Hallo,
das wird jetzt ein bisserl kompliziert aber viell. kann jemand helfen.
Kommenden Freitag wird mein 2. Sohn auf die Welt geholt. Somit bin ich dann offiziell vorerst alleinerziehende Mutter 2 er Söhne (Mein ältester ist 6 Jahre alt)
Bis zum Mutterschutz habe ich als Angestellte voll gearbeitet. Mein Partner hat seit Oktober eine Umschulungsstelle im Sicherheitsbereich, welcher durch Hartz 4 aufgestockt wird.
Ebenso erhalte ich natürlich Zuschuss zum MuSchuGeld und komme so auf knapp 1300 Euro zzgl. vorerst 1x Kindergeld. Unterhalt für meinen ersten Sohn bekomme ich nicht. Ab März wird dann ja Elterngeld bezahlt, da meine MuSchuFrist bis 03.03.2011 geht.
Nun habe ich noch Anspruch auf ca. 900 Euro Lohnfortzahlung durch meinen AG aus September 2010.(Ich habe in der Zeit keine weiteren Hilfen beantragt) Diese Sache ist derzeit vor Gericht.
Da wir dann ab März Beihilfen beantragen müssen und mein Freund ja Unterhaltspflichtig ist, wollen wir gerne schnellstmöglich zusammenziehen. (In meine Wohnung (3Zi,Kü,Bad 77qm)
Sollten wir nun aufstockendes Hartz 4 beantragen, wird dann auch mein noch ausstehender Lohn angerechnet? Wir würden erst im Januar 2011 zusammenziehen und das Geld betrifft ja den September 2010. Wenn das der Fall ist, wird meinem Partner ja die Aufstockung gestrichen (Unter anderem 200 Euro Fahrtkostenerstattung im Monat, Schulbücher etc)
Ziehen wir nicht zusammmen und ich muss dann im März Wohngeld o.Ä. beantragen, dann muss er Unterhalt zahlen...
Wir wissen also derzeit nicht wie wir es richtig machen sollen....
Frage zu Hartz4 bzw Wohngeld * lang*
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Beitrag von mrsbiesley - 13.12.10 - 21:15 Uhr
Beitrag von cherry19.. - 13.12.10 - 23:04 Uhr
Zieht ihr zusammen und der Lohn wird danach zurückgezahlt, gilt der Tag des Zuflusses (soweit mir das bekannt ist). Ärgerlich, ist aber so. Allerdings gibts da evtl. Lücken, auf die du zurückgreifen kannst, denn es betrifft ja einen Monat, in dem du in die Miesen musstest, weil dein Geld nicht kam und du vorverauslagen musstest. Sofern ihr das so macht und der BEscheid käme, würde ich Widerspruch einlegen und Rechtsbeistand suchen. Aber vielleicht kann dir ja jemand hier eine genau Auskunft zu der Frage geben.
Eine Userin (king.with.deckchair - so heißt sie glaub ich), kennt sich da sehr gut aus 
Wenn ihr zusammenzieht und euren Bedarf eurer Bedarfsgemeinschaft alleine decken könnt und dementsprechend ja Harz4-mäßig alles wegfällt, seid ihr raus aus dem Bezug. Ihr seid ne kleine Familie, die für ihr Leben alleine aufkommt. Und um dein GEhalt brauchst du dir auch keine Sorgen machen. Wüsste grad nicht, wo das Problem liegt.
Zieht ihr nicht zusammen, ist er unterhaltspflichtig. Jedoch wenn er Aufstockung erhält, wird er keinen Unterhalt zahlen können und das Jugendamt übernimmt das dann erstmal.
Allerdings frage ich mich jetzt:
Wenn dein Partner momentan Aufstockung erhält, dann ist sein monatliches Einkommen ja schon sehr gering. Du mit deinen zwei Kindern dann und er bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Ich kann mir grad nicht vorstellen, dass ihr dann aus H4 rausfallt. Ihr könnt doch euren Bedarf gar nicht selber decken, oder?
Euren Bedarf erliest du aus dem Internet. Google mal nach Regelsätzen. Dazu kommt dann die Kaltmiete und ein Teil der Nebenkosten noch mit drauf. Habt ihr weniger zum Leben, bekommt er doch trotzdem seine Aufstockung und Unterstützung bei den Fahrtkosten.
Beitrag von mrsbiesley - 14.12.10 - 10:00 Uhr
Um den zweitletzten Punkt geht es doch. Sobald ich Elterngeld bekomme sieht das ganze ziemlich knapp aus. Vor allem weil ich ja noch diese 900 Euro zu bekommen habe.
