas geringer sein (also z.B. ein, zwei Monate ohne EInkommen dazwischen), um die selbe Summe zu erhalten!

Beitrag von xyz09 - 14.12.10 - 08:40 Uhr

Ah ja, das hatte ich vergessen. Wenn ich den Höchstsatz an EG bekomme, gibt es den Geschwisterbonus dann noch obendrauf?
Und bekommt man den Geschwisterbonus länger als das EG, wenn die Kinder z.B. 18 Monate nur auseinander sind? So habe ich das verstanden.

Vielen, vielen Dank für die ganze Hilfe!

Beitrag von susannea - 14.12.10 - 12:38 Uhr

Ja, Geschwisterbonus gibts oben drauf und nein, den gibts nur maximal so lange, wie Elterngeld!