Hallo,
mein Mann hat heute per Mail die Kündigung bekommen. Die Kündigung kam als Anhang. Beim ausdrucken stellte er fest, das die Kündigung bereits am 3.12. geschrieben wurde und er unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist zum 17.12. gekündigt ist. Ein Grund wurde nicht angegeben, Probezeit hat er nicht mehr.
Zudem steht in der Mail, er möchte die Kündigung unterschreiben und per Mail zurücksenden, sonst bekommt er kein Lohn für Dezember ausgezahlt.
Ist das rechtens? Ist der Zeitraum zwischen der Kündigung und der Zustellung solang zulässig, da es ja per Mail kam?
LG Schnucki
P.S. Er ist in einer Leihfirma eingestellt, die ihren Hauptsitz in Lichtenstein hat,mehrere Zweigstellen aber in Deutschland, Schweiz und Östterreich. Arbeiten war er in Österreich, falls das relevant ist und eingestellt wurde er auch über eine Zweigstelle in Ö.
Kündigung rechtens?
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Beitrag von schnucki719 - 13.12.10 - 21:30 Uhr
Beitrag von tritratrullalala - 13.12.10 - 21:47 Uhr
Von einer Kündigung per Mail habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Bei uns musste man den Erhalt sogar quittieren.
Ab zum Anwalt. Ihr braucht richtig professionelle Hilfe.
Beitrag von susannea - 13.12.10 - 21:49 Uhr
Welches Land ist denn Grundlage des Arbeitsvertrages?!?!
Bei einer Kündigung zählt hier erst das Datum der Zustellung, somit hat er sie heute erhalten und dann würde die Frist erst laufen.
Beitrag von schnucki719 - 13.12.10 - 21:55 Uhr
Grundlage des Arbeitsvertrages ist Österreich.
Beitrag von cherry19.. - 13.12.10 - 23:36 Uhr
Wie das in Österreich ist, weiß ich nicht. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand am 13.12. ne Kündigung per Mail schicken kann, die auf den 03. datiert ist. Ihr habt das ja sicher gespeichert und man sieht, wann die Mail kam. Ob eine Kündigung per Mail in Ö rechtens ist, weiß ich nicht.
Unterschreiben soll er das auf keinen Fall.
Ich an eurer Stelle würde morgen sofort zum Anwalt gehen oder erstmal zum Arbeitsamt. Allein die können evtl. scon etwas Auskunft geben.
Beitrag von bi_di - 14.12.10 - 06:17 Uhr
Hier in D ginge das wegen der Unterschrift schon gar nicht per Mail.
Eine eingescannte Unterschrift ist nicht rechtskräftig. Kann ja jeder kommen, die Unterschrift des Chefs vom eigenen Arbeitsvertrag einscannen und fleissig über den Firmenaccount Kündigungen verschicken.
Das Gleiche gilt für die Aufforderung, die Kündigung unterschrieben zurückzumailen. Totaler Käse!
Wäre Dein Mann in D angestellt, würde ich sagen, er wird gerade von irgendwem gehörig verarscht.
Wie das mit Liechtenstein oder Österreich ist, weiss ich allerdings nicht.
Grüsse
BiDi
Beitrag von foehny - 14.12.10 - 07:21 Uhr
Hallo Schnucki
eine Kündigung muss per Einschreiben zugestellt werden, zumindest in Liechtenstein und der Schweiz.
liebe Grüsse
Moni
