Hallo,
ich habe mal generell eine Frage...wie wird das Arbeitslosengeld nach der Elternzeit berechnet, wenn man nicht mehr eingestellt wird vom AB..
Wird es dann vom Bruttogehalt berechnet oder wird das vom Elterngeld berechnet..?
ich hoffe ich versteht was ich meine...
LG Emi
Wie wird das berechnet??
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Beitrag von schubi1 - 13.12.10 - 15:25 Uhr
Beitrag von seikon - 13.12.10 - 15:29 Uhr
Wenn du innerhalb der letzten 150 Tage vor Antragstellung kein Einkommen hattest, dann wird das an einem fiktiven Gehalt gemäß deiner Qualifikation errechnet.
Beitrag von schubi1 - 13.12.10 - 15:32 Uhr
Danke für deine Antwort..
ich hatte eine fest Anstellung bis dahin..wie gesagt bin dann ein Jahr in Elternzeit, und wollte wieder zurück..aber mein AB stellt mich nicht mehr ein..somit muss ich mich ja Arbeitssuchend melden...wird dann mein Arbeitslosengeld von meinem letzten Bruttogehalt ausgerechnet??
LG
Beitrag von windsbraut69 - 13.12.10 - 15:38 Uhr
Warum stellt Dich Dein AG nicht wieder ein?
Er muß Dich doch nicht einstellen, Du hast doch einen ruhenden Vertrag?!
Gruß,
W
Beitrag von feria11 - 13.12.10 - 15:39 Uhr
Bei mir war es so, das ich mich im Aug. 2009 arbeitslos gemeldet habe und davor seit 11/2007 in Elternzeit war. Bei Elternzeit werden die letzten 24 Monate angeschaut und das Elterngeld ausgeklammert, sprich es waren noch Monate mit meinem alten Gehalt drin und Monate mit fiktiven Gehalt.
Wie lange willst du denn Elternzeit machen? Bei einem Jahr müsste es eigentlich noch komplett von deinem Gehalt berechnet werden.
Falls sich da schon wieder etwas geändert hat, dann berichtigt mich bitte.
Lg Alex
